Unterhalt und Jobcenter

8 Antworten

Das bedeutet nur,dass das Jobcenter mit Leistungen für deine Tochter in Vorleistung geht,für die Berechnung dieser Vorleistungen wurde dein Unterhalt von 257 € angenommen,den du an deine Ex - zahlst !

Da sie jetzt die Leistungen vom Jobcenter bekommt,sollst du deinen Unterhalt ans Jobcenter überweisen und nicht mehr an die Ex - sonst würde sie zwei mal Geld bekommen und du müsstest im Endeffekt doppelt zahlen,weil das Jobcenter dann von dir den geleisteten Vorschuss noch einmal einfordern würde.

WassermannCGN  13.11.2017, 19:54

Wieso bekommt die Kindesmutter 2x Geld? Kindesunterhalt, der auf das Konto der Mutter geht, wird im Bescheid auf die Regelleistungen des Kindes angerechnet. Und wenn das Kind mit Kindergeld und Unterhalt seinen Bedarf deckt, kann auch noch Wohngel beantragt werden für das Kind.

isomatte  14.11.2017, 05:02
@WassermannCGN

Wenn die Mutter für das Kind Leistungen erhalten hat obwohl der Kindsvater hätte Unterhalt zahlen müssen und auch leistungsfähig war,dann ist das Jobcenter nur in Vorleistung fürs Kind gegangen und möchte nun natürlich diesen Vorschuss zurück !

Würde der Unterhaltsrückstand an die Mutter gehen hätte sie fürs Kind doppelt Geld erhalten,wenn das dann geklärt ist und der laufende Unterhalt an die Mutter geht wird dieser dann natürlich auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Korrekt ist das die Mutter dann evtl.fürs Kind Wohngeld beantragen könnte,wenn das Kind seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann.

Nur hätte die Mutter nichts bzw.nicht viel davon,denn wenn das Kind dann anrechenbares Einkommen über seinem Bedarf hätte, würde dieses dem Kindergeld zugerechnet und dieser übersteigende Betrag würde dann zum Einkommen der Mutter und auf ihren Leistungsanspruch angerechnet,sie würde dann dementsprechend weniger Leistungen für sich vom Jobcenter bekommen.

Zunächst einmal darf das Jobcenter keine Unterhaltszahlungen festlegen, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Das gilt auch für das "Unterhaltsteam", das in jedem größeren Jobcenter exististiert.

Gleichwohl hat das Jobcenter das Recht, Auskunft über dein Einkommen und Vermögen zu verlangen.

Anspruchsübergang darf das Jobcenter dir gegenüber nur dann geltend machen, wenn du deinen Pflichten nicht vollumfänglich nachkommst.

Ob du deinen Pflichten nachkommst, lässt sich von hier aus nicht sagen; freiwillige Zahlungen interessieren das Amt nur am Rande. Im übrigen kostet es mitnichten Tausende von Euros den Unterhalt offiziell feststellen zu lassen; das geht relativ problemlos über das Jugendamt.

Bedeutet das Schreiben nun, dass der Unterhalt fortan nur noch an das Jobcenter zu zahlen ist

Ja, allerdings solltest du dieser Aufforderung widersprechen, wenn du der meinung bist, vollen Unterhalt zu leisten.

oder wollen die mir neben dem Unterhalt noch weitere Zahlungen reindrücken?

Möglicherweise.
Aus deinen Infos lässt sich nicht ableiten, wieviel du zahlst und zahlen müsstest.

Ich will einfach in Frieden leben und freiwillig für meine Tochter aufkommen, aber die Behörden behandeln einen wie den letzten Asozialen, der nicht bereit zur Kooperation ist

Wie gesagt, freiwillige Vereinabrungen möglicherweise zu Lasten des Steuerzahlers interessieren beim Jobcenter zu Recht kein Schwein.
Und was die Kooperation betrifft ... hey .. du jammerst ...

DasBoot 
Beitragsersteller
 30.11.2013, 13:21

Nein, ich jammere nicht; zumal ich ja allen Zahlungen etc. freiwillig und ohne Aufforderung nachgekommen bin.

