Kosten für Dauergrabpflege im Pflichtteil anrechenbar?
Mein verstorbener Vater, der seit 20 Jahren mit seiner Lebensgefährtin zusammen gelebt hatte, setzte diese Frau als Alleinerbin ein. Er bestimmte im Testament, dass er in der Grabstätte des verstorbenen Ehemannes seiner Lebensgefährtin bestattet werden möchte und sie für die Grabpflege zuständig sein soll. Ich habe nun meinen Pflichtteil eingefordert. Sie stellt die Kosten für die Dauergrabpflege voll mit in Abzug. Nun meine Frage... Ist sie dazu berechtigt?
4 Antworten
Die Grabpflege gehört, wie auch die Bestattungskosten und das Grabmal, zu den Nachlassverbindlichkeiten. Das BM der Justiz hat hierzu eine Broschüre mit dem Titel "Erben und Vererben" herausgebracht. Auf Seite 39 heißt es: "Kosten für Beerdigung, Grabdenkmal und Grabpflege, Kosten einer Testamentseröffnung, eines Erbscheins u. ä. können ohne Nachweis mit einem Pauschbetrag von 10.300 € als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden." Das bedeutet also, vom Erbe werden zunächst die o.g. Kosten abgezogen und erst danach wird das Erbe aufgeteilt.
Nein, ist sie nicht. Das Grab muss derjenige pflegen, dem es gehört bzw. wer daran das Nutzungsrecht hat und das hat Sie, also muss sie das auch bezahlen und nicht du!
sie hat es nicht neu kaufen müssen, sie musste vermutlich die Nutzungszeit verlängern. Das ist ganz normal. Ansonsten hätte Sie sich weigern müssen, dem Testament nachzukommen (das geht auch, bei so "Wunschklauseln" im Testament). Dann hättest du ein Grab kaufen müssen und dann müsstest du auch die Pflege zahlen müssen als Tochter.
die volle Summe auf keinen Fall, da sie ja erbt. Aber frage mal sicherheitshalber bei einem Notar oder RA nach, Auskunft kostet nicht viel. wird die Grabpflege von einer Firma gemacht- oder von ihr, wenn sie das macht oder muss, bist Du raus aus den Kosten
Sie hat, nachdem mein Pflichtteilsanspruch kam, einen Vertrag für Dauergrabpflege abgeschlossen. Die Kosten dafür hat sie voll angerechnet.
Außerdem hat sie ja das Grab schon vorher gehabt und hätte es auch weiterhin pflegen müssen egal ob dein Vater da mit reingekommen ist oder nicht. Lass dir da echt nichts einreden!
wenn sie den Vertrag abgeschlossen hat, ist sie selbst auch dafür hinsichtlich der Kosten zuständig und du bist raus aus der Nummer. Bleibe standhaft, diese Kosten dürfen nicht angerechnet werden.
Die Erbfallkosten, also auch die Grabpflege in angemessen Umfang, fallen den Nachlass zur Last. D.h. sie sind vom Wert der Erbschaft abzuziehen, bevor der Pflichtteil berechnet wird.
Beispiel: Wert des Erbes 100000€ Erbfallkosten 5000€ Pflichtteilsanspruch 1/4. Dann errechnet sich der Pflichteil als (100000€-5000€) / 4.
Soweit ist das schon klar. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die vollen Kosten der Grabpflege berechnet werden dürfen, weil ihr 1. Mann auch dort bestattet ist, dessen Grab sie sowieso pflegen würde.
Danke...Sie hat das Grab aber wieder neu kaufen müssen, weil ihr Mann schon so lange tot ist. Und mein Vater hatte im Testament bestimmt, dass sie für die Grabpflege zuständig sein soll