Autoversicherung vom Unterhaltspflichtigen zu zahlen?
Hallo, muss ein Vater nach der Trennung von der Kindsmutter die Autoversucherung für den 18jährigen, noch nicht selbsterhaltungsfähigen Sohn zahlen? Der Vater verdient etwa 1500 pro Monat, er zahlt 300 pro Monat Unterhalt sowie Sonderausgaben für Brille usw. Der Sohn geht noch zur Schule, muss jetzt wahrscheinlich zum 2. Mal die Klasse wiederholen (kein Bock auf Schule). Er hat von Mutter/Großeltern einen PS-starken BMW bekommen, der Vater soll nun erneut die 1600€ Versicherung bezahlen (hat er voriges Jahr schon bezahlt). Der Sohn bekommt zu Geburtstag/Weihnachten/Besuchen zusätzlich noch knapp 1000€ pro Jahr vom Vater zugesteckt. Der Sohn ist recht anspruchsvoll, trägt fast ausschließlich teure Markenkleidung, während der Vater sich selbst kaum etwas gönnt...
9 Antworten
Warum sollte er. Ich würde bei so einem Mini Gehalt nicht mal die 300€ Unterhalt bezahlen.
Ist so.
Der Sohn geht noch zur Schule, muss jetzt wahrscheinlich zum 2. Mal die Klasse wiederholen (kein Bock auf Schule)
Und da wäre es mal an der Zeit, dass der Vater sich die Zeugnisse genauer ansieht und ein Gespräch mit dem Sohn führt.
Ein Schulversagen ist ja auch soweit ok. Aber zweimal sitzen bleiben wegen "kein Bock" erfüllt nicht die Aufforderung seine Ausbildung zielstrebig und fleißig voran zu treiben. Und die Frage ist ja auch: macht die Schule das überhaupt mit?
Denn der Sohn läuft hier gerade Gefahr, dass er erstmal sämtliche Unterhaltsansprüche verliert. Wenn sich jetzt nämlich heraus stellt, dass der Sohn womöglich durch fröhliches Schwänzen seine Verweigerung noch unterstreicht. Und spätestens im Jahreszeugnis stehen die Fehltrage drin!
Das Auto des Sohnes, also in dem Fall die Versicherung, muss der Kindsvater auf gar keinen Fall bezahlen! Der Junge ist Schüler. Die Schule ist jetzt wie weit entfernt...? Und selbst wenn sie 3 Stunden entfernt ist, muss der Vater die Kosten des Wagens nicht übernehmen. Nur insofern (entsprechend natürlich auch die Kindsmutter) in Form von ausbildungsbedingten Mehrkosten. Aber hier wäre dann auch zu prüfen ob Bus und Bahn nicht günstiger sind...
Bei aller Liebe (zum Kind), aber der Vater sollte hier nur mal langsam ein klares Zeichen setzen und mit seinem Kid über die Zukunft sprechen!
Und ich hoffe doch mal sehr, dass eine genaue Berechnung des Unterhaltes ab 18 stattgefunden hat? Denn auch die Kindsmutter ist ab 18 barunterhaltsverpflichtet.
Nein, muss der Vater nicht.
Und das sollte er auch nicht.
Bei dem Gehalt ist das schon seeeehr großzügig. Das muss nicht sein und setzt völlig falsche Signale.
Nein, das muss der Vater nicht und er sollte das auch nicht. Es kann nicht sein, dass die Großeltern und die Mutter ihm ein teures Auto schenken und der Vater dann die Versicherung zahlen soll. Sollen die das doch bezahlen, wenn sie meinen, dass der Sohnemann ein Auto braucht.
Der Vater zahlt Unterhalt, Sonderausgaben und er gibt gelegentlich Bargeld. Damit hat er seine Unterhaltspflicht mehr als erfüllt.
Und wie lange muss der Vater Unterhalt bezahlen, wenn der Sohn sich offenbar in der Schule gar nicht bemüht? Der Sohn hat keinen Bock auf Schule, seine Mutter verlangt aber, dass er die Schule fertig macht...
So lange der Sohn in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung ist, muss der Vater bis maximal dem 27. Lebensjahr des Jungen weiterzahlen.
Das gilt aber nur für die Erstausbildung.
Es gibt kein maximal. Immer bis zum Ende der Erstausbildung bei ernsthaften Bemühungen.
Da habe ich meine Zweifel. Der Sohn muss - selbst wenn er zwingend ein Auto wegen des weiten Schulweges benötigen würde - kein PS-starkes Auto fahren, was teuer im Unterhalt ist. Da hier keine Rechtsberatung geleistet werden darf, würde ich dem Vater raten, die einige hundert Euro kostende Beratung bei einem auf Unterhaltsrecht spezialisierten Rechtsanwalt nicht wegen der Kosten zu scheuen und sich dort soliden Rechtsrat zu holen.
Da würde Dir gar nichts anderes übrig bleiben.
Der Selbstbehalt liegt bei 1160€.
Und bei Unterhalt wird ganz schnell gepfändet.
Was für eine Schande, nicht fürs eigene Kind zahlen zu wollen.