Erben trotz Jugendhilfe?
Hey also ich bin 17 Jahre und nutze seid ca 3 Jahren die Jugendhilfe.
Nun liegt meine Oma im Sterben und ich weiß, dass ich dann nicht wenig erben würde.
Jetzt ist meine Frage ob, wenn ich erbe meine genutzte Jugendhilfe zurück zahlen muss.
Es ist so das ich weiß, dass ich meinen Anteil selbst bezahlen muss, wenn ich ein gutes Vermögen mache.
Jedoch wäre es echt blöd, wenn das Geld dann einfach verschwindet, deshalb meine Frage.
wäre super wenn die mir jemand beantworten kann.
3 Antworten
Zumindest wird die Erbschaft für zukünftige Zahlungen berücksichtigt.
Rückwirkend kann auch möglich sein, da du die Erbschaft während des laufenden Bezuges erhälst. Du solltest dich professionell beraten lassen.
Nun liegt meine Oma im Sterben und ich weiß, dass ich dann nicht wenig erben würde.
Da die Oma noch lebt, hat diese die Möglichkeit ein Testament zu machen.
Auf Seiten des Erblassers gibt es verschiedene Möglichkeiten die Anrechung des Erbes zu verhindern. Grundsätzlich muß das Vermögen um angerechnet werden zu können verwertbar sein. Genau das kann der Erblasser aber durch sein Testament verhindern.
So kann er z.B. den Zugriff auf das Erbe für eine gewisse Zeit, z.B. bis zum 25. Geburtstag des Kindes unterbinden. Kann das Kind aber nicht während oder kurz nach den Leistungsbezug auf die Erbschaft zugreifen unterbleibt die Anrechnung ( BVerwG 5 C 12./14, 25.6.2015).
Das die Zugriffsbeschränkungen natürlich auch nachteilig für das Kind sind sollte sich der Erblasser hier professionellen Rat einholen.
wenn der fall einträte, dass du im erbe berücksichtigt wirst, dann wird es als einkommen von deinem bedarf abgezogen. wenn das geld an deine tante vererbt wird, hast du ja keinen anspruch mehr drauf und wirst garnichts bekommen - weder jetzt noch später.
in dem moment hast du vermögen, welches du derzeit nicht verwerten kannst. ein darlehen wäre eine variante dir leistungen zu geben auf pump.
Also ich bin einer von 3 Erben. Und man kann es im Testament auch so ausdrücken das es erst an jemand anders geht der das dann zb zu meinem 20 Geburtstag „auszahlen“ muss. Es geht mir nur darum ob ich, wenn ich erbe, mein genutztes Unterstützungsgeld zurück zahlen muss.