Bankvollmacht ,darf man sich Geld von einer dementen Person auf sein Konto überweisen?

4 Antworten

Das Geld wurde sicher für den Lebensunterhalt und der laufenden Kosten für die demente Person verwendet. Sei bitte vorsichtig mit nicht nachprüfbaren Anschuldigungen.Die Großtante lebte ja noch ,und wurde unterhalten.

mambel12345 
Beitragsersteller
 02.06.2014, 11:19

Der Lebensunterhalt, b.z.w. Unkosten wurden von ihrem Konto abgebucht ....b.z.w. von einer anderen Person die auch Betreuerin war vorgenommen

Dackelmann888  03.06.2014, 10:36
@mambel12345

Für sich Privat darf man kein Geld abbuchen.höchstens für Kosten die angefallen sind durch die Betreuung.

Zunächstmal ist eine Vollmacht eine Befugnis zur Geschäftsführung. Hierbei ist zu unterscheiden ob der Bevollmächtige von §181 BGB ( insichgeschäft) befreit ist.

Ganz wichtig ist es, die Vollmacht möglichst sofort zu widerrufen.

Meine Großtante war zu dem Zeitpunkt des Unterschreibens nicht mehr geschäftsfähig.

Wer nicht geschäftsfähig ist, kann auch keine Vollmacht ausstellen.

Darf mein Onkel sich selbst so eine Hohe Summe auf sein Konto überweisen?

Jain. Die Überweisung ändert zunächstmal nicht am Eigentum des Geldes. Ein Bevollmächtigter darf für den Vollmachtgeber handeln, das heißt Rechtsgeschäfte vornehmen und z.B. fällige Rechnungen zahlen.

Kann der fehlende Betrag noch auf das Erbe angerechnet werden ?

Der Bevollmächtigte ist in jeden Fall rechenschaftspflichtig, das heißt er muß über die Verwendung Rechnung legen. Das Geld dessen Verwendung er nicht nachweisen kann, muß er an die Erbengemeinschaft herausgeben.

mambel12345 
Beitragsersteller
 03.06.2014, 08:36

Vielen Dank!!!

Dackelmann888  03.06.2014, 10:38
@mambel12345

Schließe mich dem an.

Es gibt Anwälte, deren Spezialgebiet das ist.

mambel12345 
Beitragsersteller
 02.06.2014, 11:21

Ja, danke ich weiß, habe auch einen Anwalt eingeschaltet, nur habe ich das Gefühl wenn man sich nicht selbst schlau macht, zieht es sich alles wie ein Kaugummi und es geht eben auch um Verjährungsfristen