Um 7000 Euro bei Erbe betrogen, kann ich meine Stiefmutter verklagen?
Mein Bruder und ich haben vom Erbe jeweils 7000 Euro zu wenig bekommen. Meine Oma hatte die Vollmacht und hat meine Stiefmutter bevorzugt bedacht obwohl nach Gesetz uns jeweils 25% zustehen. Das Erbe belief sich auf 76.000 Euro. Mein Bruder und ich haben jeweils 12.000 Euro bekommen. Kann ich die Stiefmutter verklagen oder liegt die Schuld bei unserer Oma.
10 Antworten
Was heisst hier, hat meine Stiefmutter bevorzugt bedacht? Gibt es ein Testament oder liegt ein Schenkungsvertrag vor? Wäre bei den Summen wohl schon nötig! Dann hätte ja Deine Stiefmutter aus der Schenkung Schenkungssteuern berappen müssen für alles was 40.000 € überschreitet! Kann sie das nachweisen und wer hat überhaupt Geld auf ihr Konto überwiesen?
Denn nach der gesetzlichen Erbfolge gilt: Die Stiefmutter erbt von der Oma gar nichts und die Enkel dann jeweils 50%, also jeweils 38.000 €. Im Falle eines Testaments betrüge dann euer Pflichtteil immer noch jeweils 19.000 € + zusätzlich noch jeweils ein Plichtteilsergänzungsanspruch in Höhe von jeweil 25 % der Schenkung.
Liegt aber nur eine korrekte Schenkung aber keinerlei Testament vor, so habt ihr jeweils nur Anspruch in Höhe der Hälfte des Restvermögens und kommt an die Schenkung nicht mehr ran. Auch für die Beerdigung braucht die (beschenkte) Stiefmutter dann nicht mehr aufzukommen.
Dann soll die Alte aber mal nachweisen, dass sie das mit dem Finanzamt auch korrekt abgewickelt hat. Könnte gehörigen Ärger geben!
Wenn Deine Stiefmutter das ganze Geld inzwischen verprasst hat, blieben nur unerfüllte Forderungen übrig. Dann müsste sie aber ca. 50.000 € in kurzer Zeit durchgebracht haben. Sonst muss die Anwältin eben im Notfall eine Zwangsvollstreckung ansetzen, wenn die Stiefmutter nicht zahlen will.
Sie hat sich eine Eigentumswohnung gekauft und war ständig in Thailand Urlaub machen. Das Geld wird weg sein
Wieso, die ETW bindet doch das Geld! Dann muss sie entweder eine Hypothek aufnehmen, die ETW verkaufen oder aber im schlimmsten Fall käme zu Zwangsversteigerung.
Wer ist verstorben? Dein Vater oder dein Opa. Wenn Opa verstirbt, hat Stiefmama nichts mit dem Erbe zu schaffen, wenn Vater verstirbt, ist Oms raus. Da ist eine Person zu viel.
Gab es ein Testament
Sind die 75000 das Gesamtvermögen des Ehepaares oder wirklich die Erbmasse
Wurdet ihr enterbt und bekommt nur den Pflichtteil...
Da ist etwas ungenau.
Bei Erbschaftsangelegenheiten gelten keine Vollmachten. Entweder es gibt ein gültiges Testament, welches die Erbschaft regelt oder es gilt die gesetzliche Erbfolge. Und diese regelt, wer wieviel bekommt.
Vielleicht hat die Stiefmutter nur die Kosten für Leistungen für den Verstorbenen, seine Bestattung, Grabpflege usw. abgezogen. Ich würde sie einfach einmal bitten, Rechnung zu legen. Dazu wäre sie ebenso verpflichtet wie diese Aufwendungen aus dem Nachlass des vaters zu decken.
Ich hab die Bestattungskosten aus eigener Tasche gezahlt. Sie ist nach Thailand geflogen und hat dort Urlaub gemacht
Egal, wer die Erbschaft aufgeteilt hat. Ein Viertel aus 76.000 € sind nun mal 19.000,00 €.
Im Zweifel liegt da eine ungerechtfertigte Bereicherung der Stiefmutter vor und dann muß sie die fehlenden 7.000,00 € noch an Dich/Euch zahlen. Fordere sie auf, vielleicht sogar schriftlich unter Fristsetzung.
Sie wurde von meiner Anwältin schon aufgefordert
So sieht's aus...👍
Mein Vater ist gestorben und unsere Oma hatte die Vollmacht über das Konto meines Vaters. Sie hat die Erbangelegenheiten abgewickelt und uns zu wenig überwiesen. Laut Anwältin haben mein Bruder und ich noch Anspruch auf 6572 Euro jeweils. Wenn Sie die nicht zahlen kann, wie geht es dann weiter?