Ehemann (Beamter im Ruhestand) im Pflegeheim Ehefrau hat keine eigene Rente/Pension
Leider konnte ich auch nach längerem Suchen keine Antwort auf meine Frage finden: Der Ehemann ist im Pflegeheim mit Pflegestufe II, die Ehefrau wohnt im Eigenheim. Die Situation ist nun folgende: Die Pflegeheimkosten sind in etwa genauso hoch wie die Pension des Ehemannes. Der Eigenanteil, der für das Heim aufzubringen ist, wurde nach der Höhe der Bruttopension berechnet. Die Ehefrau hat keine eigene Rente/Pension. Es verbleibt nun etwas mehr als der Pflegsatz für Stufe II,da Beihilfe und Pflegeversicherung (weil Ehemann Beamter) zahlen. Von dem Geld, was nun noch übrig ist, gehen noch diverse Fixkosten ab, (Steuern und Versicherungen) wie z. B. die PKV und Pflegeversicherung für Ehemann und Ehefrau, nach Abzug dieser Fixkosten verbleiben noch gut € 400,- monatlich. Dem Ehemann müsste doch auch noch eine Art "Taschengeld" seiner Pension zustehen, wenn ich das richtig verstanden habe. Die Ehefrau war schon beim Sozialamt, dies verwies sie aber an die Beihilfe, da die Beihilfe für Beamte zuständig sei. Die Beihilfe scheint nun aber nach ersten Gesprächen keine zusätzlichen Zahlungen tätigen zu wollen. Ist dies so rechtens? Die Ehefrau würde in der Situation am Existenzminimum leben... Fällt in einer solchen Situation die Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber seiner Frau komplett weg? In den Berechnungen über die Höhe der Eigenbeteiligung an den Kosten des Pflegeheimes wurde die Ehefrau nicht berücksichtigt.
4 Antworten
Die Leistung, die das Heim erbringt, verstehe ich an dieser Stelle nicht ganz. Von der Pension wird der Großteil der Heimkosten gezahlt, der Rest von der Pflegeversicherung/Beihilfe ( Pflegesatz Stufe II). Danke aber für die Antworten, es ist noch alles sehr neu, daher die Unklarheiten. Die Düsseldorfer Tabelle werde ich mir mal ansehen!
Jedes Pflegeheim hat seine eigene Satzung und seine eigene Preisliste.
Wenn der Monat dort 2.500,- kostet, kann man nicht sagen: "Ich verdiene aber nur 2,200,-! Aber ich hätte gerne ein Taschengeld von 400,-!"
Ein solches Taschengeld gibt es, wenn man aufstockend Sozialhilfe beantragt und bekommt. Das beantrage man beim Sozialamt.
Dies gilt auch für die Gattin. Das Pflegeheim verlangt nicht weniger, wenn der Gast sagt: "Ich habe noch Frau und vier Kinder zu unterhalten!"
Also kann die Gattin ebenfalls zum Sozialamt gehen. Sie kriegt dann entweder normale Hilfe zum Lebensunterhalt, oder Grundsicherung im Alter.
Gruß aus Berlin, Gerd
Hatte ich noch vergessen, es müssen von dem Geld, was übrigbleibt, auch noch anteilig Arztkosten für den Ehemann, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, bezahlt werden.
Du schreibst, dass "dass die Eigenbeteiligung an den Heimkosten von der Bruttopension berechnet wird".
Dies ist schon eine soziale Leistung des Trägers des Heimes! Die Pflegeperson muss also nicht mehr bezahlen, als sie Einkommen hat! Normalerweise muss sie voll bezahlen.
Der Träger des Heimes wird aber nicht auch noch Rücksicht nehmen auf sämtliche Personen, denen die Pflegeperson Unterhalt schuldet. Das können ja eine Gattin, eine Ex-Gattin und siebzehn Kinder sein!
Laut Düsseldorfer Tabelle sind diese Personen dann Mangelfälle, wenn der Unterhalts-Verpflichtete nicht oder nicht voll zahlen kann.
Dann springt ersatzweise das Sozialamt ein oder das Jobcenter.
Gruß aus Berlln, Gerd
Die Ehefrau war schon beim Sozialamt, dies verwies sie aber an die Beihilfe, da die Beihilfe für Beamte zuständig sei.
Da wurde wohl aneinander vorbeigeredet.
Die Beihilfe scheint nun aber nach ersten Gesprächen keine zusätzlichen Zahlungen tätigen zu wollen. Ist dies so rechtens?
Natürlich. Die Beihilfe ist für die Unmöglichkeit der Unterhaltsverpflichtung des Beihilfeberechtigten gegen seinen Ehepartner nun wahrlich der völlig falsche Ansprechpartner. Als sog. Mangelfall (nicht leistungsfähiger Unterhaltsverpflichteter) ist hier das Sozialamt sehr wohl die richtige Adresse, aber eben nicht in Bezug auf zusätzliche Leistungen für den pflegebedürftigen Ehemann, sondern aufgrund der nicht erfüllten Unterhaltsansprüche der Frau. D.h., die Ehefrau selbst muss sich beim Sozialamt melden und Grundsicherung etc. beantragen. Das bedeutet allerdings auch, dass sie das Haus evtl. verkaufen respektive vermieten muss.
Es gibt viele Menschen, die am Existenzminimum leben. Wieso sollten dieser Frau deswegen zusätzliche Gelder zustehen ? Außerdem stellt sich hier die Frage, wieso die Frau, wenn sie finanziell so knapp ist, das Eigenheim behält. Sie kann es verkaufen oder vermieten, dann wird sich ihre finanzielle Lage deutlich verbessern.
Das ist wohl eher kontraproduktiv, denn wo soll sie dann wohnen? Eine Wohnungsmiete wäre ja deutlich teurer als ein abbezahltes nicht besonders großes Haus. Es geht hier auch tatsächlich eher um das Problem, dass die Eigenbeteiligung an den Heimkosten von der Bruttopension berechnet wird, also sämtliche steuerlichen Abzüge und Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge noch einmal von dem, was übrigbleibt, abgehen.
Das ist wohl eher kontraproduktiv, denn wo soll sie dann wohnen?
In einer kleinen Wohnung.
Eine Wohnungsmiete wäre ja deutlich teurer als ein abbezahltes nicht besonders großes Haus
Aber aus dem Hausverkauf respektive der Vermietung würden ihr je nach Lage Mittel zufließen, die sie zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verwenden könnte. Darauf wird auch das Sozialamt bei der Beantragung von Leistungen abheben.
Selber bewohntes Eigentum darf normalerweise nicht angetastet werden, da es sich bei dem bewohnten Haus nicht um eine Luxusunterkunft handelt. Vermieten würde sich daher finanziell kaum lohnen.
Hierbei ist ja gerade das Problem, dass das Sozialamt sich eben nicht zuständig fühlt und an die Beihilfe verweist.