Betriebskostenabrechnung?

4 Antworten

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Dein Recht ist es die Abrechnungen einzufordern.

Für 2020 hätte dir die Abrechnung spätestens am 31.12.2021 vorliegen müssen.

Forder den Vermieter nachweisbar und mit Fristsetzung, z. B. bis 31.08.2022, auf dir die Abrechnung zuzusenden. Kündige gleichzeitig an die Vorauszahlungen zurückzubehalten wenn er dem nicht nachkommt.

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 18:02

Oke vielen Dank. Ist das denn Vetragsbruch ? Die Wohnung ist zu Ende August gekündigt.

anitari  18.08.2022, 18:30
@Janii132

Das ist ein Verstoß gegen die vertragliche Vereinbarung.

Mit der Kündigung hat das aber nichts zu tun.

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 18:34
@anitari

Vielen Dank! Es geht mir nicht darum früher raus zu kommen oder sowas. Es geht mir darum etwas in der Hand zu haben.

anitari  18.08.2022, 18:42
@Janii132

Hast Du doch.

Die vertragliche Vereinbarung.

Du mußt jetzt nur nachweisbar handeln und die Abrechnung fordern!

Das der Vertrag bald beendet ist, ist noch ein Vorteil für dich.

Denn nach Mietende kannst Du im E-Fall sogar die Vorauszahlungen zurückfordern wenn der VM, trotz Forderung, nicht abrechnet.

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 19:01
@anitari

Und was ist wenn er sich zahlen ausdenkt ? Wie kann man sowas nachweisen ? Er war niemals nie zum ablesen da. Ich hab den Vermieter in den zwei Jahren sowieso nur 2x gesehen und einmal davon war bevor wir den Vertrag unterschrieben haben.

anitari  18.08.2022, 19:03
@Janii132

Dann kannst Du die Abrechnung prüfen lassen.

Was auch immer, Du solltest noch solange das Mietverhältnis läuft die Abrechnung für 2020 fordern!

Eine Nachzahlung mußt Du eh nicht mehr zahlen.

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 19:07
@anitari

Oke einfach ein formlose Schreiben ? Uns ist durchaus bewusst dass wir was wieder bekommen werden. Wer prüft sowas ? Oder wo kann man sowas prüfen lassen ?

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 19:17
@anitari

Also weiter unten hat auch ein Experte geschrieben. Was würde denn besser sein: bevor wir raus sind fordern oder nachdem wir raus sind ?

anitari  18.08.2022, 19:25
@Janii132

Die Meinung dieses Experten teile ich nicht.

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 19:27
@anitari

Oke also davor

anitari  18.08.2022, 19:30
@Janii132

Ja. Jetzt, sofort!

Du kannst eine Abrechnung verlangen.

Für eine Abrechnung, die länger als 12 Monate nach Periode ist, musst du nichts mehr nachzahlen, auch wenn er zb 20.000€ fordern wollte.

Aber du kannst noch daraus fordern, wenn du überzahlt hattest.

Das ist der einzige Vorteil, den dir das bringt.

Der hat eine Abrechnung verbaselt, daraus kann er nix mehr fordern, du schon.

Eine interessante Konstellation, weil du per 31.08.2022 den Vertrag gekündigt hast. Daher rate ich dir erst weit nach Rückgabe der Wohnung gegen den Vermieter aktiv zu werden. Der Vermieter hat die Heizkostenverordnungzwar erwähnt im MV aber nicht danach gehandelt. Einzelne Positionen jetzt zu kritisieren, wäre kontraproduktiv, denn damit weist du auf deine Absichten zur Einforderung der kompletten Betriebskosten von 06/20 bis 12/21 hin.

Dazu bist du berechtigt, wenn der Vermieter keine Abrechnungen nachreicht. Die BK-Abrechnung für das laufende Jahr ist ja erst 2023 bis 31.12. fällig.

anitari  18.08.2022, 19:29
Daher rate ich dir erst weit nach Rückgabe der Wohnung gegen den Vermieter aktiv zu werden.

Den Rat halte ich für unklug.

Da könnte ein Richter entscheiden das kein Anspruch auch die Erstattung der Vorauszahlungen besteht weil der Mieter nicht innerhalb des Mietverhältnisses die Abrechnung gefordert hat, sondern womöglich bewußt bis weit nach Ende gewartet hat.

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 19:10

Also sollte ich jetzz schriftlich fordern oder nach der Kündigung?

Gerhart  18.08.2022, 21:26
@Janii132

Das hast du nicht richtig verstanden! Verfristete BK-Abrechnungen sind bei Nachzahlungen des Mieters an den Vermieter nicht mehr WIRKSAM. Du hingegen kann st nachder Verfristung der einzelnen Jahresabrechnungen ALLE Vorauszahlungen auf die Betriebskosten der Jahre 2019 und 2020 zurückfordern, weil der Vermieter nicht darüber abgerechnet hat.

Forderst du jetzt eine Abrechnung ein und der Vermieter übergibt sie dir, dann kannst du die BK nicht zurückfordern. Also warte bis zm 02.01.2023 und dann schlägst du zu. Beispiel: du bezahltest pro Monat 150€ an BK, dann wären das 19 Monate x 150€ = 2.850,00€ dioe du vom Vermieter gerichtsfest einklagen könntest.

