Muss mein Freund die (angebliche) Zahn-Operation seines dreijährigen Sohnes, trotz Unterhalt, bezahlen?
Hallo, liebe Gutefrage-Ratgeber.
Mein Freund zahlt immer fleißig Kindesunterhalt für sein 3-jähriges Kind. Nun kommt sie an und meint , er würde die Woche noch an den Zähnen operiert werden (was genau gemacht wird, wurde an der Stelle nicht ein Mal erwähnt) und er möge ihr doch bitte schnellstens "seinen Anteil", in Höhe von 250,€ , übergeben. Die OP würde 500€ kosten.
Das einzige, wovon mein Freund vor längeren Zeit mal gehört hatte , war "Karies", da er sich die Zähne nicht richtig putzen wolle. Dazu muss erwähnt werden, dass mein Freund das Kind, nach Vereinbarung, nur ein Mal in der Woche , für ein paar Stunden, bei sich hat. Sie erzählte irgendwann mal etwas von einer möglich-notwendigen Wurzelbehandlung.
Meine Frage ist nun folgend : Muss mein Freund wirklich auf den Unterhalt , obendrauf , auch noch diese Kosten tragen?
Ist es überhaupt möglich, dass man für eine Wurzelbehandlung (wenn es überhaupt der Wahrheit entsprechen sollte) bei einem 3-JÄHRIGEN 500€ zahlen muss?
Bitte um eine schnelle Antwort. Wir haben noch keine Belege oder sonstige Nachweise vom Zahnarzt gesehen, sie braucht das Geld aber anscheinend seeeeehr dringend schnell und eine Antwort bis heute Abend. Merkwürdig.
Vielen Dank für die Antwort!
13 Antworten
Sog. "Sonder- oder Mehrbedarf", der nicht aus dem laufenden Unterhalt bezahlt werden muss, ist auf beide Eltern aufzuteilen - anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander.
Dazu könnten auch Zusatzleistungen im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung gehören, wenn beide Eltern diesen vorher zugestimmt haben... (wenn nicht, wären diese Kosten von dem Elternteil allein zu tragen, der diese veranlasst hat...).
Denn alle tatsächlich notwendigen Behandlungen eines Kindes werden von der Krankenkasse übernommen.
Ja zusatzkosten sind noch zusätzlich zum unterhalt anteilig zu bezahlen. Allerdings sollte er sich einen Beweis(Rechnung des Zahnarztes) zeigen lassen. Zudem sin solche kosten erst nach behandlung zu bezahlen. Normalerweise.
Ohne Beweis das es wirklich eine op gibt und die wirklich 500€ kostet würde ich erstmal garnichts bezahlen! Der kleine Muss doch krankenversichert sein, wenn die op wirklich so notwendig ist muss die Versicherung doch zahlen.
Bei Kindern sind Zahnbehandlungen kostenlos.
Er muß sich auch nicht selbst die Zähne putzen, das muß die Mutter und im Umgang der Vater.
Ein Kind ist erst zwischen 7 und 9 Jahren dazu in der Lage, die nötigen kleinen Rüttelbewegungen auszuführen.
Wenn er natürlich Karies hat und eine große OP ansteht, kann es sein, dass die Mutter die Kosten für eine Narkose zahlen muß.
Ich wage aber mal zu bezweifeln, dass dieser Sonderbedarf unerwartet und plötzlich vor der Tür steht. Es dauert eine ganze Weile, bis so ein Zahn kaputt ist.
Wie bereits geschrieben: Der Vater des Dreijährigen sieht ihn nur mal 2, höchstens 3 Stunden in der Woche. Er ist also definitiv nicht für den Mist, den sie mit ihrer fahrlässigen Erziehung (ist selbst übrigens Pädagogin) verzapft, verantwortlich.
Wenn sie ihm also nicht richtig die Zähne putzt (was mein Freund ganz klar tun würde, wenn er ihn öfters da haben dürfte) und solche Aussagen, wie "Dann muss er eben leiden" trifft : Ist es nicht eigentlich ihre Sache, die Kosten, die daraus entstehen soooollten, komplett zu übernehmen?
man zahlt nach der OP, also ist dann auch eine Rechnung vom Zahnarzt vorhanden die man sich zeigen lassen kann.