Kann man als Nichtverwandter Alleinerbe sein?

5 Antworten

Die Antwort ist zutreffend, dass A ohne Weiteres und ohne Einschränkung seine Nachbarin zur Alleinerbin einsetzen kann. Die Geschwister haben dann keinerlei Ansprüche, vor allem keine Pflichtteilsrechte. Ich unterstütze auch den Rat, das Testament durch einen Notar beurkunden zu lassen (Rechtsanwälte, wenn sie nicht zugleich Notare sind, könnenkeine Beurkundungen machen !, damit nicht nach dem Tod des A vopn Seiten der Verwandten behauptet werden kann, A sei nicht mehr testierfähig gewesen. Der Notar nimmt nämlich die Bestätigung in die Urkunde auf, dass A testierfähig ist (natürlich nur, wenn er es tatsächlich ist !)) Außerdem wird das notarielle Testament in amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht genommen und kann daher nicht - wie ein eieigenhändiges - nach dem Tod vernichtet oder verheimlicht werden.

Farbenspiel13 
Beitragsersteller
 13.08.2012, 19:42

Vielen Dank für Euere hilfreichen Antworten!

wenn man testametarisch festhält das die geschwister nix erben sollen sondern jemand anders geht das! selbst bei den eigenen kindern geht das,vor allem wenn es gründe hat!!! nur die kinder und frau eines mannes bekommen einen pflichteil,wenn nix angegeben ist, genauso geschwister, allerdings nur wenn im testament so etwas nicht ausgeschlossen wurde!

Die Geschwister zählen nicht zu den Pflichteilerbberechtigten. Hat Herr A. noch Eltern? Diese würden zumindest den Pflichtteil fordern können.

Allerdings sollte man ein solches Testament von einem Noter aufsetzen lassen, damit man sicher sein kann das alles korrekt formuliert ist und auch klar erkennbar ist das der künftige Erblasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war als das Testament erstelt wurde. Sowas wird dann immer gerne bei Streitigkeiten angeführt. Das Geld kann dann sehr gut angelegt sein.

Farbenspiel13 
Beitragsersteller
 13.08.2012, 18:48

Muss es ein Notar sein oder kann es auch ein Rechtsanwalt für Erbrecht sein? Danke für die Antwort

imager761  13.08.2012, 22:15
@Farbenspiel13

Ein Notar ist (mit Ausnahme des badischen Amtsnotars) ein Volljurist mit 2. Staatexamen (Richteramtbefähigung), aber nur ein Notar darf Beurkundungen vornehmen.

Hier würde der A völlig überflüssigerweise eine (erhebliche teureren) Rechtsanwalt und dann noch einen Notar beauftragen müssen :-(

G imager761

Farbenspiel13 
Beitragsersteller
 13.08.2012, 18:48

Muss es ein Notar sein oder kann es auch ein Rechtsanwalt für Erbrecht sein? Danke für die Antwort

Grds. kann A als Alleinerben bestimmen wen er möchte. Um Erbauseinandersetzungen (Anfechtung) und tatsächliche Umsetzung des Willens (Unterdrückung des Testamentes) sicherzustellen, sollte das aber notariell beurkundet und somit beim Nachlassgericht hinterlegt eröffnet vorgenommen werden.

Die Geschwister wären damit von der Erbfiolge ausgeschlossen, ein Pflichtteilsrecht bestünde nicht.

Unterstellt, die Eltern des A wären bereits beide vorverstorben, hätte B keiner keinerlei Nachteile zu befürchten, allerdings die Bestattungskosten und Schulden (Verträge) des A zu tragen.

G imager761

Die Erbeinsetzung der Nachbarin ist möglich. Zudem haben Geschwister kein Pflichtteilsrecht. Allerdings werden bei der Nachbarin erhebliche Erbschaftssteuern anfallen.