Darf ein Vermieter Mieter desselben Mehrfamilienhauses ungleich / verschieden behandeln bzw. Mietverträge machen, die sich voneinander unterscheiden?
Wenn im eigenen Mietvertrag drin steht, dass das Halten von Hunden und Katzen im Mehrfamilienhaus verboten ist, der Vermieter es aber neuen Mietern, die erst seit einer viel kürzeren Zeit im Haus leben / hinzugezogen sind, erlaubt, ist das rechtens ?
Oder anders ausgedrückt, darf man sich dann auch Hunde und Katzen anschaffen, und sich dann darauf berufen, dass andere Mieter des selben Hauses ja dieses schließlich auch tun ?
10 Antworten
nein, das ist das recht des vermieters und haengt zum beispiel auch mal von der einrichtung der wohnung ab(die eine hat teppichboden, die andere nicht) oder der eine mieter macht einen kompeten eindruck und scheint ein hundekenner zu sein -bei einem anderen hat der vermieter zweifel..
das alles sind einzelfall entscheidungen. du solltest den vermieter um die erlaubnis bitten , ein tier halten zu koennen -der vermieter muss dann ein verbot begruenden!
aber ohne schriftliche erlaubnis des vermieters riskiert man auch nach dem BGH urteil kuendigung und das tier muesste unter umstaenden ins tierheim
Recht herzlichen Dank für deine Antwort !
1. Der Vermieter ist nicht verpflichtet alle Mieter gleich zu behandeln.
2. Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf immer der Zustimmung des Vermieters.
3. Nur weil sich andere Mieter Haustiere anschaffen, berechtigt dich das nicht zur Anschaffung von Hund oder Katze.
4. Bitte stelle einmal den genauen Wortlaut der Tierhaltungsklausel ein. Möglicherweise ist sie unwirksam.
Reinstellen werde ich nichts, aber ich danke dir recht herzlich für deine Antwort !
Selbstverständlich ist jeder Mietvertag ein vollkommen individueller Vorgang, der mit den übrigen Verträgen im Haus nichts gemein hat. - Vertragsfreiheit! -
Vielen Dank für deine Antwort !
Angenommen die Wohnung der neuen Mieter hat einen Fliesenboden und die restlichen Wohnungen einen Parkettboden. Dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass der Vermieter nur in der erstgenannten Wohnung Haustiere erlauben kann, da in den anderen Wohnungen sonst der Boden kaputt gehen könnte.
Aber das ist nur eine Vermutung von mir und offengestanden habe ich auch keine Haustiere, deswegen kann ich nicht sagen wie plausibel das ist.
Vielleicht kann ja ein Gespräch mit dem Vermieter die Situation klären.
Kein Problem, ich hoffe ich konnte dir irgendwie weiterhelfen.
Kannst Du nicht....aber Vermieter können grundsätzlich das eine oder andere Haustier nicht verbieten... Was ein Vermieter aber kann, er kann jedem Mieter vertragsgerecht, fristgerecht wieder kündigen...!!!!
natuerlich kann der vermieter im begruendeten fall tierhaltung verbieten - z.b. der hund ist zu laut, der tierbesitzer kuemmert sich nicht um geruchsbelaestigungne etc..
sogar eine einmal gegebene erlaubnis kann unter umstanden zurueck gezogen werden!
Danke für deine Antwort !
Recht herzlichen Dank für deine Antwort !