Bedeutet das Schreiben nun, dass der Unterhalt fortan nur noch an das Jobcenter zu zahlen ist oder wollen die mir neben dem Unterhalt noch weitere Zahlungen reindrücken?

Da das Jobcenter H IV-Leistungen an Mutter und Kind zahlt, hat es die bestehenden Unterhaltsansprüche auf sich übergeleitet.
Demnach wirken nunmehr nur noch die Unterhaltszahlungen schuldbefreiend, die an Jobcenter geleistet werden. Weitere Zahlungen verlangen sie nicht.

Falls eine Einkunftsauskunft gefordert wird, solltest du diese leisten, dann läuft du keinerlei Gefahr, dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.
Wenn du den Unterhalt bereits selbst berechnest hast, dürfte es für dich ja auch kein Problem darstellen, die Auskunft zu erteilen, da du die Unterlagen ja zusammen haben müsstest.

Ich will einfach in Frieden leben und freiwillig für meine Tochter aufkommen,

Da ihr getrennt lebt, gelten andere Regeln als wenn ihr zusammenleben würdet. Freiwillig ist deine Zahlung nicht, da sie gesetzlich begründet ist, auch wenn du dich gegen die Zahlung nicht sträubst.
Die Aufgabe des Jobcenters ist es nunmal auch, die Allgemeinheit vor Forderungen zu schützen, die nicht gerechtfertigt sind. Denn zivilrechtliche Unterhaltsansprüche sind vorrangig vor sozialen Leistungen! Letztendlich liegt das auch in deinem eigenen Interesse.

Ich wollte vermeiden, weitere zig Tausende Euro für einen Gerichtstitel auszugeben.

Beim Jugendamt kostet es nichts. Ich würde einen Notar bevorzugen, kostet lediglich eine Schreibgebühr.

Abgesehen von den genannten aufgeführten regelmäßigen freiwilligen Zahlungen (ich hoffe, die meinen nicht den Unterhalt !!!)

Doch. Gemeint ist der Unterhalt, den Du laut Düsseldorfer Tabelle jetzt an die Kindesmutter zahlst. Das Geld geht ab sofort direkt ans Jobcenter.

Ich wollte vermeiden, weitere zig Tausende Euro für einen Gerichtstitel auszugeben.

Das geht auch viel einfacher. Du kannst beim Jugendamt des Wohnortes Deines Kindes einen Unterhaltstitel erstellen lassen. Der kostet Dich keinen Cent und ist genau so viel Wert wie ein Urteil, wenn Du ihn unterschrieben hast.

Das Jobcenter darf von Dir - genau so wie jeder andere Unterhaltsberechtigte - alle 2 Jahre die Vorlage aktueller Einkommensbelege fordern.

ja unter a meinen sie deinen unterhalt

das ist eine freiwillige zahlung in ihren augen

ja, zahl nur noch an das jobcenter und fertig

dein unterhalt wird auf ihr h4 angerechnet,. das wird eigentlicjh geil. weil sie genau 0 davon bekommt

bringt dir nichts, du zahlt trotzdem, aber sie bekommt nur den h4 satz, nicht mehr

der einzige, der davon profitiert, sind wir, die anderen, weil sie dienen unterhalt halt weniger an h4 bekommt und dein unterhalt den auffüllt

aber ihr bringt es 0

DasBoot 
Beitragsersteller
 30.11.2013, 12:43

Werden dann die bisherigen monatlichen Zahlungen von 257€ rückwirkend als Unterhalt anerkannt oder muss ich die nachzahlen, weil man mir die bisherigen Zahlungen als freiwillige Posten unterstellt?

ZKT2000  30.11.2013, 12:47
@DasBoot

weiß ich nicht.^.

nein das geht nicht, wenn sie sagen war schenkung und du sagst, war unterhalt

zählt, was du sagst, da du ja zahlst und damit auch den verwendungszweck bestimmst

Eifelmensch  30.11.2013, 19:22
@DasBoot

weil man mir die bisherigen Zahlungen als freiwillige Posten unterstellt?

Natürlich nicht! Gezahlter Unterhalt nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle ist keine freiwillige Leistung!