Wenn die Oma ihre einzige Tochter ( Sohn verstorben) als Alleinerbin einsetzt, bekommen die Enkel (Kinder v. verst. Sohn) automatisch das Pflichtteil oder.....?
....müssen die sich dann selber da drum kümmern ?
9 Antworten
Die Enkel müssen sich schon um den Pflichtteil kümmern. Wer sollte es sonst tun?
Ein Brief an die Alleinerbin um Auskunft zu verlangen.
Der verstorbene Sohn wäre gesetzlicher Erbe für 1/2 des Erbes gewesen. Geht alles an die Tochter, fällt er, bzw. seine Kinder) auf den Pflichtteil 1/2 von 1/2, also 1/4 zurück.
Ist von der Alleinerbin in Geld auszuzahlen. § 1924 + 2303 BGB.
Schwierige Situation. Wer nicht weis, dass er einen Pflichtteilsanspruch hat, kann keinen einfordern und die Haupterbin muss nicht wissen, dass es Pflichtteilsberechtigte gibt.
Das Recht auf Auskunft, bzw. die Pflicht dessen, der das Erbe im Besitz hat, ergibt sich aus § 2314 BGB.
muss die alleinerbin denn den enkeln das freiwillig mitteilen oder wie ?
Nein. Die Enkel müssen die Ansprüche stellen.
was ist wenn sie nix sagt und die enkel nicht wissen das sie anspruch auf ein pflichtteil haben ?
Dann verjährt der Pflichtteil innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis der Enkel. Die Kenntnis der Gesetzeslage wird dabei regelmäßig unterstellt. D.h. die Verjährung beginnt mit Ende des Jahres inden die Enkel von der testamentarischen Enterbtung erfahren haben. Man beachte, das die Verjährung eine Einrede ist, auf die sich der Erbe berufen kann aber nicht muß.
Die Enkel haben gesetzliches Erbrecht, aber nur, wenn der Elternteil nicht mehr lebt. Ich glaube, das meinst du.
Um Pflichtteil geht es erst, wenn die Enkel ausdruecklich im Testament ausgeschlossen wurden.
ja genau, aber bekommen die dann das pflichtteil automatisch oder wird die alleinerbin beauftragt das auszuzahlen oder müssen es die enkel einfordern !?
Einfordern!
Der Pflichtteil erfolgt ( im Gegensatz zu einen Erbe) nicht automatisch, sondern ist eine Forderung, die man gegen den Erben stellen kann. Insoweit müssen die sich da selber kümmern.
Der Pflichtteilsberechtigte hat ferner auch ein Auskunftsrecht gegenüber den Erben. Dieses Auskunftrecht bedeutet, das der Erbe ein Inventar des Nachlasses erstellen muß. Die Pflichtteilsberechtigten haben dabei das Recht, an der Erstellung mitzuwirken. Von diesen Recht wäre möglichst auch Gebrauch zu machen.
Der Pflichtteil im Erbrecht sichert den nächsten Angehörigen, insbesondere den Kindern und Ehegatten, eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil wird unabhängig vom Willen des Erblassers gewährt, schränkt also die Testierfreiheit des Erblassers ein.
Entschuldige das war recht ungenau.
Im normal Fall geht das Erbe an die Kinder über falls ein Elternteil stirbt.
Es sei den die Eltern wurden vorher schon mit dem Pflichtteil ausbezahlt. Dan gibt es nichts.
Nun gut Dan wird es wohl irgendwann Aussage gegen Aussage kommen
gibt es von beiden Seiten keine Unterlagen oder hat nur dein Elternteil keine Unterlagen mehr
beide
wurde zwar ausbezahlt durch hilfe zum hausbau, darüber gibt es aber nach 30 jahren jetzt °°°leider°°° keine unterlagen mehr
muss die alleinerbin denn den enkeln das freiwillig mitteilen oder wie ? was ist wenn sie nix sagt und die enkel nicht wissen das sie anspruch auf ein pflichtteil haben ?