Wie sieht es mit Unterhalt, für getrennt lebende Geschwister, aus?
Hallo zusammen,
ich bin geschieden. Die Ehe hat zwei Kinder hervorgebracht, mein Sohn mit 11 Jahren lebt bei mir, meine Tochter mit 8 Jahren bei ihrer Mutter. Ich gehe arbeiten und meine Ex-Frau bekommt Harz 4. Ich zahle für meine Tochter Barunterhalt, aber steht mir nicht ,von meiner Ex-Frau, auch Unterhalt für meinen Sohn zu?
MfG
5 Antworten
Leider sind alle anderen Antworten einfach falsch. Nach geltendem Recht darf auf Unterhalt nicht verzichtet werden. Wenn beide Elternteile ohne staatliche Leistungen auskommen, können sie sich natürlich dahin gehend einigen, dass sich der Unterhalt gegeneinander aufhebt. ist aber nicht richtig. Sobald allerdings öffentliche Leistungen ins Spiel kommen, ist Unterhalt zu zahlen, wenn es denn geht. in diesem Fall hast du leider die absolute A-Karte, da du zahlen musst, deine Ex aber nicht kann. Bis dein Sohn 12 wird kannst du UVG Leistungen beantragen. Also: schnell dahin...
ich bin kein Rechthaber, aber wenn du keine Ahnung hast: entweder informiere dich, bevor du falsche Infos gibst, oder lass es doch einfach...
Ja, schon - meistens einigt man sich dahingehend, wenn bei jedem Partner 1 Kind lebt, dass der Unterhalt sich aufhebt!
leider falsch
In diesem Fall müßten beide Unterhalt zahlen bzw. könnte es bei Einigung auch gegengerechnet werden
auch falsch
normalerweise schon. da sie aber nicht arbeiten geht kannst du unterhaltsvorschuß beantragen. bekommt man allerdings nur für kinder bis zum 12 lebensjahr.
falsch
Wenn jeder ein Kind hat, braucht niemand was für die Kinder zahlen. Das hebt sich auf. Hat Du keinen Anwalt?
Komplett falsch!!!
supi... nur Du allein hast die richtige Lösung... einfach grandios