Anspruch auf Erbe?
Ok also:
Meine Mutter ist tot. Dementsprechend habe ich die Hälfte geerbt nachdem meine Oma gestorben ist.
Mein Onkel hat dementsprechend die andere Hälfte bekommen. Soweit alles klar.
Wenn jetzt mein Onkel alleinstehend wäre dann wäre ich wohl der nächste Verwandte und würde (sofern kein Testament vorliegt) wohl alles erben oder?
Also er hat keine Kinder aber eine Frau. Die sind zu alt zum Kinder kriegen nun Frag ich mich was passiert wenn er vor ihr stirbt? Bekomme ich nix wenn es kein Testament gibt?
4 Antworten
Wenn der Onkel ohne Testament kinderlos stirbt, wird die Ehefrau nicht zur Alleinerbin, sondern erbt nur die Hälfte.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/kinderloser-ehepartner.html
https://ratgeber-notar.de/testament-auch-bei-kinderlosen-paaren-wichtig
Ich persönlich würde mit dem Onkel dieses Wissen teilen. In so einer Erbengemeinschaft ist niemand gerne gefangen.
: ) Stimmt die Berücksichtigung des Güterstand, habe ich vergessen.
Wenn der Onkel keine Abkömmlinge und keine Ehefrau hätte, wärest Du sein gesetzl. Alleinerbe.
Da er aber eine Ehefrau hat, erbt sie von ihm 3/4 und Du 1/4 Das bezieht sich auch auf den Nachlass, den der Onkel von Oma gerbt hat. Dieser Nachlass und sein eigener Nachlass bilden eine Einheit in Bezug auf die Vererbung nach ihm.
So ist es!
Du geht leer aus, sofern keine anderslautende testamentarische Verfügung vorliegt.
Die Ehefrau bekommt alles und du nichts, sofern kein Testament vorliegt
das stimmt nicht, bei Kinderlosen erben die Eltern bze. die Geschwister oder Nichten/Neffen mit, auch wenn die Person verheiratet ist.
Die Ehefrau erbt gegenüber den Erben zweiter Ordnung (Eltern, Nichten/Neffen) mindestens die Hälfte. Wenn Zugewinngemeinschaft (=gesetzlicher Güterstand) vereinbart war, kommt noch ein Viertel hinzu. Also insgesamt 3/4.
Also muss sie zuerst sterben...
Unfälle heutzutage kommen aber auch häufig vor 😉
Oder ich halte nich gut mit ihm und hoff aufs Testament 😊
So etwas würde ich im Internet nicht schreiben. Und generell nicht aussprechen. Aber das ist jedem selbst überlassen. Richtig, wenn er etwas anderes im Testament regelt, kannst du (fast) alles erben.
Vielleicht noch als Ergänzung: Im – häufig vorkommenden – Falle der Zugewinngemeinschaft erbt die Ehefrau zu drei Vierteln.