Wer erbt was?
Hallo zusammen,
ich hätte da eine kleine kompliziertere Frage an euch, mit folgender Situation:
Meine Großtante ist gestorben mit folgender Konstellation:
- keine Nachkommen
- zwei Geschwister (Schwester und Bruder) beide bereits verstorben
- die Schwester hat einen Sohn (Neffe 1) dieser ist verheiratet und hat zwei Kinder
- der Bruder hat eine Tochter (Nichte 1) und einen Sohn (Neffe 2)
Neffe 1 spielt jetzt mit dem Gedanken das Erbe auszuschlagen.
Meine Frage: Wer bekommt dann seinen Erbanteil (meines Wissens 50% vom Gesamterbe)
1) die Frau und die Kinder oder
2) Die Nichte und der andere Neffe?
Vielen Dank für die Antworten :)
5 Antworten
Wer ausschlägt, wird so behandelt, als ob er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht gelebt hätte (§ 1953 II BGB). Hätte er nicht gelebt, wären seine Abkömmlinge an seine Stelle getreten (§ 1925 BGB i.V.m. § 1924 BGB). Das sind hier seine Kinder. Diese erhalten also jeweils einen Erbteil von 1/4. Seine Frau erhält nichts.
Der gesetzliche Vertreter. Das sind in der Regel beide Elternteile gemeinsam.
in diesem Fall ist das egal, weil beide Kinder bereits 18 Jahre alt sind.
Ich war mir nur unsicher, weil im §1953 steht ja, dass man so vorgeht, als hätte der Erbe zum Zeitpunkt des Erfalls nicht gelebt. Man hätte das ja auch so interpretieren können, dass dann dieser Familienzweig nicht existiert (weil die Kinder ja nur wegen des Erben existieren) und das Erbe deshalb auf die anderen Verwandten übergeht.
Ich verstehe, was du meinst, aber so sieht die Rechtsfolge nicht aus.
- die Kinder (FRau hat nichts mit der Familie zu tun)
Aber die Frau würde ja 50% erben, wenn der Mann stirbt. Oder gehts darum, dass die Frau ja "nur" eingeheiratet hat?
genau, die Frau ist nur angeheiratet und gehört nicht zur Familie des ERblassers.
Das Erbe wird dann zu gleichen Teilen zwischen Nichte 1 und Neffe 2 aufgeteilt.
Die gesetzliche Erbfolge macht zunächst die beiden Geschwister zu je 1/2 zu Erben. Da beide verstorben sind, geht das 1/2 der Schwester auf deren Sohn Neffe 1 über; schlägter aus, kommen seine beiden Kinder zum Zuge. Wenn auch diese ausschlagen, geht der Anteil auf den Bruder über bzw. zu je 1/2 auf dessen Kinder, Nichte 1 und Neffe 2 . Nichte 1 und Neffe 2 erben auch, je hälftig, den Anteil des Neffen 1 Im Endergebnis: Nichte 1 und Neffe 2 je 1/2 des ganzen Nachlasses.
Also mit Endergebnis meinst du, dass nur wenn auch die beiden Kinder das Erbe ausschlagen, dass dann das Erbe zur Nichte und zum anderen Neffen geht?
Und wenn nur Neffe 1 das Erbe ausschlägt die Kinder dessen es bekommen.
Die Frau ist dabei außen vor, weil nur eingeheiratet?
Wenn nur Neffe 1 ausschlägt, seine darauf folgenden Kindser aber nicht, bleibt der Anteil selbstverständlich bei diesen Kindern. Die Frau des Neffen 1 erehlr von dem Erbe nichts, weil sie mit dem Erblasser nicht verwandt ist, sondern "nur" eingeheiratet.
- der Bruder hat eine Tochter (Nichte 1) und einen Sohn (Neffe 2)
damit dürften diese Personen erben.
Neffe 1 spielt jetzt mit dem Gedanken das Erbe auszuschlagen.
sein Kind dürfte damit aus dem "Rennen" sein.
Nur, wer beantragt dann den Erbschein für die minderjährigen Kinder? Die Mutter oder gar der Vater?