Jobcenter möchte heiz u. Nebenkostenabrechnung?
Das Jobcenter möchte von einem Freund die Heiz- und Nebenkostenabrechnung von 2019+2020
Das große Problem dabei ist, dass er eine gewisse Summe Miete zahlt und da ist alles mit drin, sagte der Vermieter. Der Vermieter hat mehrere Parteien in dem Haus und er sagt, dass er eine Rechnung bekommt, die er bezahlt und fertig .../ man muss dazu sagen, dass der Vermieter 86 ist und absolut überfordert mit der Situation ist, was ich auch verstehen kann.
Jetzt meine Frage: Was genau muss der Mieter vom Vermieter bekommen?
8 Antworten
Was der Vermieter sagt spielt ggf. gar keine Rolle, es kommt darauf an was im Mietvertrag steht und wenn das Jobcenter die BK - Abrechnungen aus dem Jahr 2019 und 2020 haben möchte, nehme ich an das der Vermieter auch dazu verpflichtet ist eine BK - Abrechnung zu erstellen.
Wenn aus dem Mietvertrag nicht eindeutig zu entnehmen ist, dass er eine Pauschalmiete zahlt, ist der Vermieter zum Erstellen einer BK - Abrechnung gesetzlich verpflichtet, wenn er das alleine nicht mehr kann, dann muss er sich entsprechende Hilfe holen.
Verstehe ich nicht. Dein Freund hat seinen Mietvertrag nicht mehr, weiß auch nicht, was er vereinbart und was das Center genehmigt hat?
Wenn er Abschläge bezahlt, die er vom Job-Center bekommt, hat er einen Anspruch auf Abrechnung dieser Beträge. Gibt es keine Abschläge, gibt es auch keine Abrechnung, was ein JobCenter eigentlich wissen muss, wenn es keine bezahlt.
Und diese detaillierte nebenkostenabrechnung muss der Vermieter ausstellen ? Das traue ich ihm absolut nicht zu in dem Alter
Die Nebenkostenabrechnung kommt vom Vermieter wo alle Posten drin sind die die Wohnung / das Haus kosten und entsprechend aufgeteilt sowie geleistete Zahlungen und am Ende kommt raus ob man Nachzahlen, Guthaben oder nichts bezahlen muss.
Wenn man solch eine "normalität" und PFLICHT nicht erfüllen kann, sollte man keine WOhnungen vermieten. Er könnte aber auch eine Hausverwaltung beauftragen das zu tun, das würde den Vermieter entlasten.
Es ist durchaus möglich, dass im Mietvertrag eine Nebenkostenpauschale vereinbart wird. Mit diesem festen monatlichen Betrag sind alle laufenden, umlagefähigen Nebenkosten abgegolten, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch des Mieters.
Doch nicht alle Nebenkostenarten lassen eine Pauschalabrechnung zu - Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach der Heizkosten-Verordnung nämlich zu mindestens 50 % nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden.
Nicht betroffen von diesen Regelungen sind nur Vermietungen in Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter eine der Wohnungen selbst bewohnt.
Alles Gute für dich!
Wendet Euch mal an eine Beratungsstelle für ALG II Empfänger. Da sollte man das wissen.