Wohnung mit eigenem Eingang ohne Treppenhaus
Hallo und zwar hab ich folgendes Problem mit meinem Vermieter (privat), die haben uns eine Wohnung vermietet mit eigenem Eingang unser Eingang ist rechts und links ist ein Eingang wo die anderen Mieter wohnen mit Treppenhaus, es wurde nie im Mietvertrag vereinbart das wir Treppenhausreinigung bezahlen sollen. Jeder Mieter zahlt aus dem Haus 10 Euro für eine junge Frau die das Treppenhaus reinigt aus Kulanz haben wir auch mal gezahlt jedoch ist mir aufgefallen nach Prüfung das so eine Vereinbarung weder schriftlich noch mündlich niederlegt wurde und mal davon abgesehen ist mir aufgefallen wieso soll ich eine Treppenhausreinigung von 10 Euro leisten wenn zu meiner Wohnung kein Treppenhaus gehört und ich nicht mal durchlaufe. Jetzt hat der Vermieter mir einen Brief zukommen lassen woraus hervorgeht das dieser mir die nicht geleisteten Zahlungen von der Nebenkostenabrechnung abrechnen werden, da die Treppenhausreinigung zu den Betriebskosten gehören würden was jedoch nicht stimmt da der Vermieter im Mietvertrag angekreuzt hat das eine Treppenhausreinigung nicht in den Betriebskosten enthalten ist. Meine Frage ist Wer steht im Recht? Hoffe mir kann jemand helfen
6 Antworten
im recht bist eindeutig du! 1. da es deinem Mietvertrag schon geregelt ist. 2. da deine Wohnung durch einengen Eingang ohne Zugang ins/durchs Treppenhaus von den anderen Wohnungen getrennt ist. 3. Ist es aber so, falls du einen Schlüssel für den Eingang mit Treppenhaus hast, für eventuellen keller-abteil oder ähnliches, kann es natürlich sein, aber da bin ich mir nicht sicher. normal zählt punkt 1 ich würde nochmal ein Gespräch mit deinem Vermieter führen, falls er dann noch nicht einsichtig werden sollte, würde ich auf deine Nebenkostenabrechnung warten, falls da diese Leistung einer Putzfrau abgerechnet wird, würde ich deinen Vermieter mit einem Anwalt drohen. denn im recht bist eindeutig du!!
die san ja heavy vui glück
Also ein Schlüssel haben wir schon um dadurch in den Keller zugehen jedoch gehen wir immer durch den Garten und von mir gemietete Garage in unseren Keller und seit Einzug sind wir nicht einmal durch das Treppenhaus gelaufen. Ich habe auch gesagt das ich die Schlüssel dazu abgeben möchte. Und wie schon beschrieben es wurde nie eine derartige Vereinbarung getroffen und sprechen kann man mittlerweile nicht mehr mit dene , da es jetzt auch zu anderen Problemen gekommen ist.
dann würde ich einfach mal die nebenkostenabrechnung abwarten, auf keinen fall diese 10 euro zahlen. wird es dann dann doch dort abgerechnet, dann geh zum anwalt, da du dieses ja schwarz auf weiss hast
du brauchst nur die Nebenkosten zu zahlen, die auch im Mietvertrag stehen.
es steht dem vermieter NICHT zu, wenn du das treppenhaus nicht nutzt
ob man etwas nutzt oder nicht spielt keine Rolle
du hast recht, es kommt auf den vertragstext an.
Da vürde ich mal mit eurem vermieter reden
Du musst nur für etwas bezahlen, wofür Du eine Gegenleistung bekommst, alles andere fällt unter "Spende".
Rechts und Links ist ein Eingang mit Treppenhaus?, wenn die (deine) Wohnungstüre ein vollkommen freier Zugang (wie in einem Einfamilienhaus) darstellt, brauchst du für Treppen-haus-reinigung, nichts zu bezahlen. befindet sich die Türe jedoch, hinter einem seperat verschließbaren Eingang, musst Du zahlen.
Ja hab heute auf dieses Schreiben reagiert und auch schon angesprochen das ich das alles vom Mieterbund kontrollieren lasse. Das sind Leute die gehen zu weit ein älteres Ehepaar das hat dieses Haus gekauft 11 Parteien und die stalkt meines Erachtens sie schreibt mir vor das ich ein Blumenkasten auf meiner Fensterbank zustellen habe und schneidet einfach meine Blumen ab. Also da gibt es schon mehrere Punkte die gehen nicht.