Habe ich das Recht auf die Bilder meiner Tochter, nachdem meine Oma verstorben ist?


23.10.2020, 14:44

Wie sieht es da mit dem Bildrecht für meine Tochter aus?

7 Antworten

Nur wenn Du Erbe bist/wirst, hast Du Anspruch auf das Fotobuch. Ein "Bildrecht", so wie Du es verstehen möchtest, gibt es nicht.

LG Im

Ich möchte nicht, dass es irgendjemand in die Finger bekommt, es zerstört/vernichtet wird oder sonst was damit gemacht wird.

Und genau darauf hast du eben mit Ausschlagung des Nachlasses keinen Anspruch. Genau das dürfen die Erben als rechtmäßigen Eigentümer damit machen.

Und das Recht am eigenen Bild deiner Tochter beschränt sich darauf, das es nicht (Kommerziell) veröffentlicht werden darf - natürlich dürfen die Erben das Fotoalbum im Verwandten- und Bekanntenkreis herzeigen, Abzüge der Urenkelin in hübschen Rahmen aufstellen, verscheken und es per Messengerdiensten im Freundeskreis posten.

Hallo würde mal die Heimleitung fragen, ob Du das Bild bekommen könntest,

da es eh deine Tochter ist, kann mir nicht vorstellen warum sie nein sagen sollen ist doch nur ein Bild und stellt kein Vermögen dar

Woher ich das weiß:Hobby

Das ist Eigentum der Oma und somit der Erben. Das kannst du nicht einfach verlangen.

Nalifant 
Beitragsersteller
 23.10.2020, 14:44

Wie sieht es da aber mit dem Bildrecht für meine Tochter aus?

Valnar52  23.10.2020, 14:45
@Nalifant

Was soll damit sein?

Nalifant 
Beitragsersteller
 23.10.2020, 14:45
@Valnar52

Das habe ich als Mutter zu schützen.

Nalifant 
Beitragsersteller
 23.10.2020, 14:48
@Valnar52

Na du bist ja eine Hilfe! :-/

jsmnkr  23.10.2020, 14:49
@Nalifant

wenn die bilder entsort werden dann gibts da doch nicht wirklich was zu schützen. sie dürfen halt nicht verkauft werden.

Nalifant 
Beitragsersteller
 23.10.2020, 14:52
@jsmnkr

Danke.

Werden sie denn entsorgt? Oder was passiert mit ihren Sachen?

sassenach4u  23.10.2020, 15:35
@Nalifant

das Recht am Bild ist etwas anderes als ein Abzug. Diesen hast du der Großmutter übereignet, damit ist dieses Bild/Foto in ihren Besitz übergegangen. Das Heim handelt richtig, es könnte ja einer der Erben das Erbe annehmen, dann müsstest du diesen bitten, dir die Dinge auszuhändigen. Meldet sich keiner im Heim, auch der Nachlaßpfleger nicht, dann wird das Heim die Sachen vernichten bzw. zur Vernichtung weitergeben.

imager761  24.10.2020, 07:48
@Nalifant

Das darfst du ja auch, aber eben nur vor unberechtigter Veröffentlichung (facebook) oder kommerzieller Nutzung (Zwieback-Werbegesicht). Das sich andere Famiienmitglieder und Bekannte das Album der Verstorbenen ansehen oder das Bild bei sich aufhängen, aber gerade nicht.

Wenn ihr es der Oma geschenkt habt, gehört es ihr und zum Erbe! Das wird das Heim nicht herausgeben

Nalifant 
Beitragsersteller
 23.10.2020, 14:49

Soweit verstanden. Aber habe ich als Mitter nicht das Recht darauf, dass das Bildrecht meiner Tochter geschützt wird?

SaVer79  23.10.2020, 14:53
@Nalifant

Das Recht am eigenen Bild hat hiermit nichts zu tun, denn die Fotos werden ja nicht veröffentlicht! Es bleibt weiterhin ein privates Fotoalbum

Nalifant 
Beitragsersteller
 23.10.2020, 14:54
@SaVer79

Was passiert damit?

SaVer79  23.10.2020, 14:56
@Nalifant

gibt es denn potentielle Erben? Wenn nicht, wird ein Nachlasspfleger bestellt, der das Heimzimmer auflöst und den Rest regelt. Mit dem könntest du auch über die Herausgabe sprechen

astridSalzmann  23.10.2020, 21:08
@SaVer79

.... ein Nachlaßpfleger wird NUR eingesetzt (vom Amtsgericht), wenn auch VERWERTBARER NACHLAß VORHANDEN IST - der muß nämlich aus selbigem bezahlt werden.... ist kein verwertbarar Nachlaß da, bleiben die Vermieter (hier die Heimbetreiber) regelmäßig auf den Kosten für Beräumung, ggf. Renovierung etc. sitzen, wenn alle potentiellen Erben für sich und ihre minderjährigen Kinder das Erbe ausgeschlagen haben.

SaVer79  24.10.2020, 08:31
@astridSalzmann

Das ist nicht richtig! Ein Nachlasspfleger wird auch dann eingesetzt, wenn kein Nachlass vorhanden ist, kein Erbe bekannt ist, aber zb eine Wohnung aufgelöst werden muss oder ein heimzimmer geräumt werden muss. In diesem Fall trägt der Staat die Kosten des Nachlasspflegers

astridSalzmann  25.10.2020, 14:21
@SaVer79

.... nö

SaVer79  25.10.2020, 15:27
@astridSalzmann

Doch doch....habe in dem Bereich gearbeitet!