Meine Mutter zahlt zu wenig unterhalt, kann ich etwas tun?
Hallo, ich bin 18 Jahre alt und lebe bei meinem Vater und seiner Freundinn (In eigener KLEINER Wohnung aber im selben haus). Ich besuche die Gymnasiale Oberstufe (bis 2018) und habe logischerweise kein Einkommen.
Meine Mutter zahlt derzeit freiwillig 150€ Unterhalt jeden Monat. Das ist so viel ich weiß weniger als die hälfte des eigentlichen mindestunterhalt. Mein Vater verdient leider nicht sehr viel weshalb es wirklich schwierig ist so zu leben. Meine Mutter verdient so viel ich weiß ca. 1800€ Netto im Monat ist Verheiratet und hat noch ein weiteres (11 Jähriges) Kind abgesehen von mir. Mein Stiefvater ist Arbeitslos.
Meine Mutter weigert sich Freiwillig auch nur einen cent mehr zu zahlen, denn sie meint sie könne nicht mehr zahlen. Lustigerweise kann sie aber 3-4 mal im Jahr in Auslandsurlaub fliegen.
Hat jemand erfahrungen auf dem gebiet und kann mir sagen wie die chancen stehen wenn ich zum anwalt gehe, dass sie mehr oder sogar voll zahlen muss?
6 Antworten
Deine Mutter hat ihre Familie ( Stiefvater und Kind ) zu unterhalten. Du bekommst €150 und das voll anrechenbare Kindergeld. Da wird nicht viel bis garnichts herausspringen für dich. Wenn du Pech hast braucht sie nichteinmal die €150 zu zahlen.
Wenn deine Mutter dir nicht "freiwillig" mehr zahlt, so musst du den Unterhalt ggf. entsprechend von ihr einfordern.
Denn ab deinem 18. Geburtstag bist du in erster Linie selbst für deinen eigenen Lebensunterhalt verantwortlich - müsstest den dir ggf. zustehenden Unterhalt selbst von den Eltern einfordern, ggf. einklagen.
- Dein Vater kann das nicht mehr für dich tun - er ist ja seit deiner Volljährigkeit selbst auch anteilig "barunterhaltspflichtig" für dich.
- Du selbst müsstest also anhand der Einkommen beider Eltern deinen "unterhaltsrechtlichen Bedarf" ermitteln (ggf. ermitteln lassen) und ihre jeweiligen Unterhaltsanteile ausrechnen (lassen).
- Der Vater könnte seiner Verpflichtung dann dadurch nachkommen, dass er dir Verpflegung und Unterkunft statt Bargeld zur Verfügung stellt, solange du in seinem Haus lebst.
- Bei deiner Mutter wird dann aber vermutlich berücksichtigt, dass sie aufgrund der Arbeitslosigkeit ihres Mannes selbst für den Unterhalt des jüngeren Kindes aufkommen muss, also nicht nur dir, sondern auch ihrem zweiten Kind unterhaltspflichtig ist.
Sollte deine Wohnung eine "eigenständige" sein, so würdest du nicht mehr als "privilegiert" gelten - und in diesem Fall bräuchte deine Mutter überhaupt keinen Unterhalt mehr an dich zahlen, denn:
- Dann hätten beide Eltern dir gegenüber jeweils einen Selbstbehalt von 1300 Euro und
- aufgrund deines dann veränderten Status in der "Unterhaltsrangfolge" hätten der Unterhalt des jüngeren Kindes der Mutter und auch der ihres Ehemannes Vorrang vor deinen Ansprüchen - dann würde bei 1800 Euro Nettoeinkommen für dich nichts mehr übrig sein.
Nur, wenn du dann nachweisen könntest, dass du in eine eigene Wohnung gezogen bist, weil beim Vater kein Platz mehr für dich war (der anerkannte Grund "ansonsten unzumutbar langer Schulweg" trifft ja nicht zu, da sich die Wohnung im selben Haus befindest wie die des Vaters...), könntest du ggf. BAföG beanspruchen.
Also ich würde dir den Tipp als selbst Unterhalt zahlender geben, dich hier beraten zu lassen. Das muss kein kostenpflichtiger Anwalt sein, sondern wende dich an das Jugendamt.
Diese Plattform hier mag für Manches gut sein. Dennoch ist es erfahrungsgemäß doch so, dass man als Lesender einer Frage selbst mal googelt und meint, die richtige Antwort gefunden zu haben und diese hier in der Hoffnung auf ein Sternchen dann preisgibt. Selbst jetzt schon bei der geringen Anzahl an Antworten sind Differenzen zu erkennen.
Bei einem solchen Thema wie von Dir angesprochen, spielen einfach noch mehrere Faktoren eine Rolle, die in solche Berechnungen eingehen weshalb ich behaupte, dass Du hier keine qualifizierte oder aussagekräftige Antwort erhalten wirst auf die Du dich verlassen kannst.
Daher wenn Du dir sicher sein willst, kontaktiere dass zuständige Jugendamt. Es geht um wichtige Dinge die fundiert beantwortet werden sollten.
Deine Entscheidung zur Vorgehensweise kannst Du noch immer nach der Beratung treffen.
LG
Für ein volljähriges Kind sind immer BEIDE Eltern unterhaltspflichtig, wenn sie ein Nettoeinkommen von über 1.080,- Euro haben. Die Höhe des Unterhalts hängt deshalb auch vom Einkommen beider Elternteile ab.
Angenommen, Dein Vater verdient netto 1.200,- Euro, so würden Deine Eltern zusammen 3.000,- Euro netto verdienen. Nach der Düsseldorfer Tabelle läge der Unterhaltsbedarf bei monatlich 620,- Euro. Davon wird das Kindergeld (190,- Euro) abgezogen, das an Dich auszuzahlen ist. Der Restunterhalt beträgt 430,- Euro. Davon müsste Dein Vater 61,- Euro zahlen, Deine Mutter 369,- Euro. Wegen der vielen Kinder bei einem insgesamt relativ geringen Einkommen wird Deine Mutter aber nicht den vollen Betrag zahlen können, sondern vielleicht nur 300,- Euro.
Du kommst doch über die Runden wozu noch mehr Geld bekommen? Es währe dann noch einfacher sich einen Nebenjob zu suchen als ein Famielen Drama zu starten.
Das heißt es geht dir um recht und unrecht. Aber wenn es dein Vater nicht stört warum dich. Außerdem wird er das gerne für dich getan haben, da bin ich mir sicher. Du musst ja nicht mit deiner Mutter mit in den Urlaub fahren.
Über die runden kommen tue ich, ja. Allerdings hat sie als ich damals bei ihr lebte (als kind) meinen vater sofort verklagt, als er tatsächlich nicht fähig war den vollen betrag zu zahlen. Daraufhin war das Urteil, dass mein vater bei seiner finanziellen lage garnichts hätte zahlen müssen, er hat aber trotzdem weiter gezahlt so viel er konnte. Und ich sehe es nicht ein das mein vater so viel geld drauflegen muss und meine mutter 3-4 mal im Jahr ALLEINE in den auslandsurlaub fliegt und ständig sagt sie hätte kein geld für mich..