Wohnung mit eigenem Eingang ohne Treppenhaus

6 Antworten

im recht bist eindeutig du! 1. da es deinem Mietvertrag schon geregelt ist. 2. da deine Wohnung durch einengen Eingang ohne Zugang ins/durchs Treppenhaus von den anderen Wohnungen getrennt ist. 3. Ist es aber so, falls du einen Schlüssel für den Eingang mit Treppenhaus hast, für eventuellen keller-abteil oder ähnliches, kann es natürlich sein, aber da bin ich mir nicht sicher. normal zählt punkt 1 ich würde nochmal ein Gespräch mit deinem Vermieter führen, falls er dann noch nicht einsichtig werden sollte, würde ich auf deine Nebenkostenabrechnung warten, falls da diese Leistung einer Putzfrau abgerechnet wird, würde ich deinen Vermieter mit einem Anwalt drohen. denn im recht bist eindeutig du!!

TigerCaro88 
Beitragsersteller
 08.01.2014, 23:56

Ja hab heute auf dieses Schreiben reagiert und auch schon angesprochen das ich das alles vom Mieterbund kontrollieren lasse. Das sind Leute die gehen zu weit ein älteres Ehepaar das hat dieses Haus gekauft 11 Parteien und die stalkt meines Erachtens sie schreibt mir vor das ich ein Blumenkasten auf meiner Fensterbank zustellen habe und schneidet einfach meine Blumen ab. Also da gibt es schon mehrere Punkte die gehen nicht.

glam0urbebii  09.01.2014, 00:11
@TigerCaro88

die san ja heavy vui glück

TigerCaro88 
Beitragsersteller
 08.01.2014, 23:39

Also ein Schlüssel haben wir schon um dadurch in den Keller zugehen jedoch gehen wir immer durch den Garten und von mir gemietete Garage in unseren Keller und seit Einzug sind wir nicht einmal durch das Treppenhaus gelaufen. Ich habe auch gesagt das ich die Schlüssel dazu abgeben möchte. Und wie schon beschrieben es wurde nie eine derartige Vereinbarung getroffen und sprechen kann man mittlerweile nicht mehr mit dene , da es jetzt auch zu anderen Problemen gekommen ist.

glam0urbebii  08.01.2014, 23:46
@TigerCaro88

dann würde ich einfach mal die nebenkostenabrechnung abwarten, auf keinen fall diese 10 euro zahlen. wird es dann dann doch dort abgerechnet, dann geh zum anwalt, da du dieses ja schwarz auf weiss hast

du brauchst nur die Nebenkosten zu zahlen, die auch im Mietvertrag stehen.

es steht dem vermieter NICHT zu, wenn du das treppenhaus nicht nutzt

Mismid  08.01.2014, 23:27

ob man etwas nutzt oder nicht spielt keine Rolle

nowka10  10.01.2014, 00:08
@Mismid

du hast recht, es kommt auf den vertragstext an.

Da vürde ich mal mit eurem vermieter reden

Du musst nur für etwas bezahlen, wofür Du eine Gegenleistung bekommst, alles andere fällt unter "Spende".

Rechts und Links ist ein Eingang mit Treppenhaus?, wenn die (deine) Wohnungstüre ein vollkommen freier Zugang (wie in einem Einfamilienhaus) darstellt, brauchst du für Treppen-haus-reinigung, nichts zu bezahlen. befindet sich die Türe jedoch, hinter einem seperat verschließbaren Eingang, musst Du zahlen.