Ichverstehezudem nicht, wieder Vermieter dich in irgend einer Form berängen kann, wo er doch den Mietvertrag nicht eingehalten hat.

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 18:52

Vielen Dank für die Antwort. Naja was soll mir passieren? Ich werde weder eine Kaution zurück bekommen noch Überzahlte Betriebskosten. Wir wurden getäuscht aber können es nicht beweisen (laut Anwalt). Eigentlich möchte ich nur noch eins: RAUS da! Soll er das Geld doch behalten aber uns in Frieden lassen... Wir haben einfach Angst dass er uns nach der Übergabe nicht in Ruhe lässt und für diesen Fall möchte ich was in der Hand haben.. 2 Jahre starke Nerven reichen uns langsam und wir wollen endlich abschließen und wenn wir dafür diesen Geldpreis zahlen.

Fordere schriftlich für den Zeitraum von 06/2020 bis 12/2020 die Betriebskostenabrechnung ein.

Dabei gehe ich jetzt davon aus, dass die Abrechnungsperiode bei Euch vom 01.01. bis 31.12. ist.

Ergibt die Abrechnung dieser 7 Monate in 2020 für Dich eine Nachzahlung, musst Du diese nicht mehr begleichen. Ein Guthaben stünde Dir jedoch uneingeschränkt zu.

Due Abrechnung für 2021 muss Dir dann spätestens bis zum 31.12.2022 vorliegen. Bis dahin müsstest Du Dich also gedulden.

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 18:05

Oke vielen Dank. Der Vermieter hat nie was abgelesen.. und digital hatten wir zu dem Zeitpunkt auch noch nichts - also er hätte vor Ort ablesen müssen. Ich glaube er könnte also keine Abrechnung für diesen Zeitraum erstellen oder ?

AngiedieSchlaue  18.08.2022, 18:07
@Janii132

Er ist gesetzlich verpflichtet, eine Abrechnung zu erstellen, wenn Du Nebenkostenvorauszahlungen geleistet hast!!!

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 18:07
@AngiedieSchlaue

Kann er das denn ohne irgendwelche stände abgelesen zu haben ? Ist das ein Vertragsbruch?

AngiedieSchlaue  18.08.2022, 18:10
@Janii132

Ich bin kein Mietrechtsexperte.

Wie er das jetzt handhaben will/muss, entzieht sich meiner Kenntnis.

Du hast doch aber auch Nebenkosten gehabt, die nicht abgelesen werden müssen.

Was steht denn zu den Nebenkosten und deren Abrechnung überhaupt im Mietvertrag?

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 18:17
@AngiedieSchlaue

Das was ich in der Frage eingefügt habe und :

6. Die Heiz- und Warmwasserkosten werden nach der Heizkostenverordnung zu _____ % nach dem durch Ver-

brauchsmessgeräte erfassten Verbrauch und zu _____ % nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen des

Hauses, bei Eigentumswohnungen nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile, verteilt. Bei einem Mieter-

wechsel ist der Vermieter berechtigt, den Verbrauch entsprechend der Gradtagszahlentabelle abzurechnen.

Erfolgt eine Zwischenablesung, sind die Kosten hierfür von dem ausziehenden Mieter zu tragen.

Punkt 5. Wurde durchgestrichen

Und halt noch was wir an Nebenkosten im voraus zahlen. Mehr steht dazu nicht drin.

AngiedieSchlaue  18.08.2022, 18:24
@Janii132

Dann mach Druck, dass Du die Abrechnung für 2020 haben willst. Dir entsteht ja überhaupt kein Nachteil, falls eine Nachzahlung käme. Die musst Du ja nicht mehr begleichen. Ein Guthaben jedoch muss Dir ausgezahlt werden.

Warum hast Dich denn überhaupt so lange hinhalten lassen? Die Abrechnung für 2020 wäre spätestens am 31.12.2021 fällig gewesen. Du hättest die weiteren Vorauszahlungen als Druckmittel zurückhalten können.

Wenn "Nachfragen" nichts bringen, muss man anderweitig tätig werden.

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 18:24
@AngiedieSchlaue

Oh hab falsch gelesen. Ich schaue mal nach

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 18:30
@AngiedieSchlaue

Die Umstände haben es leider nicht hergegeben dort noch intensiver Druck zu machen.. Es sind ja nicht nur die Betriebskosten und Naivität war da sicherlich zusätzlich auch noch im Spiel. Ich würde gerne wissen ob dies ein Vertragsbruch darstellt. Mein Geld werde ich sicher nicht wiedersehen...

AngiedieSchlaue  18.08.2022, 18:32
@Janii132

Ja es ist ein Vertragsbruch seitens des Vermieters, wenn er sich nicht an den Mietvertrag hält.

Du hast es ihm allerdings mit Deinem Nichttätigwerden sehr leicht gemacht.

Also bei der nächsten Wohnung besser aufpassen!

Janii132 
Beitragsersteller
 18.08.2022, 18:36
@AngiedieSchlaue

Ich würde behaupten er hätte Situationen gekonnt ausgenutzt. Naja nichts desto trotz werde ich mein Geld nicht wieder sehen aber es ist sehr gut zu wissen dass es ein Vertragsbruch ist! Vielen lieben Dank.

AngiedieSchlaue  18.08.2022, 18:38
@Janii132

Dann sieh zu, dass Du wenigstens für 2021 und 2022 die Abrechnungen bekommst!