Mietvertrag steht Betriebskosten und Nebenkosten getrennt zu zählen sind.
Hallo wir sind geschockt. Folgendes steht im Mietvertrag,, Neben der Miete tragen die Mieter die BETRIEBSKOSTEN für Heizung und Wasser, die für die Wohnung getrennt erfasst werden. Ferner sind Umlage fähige NEBENKOSTEN wie z.b. Müll, Grundsteuer Gebäude Haftpflicht anteilig zu über nehmen. Die Schluss Abrechnung erfolgt jährlich mit der Vermieterin. Der Betrag für Nebenkosten der beschriebenen Art ist vorab im monatlich mit 200€ zusammen mit der Miete auf das Konto ....... Zu über weisen. Stromkosten tragen die Mieter selber.
Ich verstehe das so das wir quasi Heizung und Wasser Extra nochmal selber zahlen müssen. Das Heißt das die Wohnung eigentlich zu teuer für uns ist. Danke für eure Hilfe.
10 Antworten
Eine Seite weiter steht: Die Nebenkostenpauschale ist auf das selbe Konto zu über weisen. Nach der Schlussabrechnung sind noch offene Beträge aus der Nebenkostenabrechnung auf das selbe Konto zu über weisen. Bei uberzahlung von Nebenkosten durch die monatliche Pauschale erfolgt ein Ausgleich durch die Vermieterin bis spätestens 1.Mai des Folge Jahres. Es ist keine Aufschlüsselung der genauen kosten. Daher reicht die Pauschale doch?
Bei einer Pauschale der Benekosten muss der Vermieter keine Abrechnung erstellen, darf nichts nachfordern muss aber auch nicht auszahlen.
Der Vermieter hat keine Ahnung wie ein Mietvertrag aussehen sollte und hat hier einiges falsch gemacht.
Man kann sich bei den Nebenksosten einfach auf § 2 der Betriebskostenverornung berufen und man verlangt einen Nebenkostenvorauszahlung und nicht eine Pauschale.
MfG
Johnny
Die Vorauszahlung beinhaltet sämtliche Betriebskosten, incl. Heiz- und Wassererwärmungskosten. Und über diese ist abzurechnen.
Praktisch kann der Vermieter die Heizkosten getrennt von den Hausnebenkosten abrechnen und auch für voneinander abweichende Zeiträume. Grundsätzlich aber immer exakt für 12 Monate. Verkürzte oder verlängerte Zeiträume führen zur Unwirksamkeit der gesamten Abrechnung.
Da er sich nicht auskennt. Vermuten wir aus der Formulierung (siehe Frage) das er denkt das die 200€ für Müll, Steuern, Versicherung usw ist. Das wir die Heizkosten und Wasser aber sepperat zahlen sollen... So hört es sich zumindest an.
Das muss auch in der Regel so gemacht werden, dass der Vermieter Heiz und Wasserkosten abrechnen muss.
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass es grundsätzlich um Betriebskosten geht, auch wenn landläufig der Begriff Nebenkosten verwendet wird. Das entspricht der gesetzlich festgeschriebenen Betriebskostenverordnung. Die kannst du gut und gern googlen. In der Praxis der Abrechnungen von ISTA, Techem, Bruneta etc. wird so verfahren, dass getrennt die Heiz- und Wassererwärmungskosten von den übrigen sog. Hausnebenkosten abgerechnet werden. Die Heizungs- und Wasserwärmungskosten sowie der Wasserverbrauch werden vom Dienstleister erfasst (und dem Mieter aufgebürdet). Alle anderen Daten werden vom Vermieter dem Dienstleister zugearbeitet. Der erstellt dann die Gesamtrechnung. Deren Kosten trägt der Vermieter, da Verwaltungskosten.
Vom Vermieter dürfen nur solche BK umgelegt werden die im Mietvertrag vereinbart sind. Es reicht aber auch der Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung. Dann können sämtliche 16 dort erfassten Arten umgelegt werden, ohne sie nochmals aufzulisten. Allerdings dann nur solche, die tatsächlich auch angefallen sind.
Da hier offensichtlich monatliche Vorauszahlungen definitiv vereinbart sind, ist über diese grundsätzlich einen 12 Monate umfassenden Zeitraum nach dessen Ende in den folgenden 12 Monaten (Abrechnungsfrist) abzurechnen. Wird die Abrechnung erst nach Ablauf der Frist zugestellt, gilt sie als verfristet und Nachzahlungen sind nicht mehr zu bezahlen, wohl aber Guthaben auszuzahlen. Und das zeitnah zur Zustellung der Abrechnung und nicht erst nach 4, 5 Monaten.
Abrechnungen sind nur wirksam, wenn sie formal korrekt sind. Das heißt, es müssen für jede Position der Gesamtverbrauch, die Gesamtkosten, der Umlageschlüssel und die anteiligen Kosten für den Mieter benannt sein.
Inhaltliche (Rechenfehler etc.) darf der Mieter selbst korrigieren. Auch solche BK, die nicht vereinbart sind, darf er rausrechnen.
