Habe ich das Recht auf die Bilder meiner Tochter, nachdem meine Oma verstorben ist?
Hi ihr Lieben,
meine Oma ist gestern gestorben. :-(
Jetzt hab ich im Altenheim mal angrufen, weil ich meiner Oma mal ein Fotobuch und ein Leinwandbild von meiner Tochter (also ihrer Urenkelin) mitgebracht habe.
Das Heim will mir die Sachen aber nicht wieder geben. Erst nach Vorlage des Erbscheins. Meine Mutter wird das Erbe aber ablehnen.
Es gibt noch 2 weitere Erben (ihre Söhne, also meine Onkel, aber die hatten keinen Kontakt und werden das Erbe auch ausschlagen. Zudem sind sie Ar... naja :-/ )
Ich habe kein Interesse an allen anderen Sachen. Nur an den Fotos meiner 7 Monate alten Tochter.
Ich möchte nicht, dass es irgendjemand in die Finger bekommt, es zerstört/vernichtet wird oder sonst was damit gemacht wird.
Habe ich nicht das (Bild)-Recht darauf?
sie hat die Fotos ja schließlich auch von MIR bekommen.
Danke
Wie sieht es da mit dem Bildrecht für meine Tochter aus?
7 Antworten
Nur wenn Du Erbe bist/wirst, hast Du Anspruch auf das Fotobuch. Ein "Bildrecht", so wie Du es verstehen möchtest, gibt es nicht.
LG Im
Ich möchte nicht, dass es irgendjemand in die Finger bekommt, es zerstört/vernichtet wird oder sonst was damit gemacht wird.
Und genau darauf hast du eben mit Ausschlagung des Nachlasses keinen Anspruch. Genau das dürfen die Erben als rechtmäßigen Eigentümer damit machen.
Und das Recht am eigenen Bild deiner Tochter beschränt sich darauf, das es nicht (Kommerziell) veröffentlicht werden darf - natürlich dürfen die Erben das Fotoalbum im Verwandten- und Bekanntenkreis herzeigen, Abzüge der Urenkelin in hübschen Rahmen aufstellen, verscheken und es per Messengerdiensten im Freundeskreis posten.
Hallo würde mal die Heimleitung fragen, ob Du das Bild bekommen könntest,
da es eh deine Tochter ist, kann mir nicht vorstellen warum sie nein sagen sollen ist doch nur ein Bild und stellt kein Vermögen dar
Das ist Eigentum der Oma und somit der Erben. Das kannst du nicht einfach verlangen.
Was soll damit sein?
Das habe ich als Mutter zu schützen.
Na dann...
Na du bist ja eine Hilfe! :-/
wenn die bilder entsort werden dann gibts da doch nicht wirklich was zu schützen. sie dürfen halt nicht verkauft werden.
das Recht am Bild ist etwas anderes als ein Abzug. Diesen hast du der Großmutter übereignet, damit ist dieses Bild/Foto in ihren Besitz übergegangen. Das Heim handelt richtig, es könnte ja einer der Erben das Erbe annehmen, dann müsstest du diesen bitten, dir die Dinge auszuhändigen. Meldet sich keiner im Heim, auch der Nachlaßpfleger nicht, dann wird das Heim die Sachen vernichten bzw. zur Vernichtung weitergeben.
Das darfst du ja auch, aber eben nur vor unberechtigter Veröffentlichung (facebook) oder kommerzieller Nutzung (Zwieback-Werbegesicht). Das sich andere Famiienmitglieder und Bekannte das Album der Verstorbenen ansehen oder das Bild bei sich aufhängen, aber gerade nicht.
Wenn ihr es der Oma geschenkt habt, gehört es ihr und zum Erbe! Das wird das Heim nicht herausgeben
Soweit verstanden. Aber habe ich als Mitter nicht das Recht darauf, dass das Bildrecht meiner Tochter geschützt wird?
Das Recht am eigenen Bild hat hiermit nichts zu tun, denn die Fotos werden ja nicht veröffentlicht! Es bleibt weiterhin ein privates Fotoalbum
Was passiert damit?
gibt es denn potentielle Erben? Wenn nicht, wird ein Nachlasspfleger bestellt, der das Heimzimmer auflöst und den Rest regelt. Mit dem könntest du auch über die Herausgabe sprechen
.... ein Nachlaßpfleger wird NUR eingesetzt (vom Amtsgericht), wenn auch VERWERTBARER NACHLAß VORHANDEN IST - der muß nämlich aus selbigem bezahlt werden.... ist kein verwertbarar Nachlaß da, bleiben die Vermieter (hier die Heimbetreiber) regelmäßig auf den Kosten für Beräumung, ggf. Renovierung etc. sitzen, wenn alle potentiellen Erben für sich und ihre minderjährigen Kinder das Erbe ausgeschlagen haben.
Das ist nicht richtig! Ein Nachlasspfleger wird auch dann eingesetzt, wenn kein Nachlass vorhanden ist, kein Erbe bekannt ist, aber zb eine Wohnung aufgelöst werden muss oder ein heimzimmer geräumt werden muss. In diesem Fall trägt der Staat die Kosten des Nachlasspflegers
.... nö
Doch doch....habe in dem Bereich gearbeitet!
Wie sieht es da aber mit dem Bildrecht für meine Tochter aus?