Wer erbt was?

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Wer ausschlägt, wird so behandelt, als ob er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht gelebt hätte (§ 1953 II BGB). Hätte er nicht gelebt, wären seine Abkömmlinge an seine Stelle getreten (§ 1925 BGB i.V.m. § 1924 BGB). Das sind hier seine Kinder. Diese erhalten also jeweils einen Erbteil von 1/4. Seine Frau erhält nichts.

Joshua18  10.05.2022, 21:52

Nur, wer beantragt dann den Erbschein für die minderjährigen Kinder? Die Mutter oder gar der Vater?

Ronox  10.05.2022, 22:58
@Joshua18

Der gesetzliche Vertreter. Das sind in der Regel beide Elternteile gemeinsam.

Dominik08051996 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 19:44
@Ronox

in diesem Fall ist das egal, weil beide Kinder bereits 18 Jahre alt sind.

Ich war mir nur unsicher, weil im §1953 steht ja, dass man so vorgeht, als hätte der Erbe zum Zeitpunkt des Erfalls nicht gelebt. Man hätte das ja auch so interpretieren können, dass dann dieser Familienzweig nicht existiert (weil die Kinder ja nur wegen des Erben existieren) und das Erbe deshalb auf die anderen Verwandten übergeht.

Ronox  11.05.2022, 19:54
@Dominik08051996

Ich verstehe, was du meinst, aber so sieht die Rechtsfolge nicht aus.

  1. die Kinder (FRau hat nichts mit der Familie zu tun)
Dominik08051996 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 19:45

Aber die Frau würde ja 50% erben, wenn der Mann stirbt. Oder gehts darum, dass die Frau ja "nur" eingeheiratet hat?

Lurch123532  11.05.2022, 20:26
@Dominik08051996

genau, die Frau ist nur angeheiratet und gehört nicht zur Familie des ERblassers.

Das Erbe wird dann zu gleichen Teilen zwischen Nichte 1 und Neffe 2 aufgeteilt.

Die gesetzliche Erbfolge macht zunächst die beiden Geschwister zu je 1/2 zu Erben. Da beide verstorben sind, geht das 1/2 der Schwester auf deren Sohn Neffe 1 über; schlägter aus, kommen seine beiden Kinder zum Zuge. Wenn auch diese ausschlagen, geht der Anteil auf den Bruder über bzw. zu je 1/2 auf dessen Kinder, Nichte 1 und Neffe 2 . Nichte 1 und Neffe 2 erben auch, je hälftig, den Anteil des Neffen 1 Im Endergebnis: Nichte 1 und Neffe 2 je 1/2 des ganzen Nachlasses.

Dominik08051996 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 19:42

Also mit Endergebnis meinst du, dass nur wenn auch die beiden Kinder das Erbe ausschlagen, dass dann das Erbe zur Nichte und zum anderen Neffen geht?

Und wenn nur Neffe 1 das Erbe ausschlägt die Kinder dessen es bekommen.

Die Frau ist dabei außen vor, weil nur eingeheiratet?

sergius  11.05.2022, 22:06
@Dominik08051996

Wenn nur Neffe 1 ausschlägt, seine darauf folgenden Kindser aber nicht, bleibt der Anteil selbstverständlich bei diesen Kindern. Die Frau des Neffen 1 erehlr von dem Erbe nichts, weil sie mit dem Erblasser nicht verwandt ist, sondern "nur" eingeheiratet.

  • der Bruder hat eine Tochter (Nichte 1) und einen Sohn (Neffe 2)

damit dürften diese Personen erben.

Neffe 1 spielt jetzt mit dem Gedanken das Erbe auszuschlagen.

sein Kind dürfte damit aus dem "Rennen" sein.