Heizkostenvorauszahlung

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Du mußt nur an einen Heizkostenvorauszahlungen leisten ! Von diesem bekommst du auch eine (1) Abrechnung und keine 2. Kläre das zuerst mit Rheinenergie und anschließend mit deinem Vermieter. Zuerst mit Rheinenergie deshalb, damit du Kenntnis beim Gespräch mit dem VM vom Sachverhalt hast, wenn er dich übers Ohr hauen will. Also nur eine Vorauszahlung. Du darfst nicht einfach eine Vorauszahlung kürzen. Kläre es anders im einvernehmen. Und wenns halt lauter wird. Aber nicht einfach kürzen. Der Fehler kann auch bei Reihnenergie liegen. Das diese von dir und vom Vermieter kassieren. Also genaue Anschrift mit Wohnungsnummer ( 3.OG li. oder EG re und evtl. Zählernummer Wärmemengenzähler immer mit angeben!!

Natalie1311 
Beitragsersteller
 02.01.2012, 19:59

Vielen Dank, genau so werde ich das machen.

Noch eine Frage: Das Wort "Heizkostenvorauszahlung" im Mietvertrag mit Eintragung der 180 EU, ist das Bestandteil des Mietvertragstext in Druck oder handschriftlich vom Vermieter eingetragen?

Natalie1311 
Beitragsersteller
 02.01.2012, 19:58

Ist das Bestandteil des Mitvertrages, in Druck und wurde als Alternative zu "Betriebskostenpauschale" angekreuzt.

Padri  02.01.2012, 20:01
@Natalie1311

Vielleicht wurde das Kreuz einfach bei "Heizkosten" falsch gesetzt. Da kann man aber hier nicht weiterhelfen ohne den Vertrag gesehen zu haben. Gehen Sie zum Vermieter und klären das mit ihm. Hier kann das niemand klären.

Warum mußtest Du einen Zusatzvertrag abschließen !

Natalie1311 
Beitragsersteller
 01.01.2012, 18:47

Weil es ein direkter Vertrag mit dem Mieter abgeschlossen wird, ähnlich wie Strom- oder Telefonverträge.

Was genau steht denn dazu im Mietvertrag?

Und vor allem wie groß ist die Wohnung und wie hoch sollen die entsprechenden Abschläge an den Vermieter sein?

Nicht das Du im Nachhinein zu wenig zahlst und eine hohe Nachzahlung bei der 1. Abrechnung fällig wird.

Natalie1311 
Beitragsersteller
 01.01.2012, 19:25

Im Mietvertrag steht: Monatliche Miete: 574,00 Euro, Betriebskostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung: 180,00 Euro. Das ist eine 2-Zimmer-Wng, 80 m2. Ich habe schon eine Nachzahlung von Rheinenergie bekommen und zwar 800 Euro nur für die Heizkosten und nur für 6 Monate! Dabei zahle ich jeden Monat 60 Euro Raten. Bei dem Mietvertragunterschreiben wurde mir aber gesichert, dass mit 754 Euro alle Kosten gedeckt sind! Deswegen frage ich mich, ob ich unter diesen Voraussetzungen die volle Miete weiter zahlen soll.

Padri  02.01.2012, 12:42
@Natalie1311

Dann wären keine Heizkostenvorauszahlungen an den Vermieter zu zahlen. Hier mal den Vermieter kontaktieren und nachfragen. Wird bei dem Rhein-Energie-Vertrag denn auch Vorauszahlung gezahlt?