Wenn du die Abrechnung nicht nachvollziehen kannst oder andere Mängel findest, hast du Anspruch auf Einsichtnahme in sämtliche Originalrechnungen und -bescheide. Die gesetzliche Einspruchsfrist umfasst 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung.
Eine Anpassung ist von beiden Seiten möglich, das ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung.
Ich hoffe, dass du mit meiner Antwort was anfangen kannst und wünsche noch eine schönen Ostermontagrest.
MfG vom albatros
Getrennt erfaßt bedeutet nicht getrennt zu zahlen. Fragt sicherheitshalber noch mal den Vermieter.
Sind die Heizkosten in den monatlichen Vorauszahlungen an den Vermieter enthalten, sind 200 € übrigens zu wenig bei 120 m² und 4 Personen.
240 - 250 € sollten es mindestens sein.
Hi,
die Miete für eine Wohnung besteht immer aus der sogenannten Kaltmiete und den Nebenkosten. Die Nebenkosten sind dann Kosten für Heizung, Wasser (was Du als Betriebskosten bezeichnet hast) und alle anderen umlagefähigen Kosten wie bspw. Müllentsorgung. Strom bezahlt man in den meisten Fällen selbst, wobei es auch Mieten geben kann, die bereits eine Pauschale für Strom enthalten
Wenn Du nun feststellst, dass Du bezügliche der Miethöhe etwas anderes erwartet hattest wird es das beste sein, mit der Vermieterin schnellstmöglich zu reden :-)
lg
Wir zahlen 400€ kalt für 120m2 und die 200€ sind quasi auch für Heizung und Wasser? Oder ist die Formulierung nicht so das dies Extra kommt?
Ja, die 200 umfassen sämtliche Betriebskosten, incl. Heizkosten und Wasser. Allerdings erscheint der Betrag zu niedrig angesetzt. Gut und gerne werden wohl 250 bis 300 lt. Abrechnung realistisch sein.
In der Regel ist es so, daß die Miete aus einer Kaltmiete (bei Euch 400,-€) und einer Nebenkostenvorauszahlung (bei Euch 200,-€) besteht, folglich sind an die Vermieterin monatlich 600,-€ zu überweisen.
Die Vermieterin ist dann bei monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen verpflichtet eine jährliche 12 monatige umfassene Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Je nach dem ist dann eine Nachzahlung an die Vermieterin zu leisten oder sie muß Euch ein evtl. Guthaben erstatten. Weiter können im Wege der Nebenkostenabrechnung folgende im Link aufgeführte Kosten auf die Mieter umlegen:
http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html
Bezüglich des Stroms schließen die Mieter in der Regel selbst einen Energielieferungsvertrag mit dem Stromversorger ab.
Durchschnittlich betragen in Deutschland die Nebenkosten zwischen 2,- und 3,-€ pro qm/Monat, und zwar unterschiedlich je nach Region und persönlichem Verbrauch. Da Eure Wohnung 120qm hat, könnte eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung von 200,-€ zu niedrig sein.
okay bedeutet das, dass wir eine extra Abrechnung nur für Wasser und Heizung bekommen? Das wären dann mit einmal locker 1600€ Und die 200€ pauschale für andere kosten... ich Blick nicht durch
Eine Seite weiter steht: Die Nebenkostenpauschale ist auf das selbe Konto zu über weisen. Nach der Schlussabrechnung sind noch offene Beträge aus der Nebenkostenabrechnung auf das selbe Konto zu über weisen. Bei uberzahlung von Nebenkosten durch die monatliche Pauschale erfolgt ein Ausgleich durch die Vermieterin bis spätestens 1.Mai des Folge Jahres. Es ist keine Aufschlüsselung der genauen kosten. Daher reicht die Pauschale doch?
Die Nebenkostenpauschale ist auf das selbe Konto zu über weisen. Nach der Schlussabrechnung sind noch offene Beträge aus der Nebenkostenabrechnung auf das selbe Konto zu über weisen. Bei uberzahlung von Nebenkosten durch die monatliche Pauschale erfolgt ein Ausgleich durch die Vermieterin bis spätestens 1.Mai des Folge Jahres.
Hier gibts einen Widerspruch, den Ihr noch klären müßt. Grundsätzlich muß der Vermieter bei einer monatlichen Nebenkostenpauschale keine jährliche Nebenkostenabrechnung erstellen und hat auch keinen Anspruch auf eine Nachzahlung, der Mieter aber auch nicht auf ein evtl. Guthaben.
Allerdings könnte hier aus dem Text geschlossen werden, daß dennoch eine jährliche Abrechnung erstellt wird, eine evtl. Nachzahlung verlangt werden kann bzw. ein vorhandenes Guthaben ausgezahlt wird. In dieser Abrechnung muß der Vermieter die exakten Kosten aufschlüsseln, sowie gemäß dem vereinbarten Umlageschlüssel auf den Mieter umlegen.
Die Kosten für Heizung und Wasser werden wohl nach Verbrauch und gemäß der Heizkostenverordnung abgerechnet.
okay darf er das jetzt zusätzlich unabhängig von der Vorauszahlung? Heißt das dann das wir Heizung und Wasser eine seperate Abrechnung bekommen? :(