Muss Geld, das ich von meiner Oma geschenkt bekommen habe, mit auf das Erbe angerechnet werden?
Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr mir helfen. Meine Oma hat mir 3 Tage vor ihrem Tod Geld geschenkt, weil ich ihr beim Renovieren geholfen habe. Ich hab ihr erzählt, dass ich in den Urlaub fahren will und dann hat sie gesagt, dass ich von ihr 500€ bekomme, hat mir ihr Sparkassenkärtchen gegeben und eine Vollmacht und dann habe ich mir das Geld geholt. Drei Tage später ist sie leider gestorben. Mein Onkel ist mit meiner Mutter je zur Hälfte gesetzlicher Erbe geworden und will das Geld nun von mir haben bzw. die Hälfte davon. Geht das? Meine Oma hat mir das ja zu Lebzeiten geschenkt und es war ja auch kein Riesenbetrag, der das Erbe erheblich schmällerte... Danke schon mal für eure Antworten!
15 Antworten
Leider haben die Recht. Alles aus den letzten 10 Jahren geht retour in die Erbmasse und wird dann verteilt.
Es sei denn, Du kannst nachweisen, dass es eine Entlohnung war. Du kannst es zumindest behaupten und auf eine Klage ankommen lassen. Das werden die nicht machen.
trotzdem geht die Schenkung in die Erbmasse zurück, völlig unabhängig vom Umstand, ob der Fragesteller Mit-Erbe ist. Und das hat auch nix mit Überschuldung zu tun, sorry!!
Aufgrund welcher juristischen Tatsache ? Die Schenkung ist geringfügig und erfolgte, wenn es wirklich eine Schenkung war, zu Lebzeiten. Die Tatsache der Schenkung müsste im Zweifel bewiesen werden.
Ich bin kein Jurist, aber autodidaktisch angehaucht und hatte aber in Erbangelegenheiten mehrfach zu tun.
Sind sie Jurist ?
Danke für die Antwort, deinen "Anhauch" habe ich jetzt verstanden.
Nein das Geld gehört dir!! Das ist ja noch nichtmal ein Geschenk sondern eine Bezahlung für die geleistete Hilfe. Dein Onkel ist ziemlich unverschämt.
Das ist auch eine denkbare Variante, dem Onkel zu zeigen was eine Harke ist DH
Nein, das muss nicht angerechnet werden. Das Geld hast du schließlich geschenkt bekommen, also ist es dein Geld.
Kann der Geldfluss als Schenkung bewiesen werden.
genau der Punkt!
Kann der Geldfluss als Schenkung bewiesen werden.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Das Geld wurde mit Vollmacht von der Bank abgehoben. Wenn das kein Beweis ist, dann weiß ich nicht, was ein Beweis sein soll.
Spielt aber keine Rolle, kannst ja mal lesen, was ich dazu geschrieben habe.
Nix verstehen?
Wenn Onkelchen nicht nachweisen kann, dass es eine Schenkung war, kann janamb behaupten, es war eine angemessene Entlohnung für Renovierungsarbeiten.
Capisco?
500 Euro als angemessene Entlohnung für die Hilfe einer Schülerin?
falsch.
Mal eine Gegenfrage: muss der Vermieter, dem die Oma die Miete gezahlt hat, sie wieder herausrücken? Muss die Friseuse das Trinkgeld herausrücken?
Oder steht denen das zu, weil die Oma aus ihrem Vermögen ihnen das gezahlt hat?
Natürlich könnte ein Erbe versuchen, einen anderen Erben um sein Erbteil zu betrügen. Und da Kindern jeweils ein Pflichtteil zusteht, wäre der eine betrogen, wenn der Erblasser dem anderen vor seinem Tode z.B. sein ganzes Vermögen schenken würde. Damit wäre der Pflichtteil dann "schlau" ausgehebelt.
Aber Vermieter und Friseuse sind keine Erben, die sich einen Erbteil erschlichen haben, sondern Personen, denen aufgrund einer Leistung etwas zusteht.
Ich vermute jetzt mal, dass Du kein Erbe bist. Und Du kannst auch nicht einfach mit Deiner Mutter gleich gesetzt werden, nur weil Du ihre Tochter (?) bist, egal ob Du eine Leistung erbracht oder eine Schenkung erhalten hast.
Aber das könnte schon wieder anders aussehen, je nachdem, welche Bestimmungen das Testament für Euch enthält, falls es eines gibt.
In solchen komplizierten Rechtsfragen solltest Du Dir Rechtsrat vielleicht nicht gerade vom Stammtisch im Internet holen, der munter nach seinem gesunden Volksrechtsempfinden drauflos urteilt, sondern von Juristen.
Wenn es bei Euch schon wieder mit solcher Leichenfledderei anfängt, dann seid Ihr klar einer der Fälle für Anwälte.
Gib dem Onkel einfach nix und er wird seinen Anwalt beauftragen, EUch einen Brief zu schreiben. Deine Mutter wird auch einen beauftragen, der auch was schreiben wird. So wird es so lange hin und her gehen, bis die Anwalts- und Gerichtsrechnungen das Erbe verbraucht haben werden :)
Ok, das Geld ist von dem Konto der jetzt verstorbenen Oma abgeflossen, aber wie ? Wenn das Geld z.B. vom Bankautomat abgeflossen ist, ist zu beweisen wer das Geld abgehoben hat ? Könnte es nicht sein, dass das Geld ggf. im Auftrag der Oma abgehoben wurde, die das Geld erhalten und schon, wie auch immer, ausgeben hat.
Ich würde den Onkel mit Vergnügen "auf´s Kreuz" legen, aber möglichst nichts mehr erinnern und schon garnichts dumm quatschen.
Sorry, aber wenn der Onkel ein Streithammel ist, dann sind solche Kleinigkeiten, auch bei nur 500 € zu beachten.
@jocki
die das Geld erhalten und schon, wie auch immer, ausgeben hat.
Du solltest dir überlegen, ob es mit Lügen in einem Fall leichter wird, oder ob man bei der Wahrheit bleibt. Die Oma konnte verschenken was sie wollte, der Empfänger ist kein Erbe, der dem Erbausgleich unterliegen würde.
Google mal!
Ok, Wahrheitsanpassungen sind nicht unbedingt Lügen.
Ich habe mit keinem Buchstaben daran Zweifel aufkommen lassen, dass der Empfänger von 500 € Erbe ist oder ähnliche Ansprüche hat.
Ganz nebenbei, die Oma kann das Geld doch erhalten haben und es direkt an den Enkel weitergegeben oder es schon im Vorfeld überlassen haben.
Da liegst du völlig falsch, denn der Fragesteller ist kein Erbe.
Hätte Oma dem Tierschutzverein Geld geschenkt, müsste der auch nicht zurückzahlen, es sei denn...... und jetzt lies bitte meinen Beitrag.