Muss ich als Unterhaltspflichtiger für Freizeitaktivitäten während des Umgangs zusätzlich aufkommen?
Muss ich als Unterhaltspflichtiger für Freizeitaktivitäten während des Umgangs, die ich mit meinem Kind tätige, zusätzlich aufkommen, oder kann ich dies von der Kindsmutter und Ex-Ehefrau zurückverlangen, wenn ich mtl. Kindesunterhalt leiste?
6 Antworten
wenn du mit dem Kind teure Unternehmungen machst kannst du das Geld natürlich NICHT von der Mutter zurückverlangen ....... was im Umgang passiert ist DEINE Angelegenheit und Verantwortung , natürlich auch finanziell ...............
Du musst das "zusätzlich" bezahlen und kannst dies nicht von deiner Ex-Frau und nicht von einer anderen Stelle zurückbekommen oder bezuschusst bekommen.
Du bist ja nicht verpflichtet, teure Freizeitaktivitäten mit dem Kind zu machen. Eigentlich sollen ausgefallene Freizeitaktivitäten auch der AUSNAHMEFALL beim Umgangsrecht sein. Das Umgangsrecht dient dazu, dass das Kind mit Dir Alltag erlebt. Es wäre nicht richtig, wenn das Kind die Woche über mit der Mutter Hausaufgaben und andere Pflichtübungen macht, und dann am Wochenende mit Dir "Halligalli" erlebt.
Dreh das ganze doch mal anders herum: Verlangt deine Exfrau mehr Kindesunterhalt wenn zum Beispiel ein Ausflug in den Freizeitpark ansteht?
Solche Kosten müssen von dir selbst getragen werden.
Was für eine Frage , sei doch einfach mal froh das DEIN KIND noch zu dir kommt !
Immer das feilschen um ein paar Euros .
Deine Freizeitaktivitäten darfst du ruhig selbst bezahlen ,