Muß die Ex auch vollzeit arbeiten um Barunterhalt nach 18. leisten zu können?
Mein Sohn ist 18 und lebt bei seiner Mutter. Er besucht die höhere Berufsfachschule und bezieht von mir Unterhalt. Muß meine Ex auch vollzeit arbeiten um ihren Teil zur Barunterhaltspflicht beizutragen?
5 Antworten
Sie ist ab dem 18 Lebensjahr genau so zum Barunterhalt verpflichtet wie du,deshalb muss sie auch versuchen,diesen Unterhalt durch arbeit leisten zu können,wenn sie nicht noch minderjährige Kleinkinder betreuen muss !
Ein volljähriges Kind hat keinen Anspruch mehr auf Naturalunterhalt (Betreuung), sondern nur noch auf Barunterhalt (Geld). Gegenüber volljährigen Kindern sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, und zwar auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Wichtig: Das gilt auch für junge Volljährige, die noch zur Schule gehen und im Haushalt eines Elternteils leben. Auch für sie sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.
Zur Höhe des Bedarfs eines volljährigen Kindes siehe hier.
Für den Barunterhalt eines volljährigen Kindes haften beide Elternteile. Das heisst, mit Eintritt der Volljährigkeit haben grundsätzlich beide Eltern Unterhalt in Geld zu zahlen. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dieser Elternteil kann dem nicht entgegenhalten, er leiste (weiterhin) Naturalunterhalt. Der Naturalunterhalt kann aber mit dem Barunterhalt verrechnet werden. Wohnt das Kind z.B. noch bei der Mutter und müsste die Mutter nach der weiter unten dargestellten Berechnungsmethode 200,- EURO zahlen, und haben die Leistungen der Mutter wie z.B. Wohnungsgewährung und Verpflegung bereits einen Gegenwert von z.B. 120,- EURO, so schuldet die Mutter nur noch 80,- EURO Barunterhalt ("Taschengeld").
Wenn der Sohn noch bei der Mutter lebt ist die Mutter nicht barunterhaltspflichtig, sondern lediglich unterhaltspflichtig, dass heißt das sie dafür sorgen muss das er Essen hat und es ihm nicht auf den Kopf regnet.
Und auch wenn er ausziehen würde müsste sie nicht anfangen zu arbeiten um Unterhalt zu zahlen. Wenn Sie aber arbeiten und so über die Selbstbehaltsgrenze kommen würde, dann müsste Sie selbstverständlich auch ihren Teil beitragen (sofern der Sohn dies einfordert).
Für die Richtigkeit dieser Angaben kann ich nicht garantieren, aber ich habe sie nach bestem Wissen gemacht.
Ja, denn sie unterliegt der erweiterten Erwerbsobliegenheitspflicht. D.h. auch sie muß alles unternehmen um den Grundbedarf des Sohnes mit zu decken. Da er aber bei ihr lebt ist sie berechtigt, sich einen Anteil ihrer Pflicht als Naturalunterhalt einzubehalten. ( Kosten für Verpflegung, Logis usw.usw.) Mehr erfährst Du hier: http://www.treffpunkteltern.de/foren/
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Profil-weiblich? Mein Sohn lebt bei seiner Mutter??? Wie muß man denn das verstehen?
Kurz:Bin der Papa!Mann von Misslucy ...lach
heute schreibt aber der Papa. Misslucy ist die Ehefrau des Papa´s :-)
Aha, alles klar.:-)
Sie( Mutter und Sohn) leben eigentlich bei den Eltern der Mutter. Ob Sie Miete zahlt weiß ich nicht.Ich weiß nur, daß sie seit der Geburt unseres Sohnes nicht mehr voll gearbeitet hat und nur seit 4 Jahren 3x/W putzen geht.