Muss ich als Alleinerbe an meinen Neffen einen Pflichtteil zahlen
Nachdem mein Bruder vor acht Jahren verstorben ist bin ich alleine. Mein noch lebender Vater hat ein Testament gemacht wo drin steht das ich Alleinerbe bin. Mein verstorbener Bruder hat ein Sohn. Hat dieser Anspruch auf den Pflichtteil meines verstorbenen Bruders?
12 Antworten
Ja, das hat er im Normalfall. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen es darauf ankommt, aus welchem Grund Dein Vater Deinem Bruder nichts vererben will. Es gibt einige Gründe, die anerkannt werden. Falls ja, kann der Pflichtteil auf die Kinder übergehen, wenn Dein Bruder formal enterbt wurde, aber nicht, wenn Du Alleinerbe bist.
Wenn Dein Bruder sich nichts zu Schulden kommen ließ, z.B. gewalttätig gegenüber Deinem Vater oder ganz allgemein straffällig wurde, liegt bei Dir ein normaler Erbfall vor, bei dem Kinder Deines Bruders Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Möglicherweise müssen sie den Anspruch geltend machen.
Der Gesetzgeber hat ganz bewusst für die Umgehung des Pflichtteiles sehr hohe Hürden gesetzt, weil sonst sich kaum jemand daran halten würde und es zu viel nicht vertretbares Unrecht gäbe.
Auf jeden Fall hat Dein Vater es mit dem Alleinerben richtig gemacht, nur enterben reicht da nicht ganz, weil dann ggf. der Pflichtteil weiter an die Kinder des Enterbten geht.
Ja, sein gesetzlicher Erbanteil wäre 1/2 des Nachlasses, sein Pflichtteil also 1/4.
Meine Meinung nach nicht. Du wärst auch ohne Testament Aleinerbe. Durch den Tod deines Bruders bekommt er nichts.
Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann dir konkrete Auskunft darüber geben. Dann bist du auf der sicheren Seite!
Ja, er hat Anspruch, da er den Pflichtteil seines verstorbenen Vaters bekommt.