Erwerbsunfähigkeitsrente und Unterhaltsverpflichtung?
Hallo,
die KM gibt an sie erhält Rente weil sie erwerbsunfähig sei. Zunächst einmal verlangen wir Nachweise über die Höhe der Rente und um welche Rente es sich genau handelt. Nehmen wir mal den schlimmsten Fall, dass sie voll erwerbsunfähig sei, und nur bis max 3 h am Tag arbeiten könnte...sie ist ggü 2 minderjährigen Kindern zu Unterhalt verpflichtet und es existieren zwei vollstreckbare Titel (nicht mal annähernd der Mindestunterhalt)....könnte man von ihr verlangen sich einen Minijob zu suchen um ihren Unterhaltspflichten nachzukommen? Zur Info: es soll sich um eine psychische Erkrankung handeln, die auch aufgrund von jahrelangem Drogen-und Alkoholmissbrauch zustande gekommen ist.
Reicht das als Info?
Vielen Dank für eure erneute Hilfe.
LG aus Berlin
7 Antworten
dass sie voll erwerbsunfähig sei, und nur bis max 3 h am Tag arbeiten könnte
Es sind weniger als 3h / Tag. Wer 3h/Tag arbeiten kann ist nicht voll erwerbsgemindert.
...könnte man von ihr verlangen sich einen Minijob zu suchen um ihren Unterhaltspflichten nachzukommen?
Ein Minijob bringt max. 450€ und der Selbstbehalt liegt bei 1080€. Man kommt mit den Minijob also nicht mal in die Nähe des Selbstbehalts. Sobald eine Erwerbstätigkeit ( von mind. 3h/Werktag) auch nur möglich ist, entfällt die EU Rente unabhänig vom Verdienst. Ein real ausgeübter Nebenjob müßte da deutlich darunter liegen.
Sie wird eine Erwerbsminderungsrente bekommen, da sie nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Das heißt aber auch, dass es deutlich unter 3 Stunden sein können. Sie braucht keinen Nebenjob annehmen. Der Grund ist auch egal.
Außerdem wird sie Hartz4
Ein querschnittgelähmter Mann kann als IT-Experte etliche 1000 € verdienen.
Oder auch Bundesfinanzminister sein
ja, aber sie ist nicht querschnittsgelähmt sonder psychisch krank. Das ist etwas ganz anderes.
Sie scheint auch nicht mehr in der Lage zu sein 3 stunden täglich zu arbeiten, denn sonst hätte sie die Rente nicht bekommen. Von daher kann sie keinen Unterhalt zahlen.
Das war nach alten Rentenrecht von vor 2001 da gab es eine Berufsunfähigkeitsrente. Damals war es grundsätzlich möglich, eine Nebentätigkeit neben der Berufsunfähgikeitsrente in einen anderen Beruf auszuüben. Wenn sie z.B. als Lehrer berufsunfähig waren, war es möglich, sich z.B. als Putzkraft nocht etwas hinzuzuverdienen.
Heute gibt es nur noch die EU (Erwerbsunfähigkeits) Rente. Diese wird nur gezahlt wenn überhaupt keine Erwerbstätigkeit für mehr als 3h ausgeübt werden kann. Sprich in obigen Beispiel ist ein Lehrer nicht mehr Erwerbsunfähig, wenn er 3h/Werktag als Putzkraft arbeiten kann.
Ein querschnittgelähmter Mann kann als IT-Experte etliche 1000 € verdienen.
Wer arbeiten kann bekommt keine EU Rente.
Es gibt nicht mehr die Erwerbsunfähigkeitsrente sondern das heißt jetzt Erwersminderungsrente (EM).
Dieses verweisungsrecht in andere Berufe hat etwas mit dem Geburtsjahr zu tun (vor 1961).
Dann gibt es aber auch noch die Teilerwerbsminderungsrente. Da darfst du hinzu verdienen.
Bei der Frage geht es aber ja wohl um eine volle Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Probleme und diese Dame kann nicht mehr arbeiten. Somit kann sie auch nicht putzen gehen.
Wenn sie weniger als 3 Stunden arbeiten kann, wird sie kaum so viel verdienen, dass ein pfändbarer Anteil am Einkommen dabei heraus kommt.
Selbst incl. der Grundsicherung kommt da nichts bei rum
bei einer solchen Konstellation bekommst du auch keine Prozesskostenhilfe, da von vorne herein aussichtslos ist, dass jemals etwas gezahlt wird.
lt ihrer Aussage erhält sie 792 € Rente weil sie erwerbsunfähig ist. Wir wissen nicht genau um was es sich handelt. Es ist auf jeden Fall nichts körperliches.
792,00 € liegen weit unter der Pfändungsgrenze. Da ist kein Spielraum für Unterhaltszahlungen.
es geht j auch darum dass sie einen Minijob annehmen soll. by the way: wie geht das dass man soviel Geld erhält obwohl sie nie, wirklich NIE sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat?
Bei der Erwerbsminderungsrente zählt die Zeit bis zum 62. Lebensjahr als Zurechnungszeit mit und wird mit dem persönlichen Einkommen hoch gerechnet.
sie ist 35 jahre alt
DerHans hat aber recht. Dann wird eben sehr viel hochgerechnet. Die Leute werden dann so gestellt, als hätten sie die ganze Zeit gearbeitet. Das ist unser Sozialstaat. Seid froh, es kann ganz unverhofft leider jeden treffen.
Wenn man nur noch unter drei Stunden arbeiten kann, bekommt man eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese Rente ist oft nicht sehr hoch und viele können kaum davon selbst leben, Wie soll ein Mensch der diese Rente bewilligt bekommen hat, einen Nebenjob annehmen. Die Hürde diese volle Rente zu bekommen sind sehr hoch, dass heißt die Menschen sehr krank.
Wenn jemand voll erwerbsgemindert ist und nicht arbeiten kann, dann kann man ihn oder sie auch nicht zu einem Nebenjob zwingen!! Der Grund warum derjenige em ist, ist hier auch egal!
unterhaltsrechtlich muss sie das soweit wie ich weiß. da sind querschnittsgelähmte Männer verdonnert worden noch zu arbeiten.