Mieter Gartenpflege?
Hallo ich habe ein Haus gekauft. Im Haus hat schon eine Familie gewohnt, da habe ich natürlich den Mietvertrag übernommen. Im Mietvertrag steht nicht drin wer für die Gartenpflege zuständig ist. In der Vergangenheit hat sich die Familie aber um den Garten gekümmert. Doch seitdem ich das Haus übernommen habe machen die nichts mehr. Eine zweite Famile ist jetzt auch in das Haus eingezogen. Im Mietvertrag habe ich vereinbart, dass die Mieter für die Gartenpflege verantwortlich sind. Gartengeräte stelle ich zur Verfügung. Natürlich findet die eine Familie es unfair, dass die andere Mietpartei sich bei der Pflege nicht beteiligt. Muss die andere Familie sich nicht auch beteiligen, vorallem weil sie es in Vergangenheit immer gemacht haben oder kann ich die eine Familie mit der kompletten Gartenpflege entgeltlich beauftragen und die andere Familie kommt dafür auf? Wie kann man das vereinbaren? Kann mir vielleicht jemand helfen ein Schreiben aufzusetzen.
7 Antworten
Bliebe zunächst die Frage, darf die unwillige Partei den Garten trotzdem mitbenutzen?
Auch wenn nun keine Gartennutzung und Pflege mit denen vereinbart wurden, kannst du Kosten der Gartenpflege auf diese Mieter umlegen, wenn sie dir als Eigentümer entstehen sollten.
Du hast eventuell etwas vorschnell diese Entscheidungen getroffen und damit eigentlich ausgesclossen, dass hier für dich Betriebskosten anfallen.
Dieser Fehler des Vermieters wurde dann bestimmt beim Kaufpreis berücksichtigt, so einfach ist das ja nun nicht, etwas nachträglich zu ändern.
Schlimm genug, das die mitgekauften Mieter nicht mit Dir reden wollen.
rede mit den Mietparteien: FALLS sie eine Gartenmitbenutzung haben: entweder machen sie ihren Anteil an Gartenpflege oder dies wird finanziell umgelegt
Wenn es nicht im Mietvertrag steht, muss die Familie nichts machen.
Die Familie, in deren Mietvertrag es keinen Hinweis zu den Gartenarbeiten gibt, muss nichts machen. Und wenn die Position Gartenpflege nicht bei den Nebenkosten aufgeführt ist, kannst du sie auch nicht auf den Mieter umlegen.
Mit Interesse habe ich den Artikel des Fachanwaltes gelesen, konnte aber keine gegenteilige Auffassung zu meinem Kommentar finden.
Ich hab mich nochmal schlau gemacht: anscheinend war ich da wirklich auf dem Holzweg. Ich ging davon aus, dass die Betriebskosten im Einzelnen aufgeführt werden müssen, damit sie auf den Mieter umgelegt werden können. Dem ist tatsächlich nicht so. Wenn Im Mietvertrag Betriebskosten vereinbart wurden, zählen alle umlagefähigen Betriebskosten dazu, auch wenn sie nicht einzeln aufgeführt wurden.
Danke, wieder etwas gelernt!
Diese Meinung ist falsch ! Sind Betriebskosten generell vereinbart, kann auch die Gartenpflege als Postion neu abgerechnet werden.