Auskunft von Minijobzentrale ans Gericht?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Unterhalt für das Kind orientiert sich am Einkommen der Frau. 

Kindesunterhalt ist tituliert auf 110 % und wird regelmäßig gezahlt. 

Ohne triftigen Grund kann das dabei zugrunde gelegte Einkommen der Frau erst frühestens nach Ablauf von zwei Jahren wieder überprüft werden.

Mann wird arbeitlos und möchte aufgrund dessen von der Frau nachehelichen Unterhalt 
Nachehelicher Unterhalt musste bisher nicht gezahlt werden.

Wurde dem Mann im Scheidungsverfahren selbst kein nachehelicher Unterhalt zugesprochen (was ohnehin nur noch in Ausnahmefällen geschieht), dürfte nun auch kein Anspruch mehr darauf bestehen. 

Sollte dem Mann wider Erwarten doch noch nachträglich ein Anspruch zugestanden werden, so hätte die Frau ihm gegenüber einen Selbstbehalt von 1200 Euro - nach Abzug des Kindesunterhaltes. Auch dürfte ihr Einkommen aus dem Nebenjob nicht in voller Höhe auf ihr unterhaltsrelevantes Einkommen angerechnet werden, da ansonsten der Anreiz zu einem Nebenjob nicht mehr gegeben wäre...

Rodnai 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 08:23

Vielen Dank für die Antwort! Ich bin mir fast sicher, dass er mich nicht auf einen eventuellen Nebenjob anspricht, da er sicherlich selbst einen Nebenjob hat, den er nicht angab. Aber dennoch frage ich mich, was passiert, wenn er vor Gericht äußert, dass er glaubt, ich hätte einen Nebenjob. Kann das Gericht das ganze dann über die Minijobzentrale prüfen?

DFgen  07.10.2015, 06:44
@Rodnai

Ein Gericht würde zuerst einmal die Frau und den Mann selbst befragen - und diese sollten dann (in ihrem eigenen Interesse) wahrheitsgemäß Auskunft erteilen. Bestünden dann dazu von gerichtlicher Seite Zweifel, könnte auch die Minijobzentrale zu einer Auskunft aufgefordert werden.

Bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, müsste der Mann aber erstmal per Anwalt eine Unterhaltsklage anstreben, die dann auch zugelassen wird, nachdem das Scheidungsverfahren ja bereits abgeschlossen ist........

Rodnai 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 12:53
@DFgen

Also es wurde nur von einem Bekannten zugetragen, dass der Mann man geäußert hätte "vielleicht hat sie ja einen Nebenjob, um sich xyz kaufen zu können".

Heißt das im Klartext; solange mich niemand explizit nach meinem Nebenjob fragt, brauch ich auch erst mal nichts sagen? (Keine schlafenden Hunde wecken)

DFgen  07.10.2015, 13:04
@Rodnai

Solange dich Jemand fragt, dem du gesetzlich nicht zu einer Auskunft verpflichtet bist, brauchst du nicht antworten oder könntest dir eine phantastische Geschichte ausdenken....

Rodnai 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 13:24
@DFgen

Das erleichtert mich etwas. Jetzt habe ich ja die Einkommensnachweise meines Vollzeitjobs abgegeben. Wenn da jetzt eine Klage ins Haus flattert und erst in der Verhandlung dieser Nebenjob erfragt wird (wenn überhaupt) und ich diesen dann erst angebe, hab ich dann mit negativen Folgen zu rechnen?

Höchstwahrscheinlich hat der Mann auch einen Nebenjob. Ich hab ihn nie gefragt. Er würde es mir ohnehin nicht sagen. Und dann müsste ich es beweisen, nur wie? Für einen Detektiv ist kein Geld da...

Der Anwalt der Frau wird ihr sagen, dass sie zu dieser Auskunft verpflichtet ist. Eine Falschauskunft ist hier nicht ratsam.

Nachehelicher Unterhalt ist heutzutage nicht mehr üblich. Wie alt ist das Kind? Ist das Kind älter als 3 Jahre, ist demjenigen (hier der Vater, wenn ich den Text richtig verstehe), der das Kind erzieht, eine Vollzeitstelle zuzumuten.

Hat er die Stelle selbst gekündigt, kann sogar sein bisheriges Einkommen als fiktives Einkommen angesetzt werden.