Unterhaltszahlung- Jobcenter macht Ärger
Guten Tag,
ich abe eine Frage, mein ex freund zahlt seinen Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn regelmäßig. nun fordert das jobcenter ihn auf Auskunft über sein Leben zu geben(Wohnung, Auto, Kredit etc., er bezieht aber keine Leistung und hat er auch noch nie und drohen ihm mit Gericht etc. Desweitern bezeiht mein Sohn auch kein Hartz 4 sondern Wohngeld, Kindergeld und den Unterhalt, somit liegt das Ganze doch gar nicht im Zuständigkeitsberreich des Jobcenters,oder? Hier nur mal die Pragraphen mit denen sie drohen. §33 SGB II, §60 SGB II Ich hoffe Sie können weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus
7 Antworten
damit werden sie nicht durchkommen.
Lebt Ihr zusammen?
Wenn es gar nicht anders geht, soll er sich einen Anwalt nehmen.
Diese §§§ bedeuten "Mitwirkungpflicht". Wenn Ihr nicht zusammenlebt und er keine Leistungen bezieht (wie Du schreibst), hat Dein Partner keine Mitwirkungspflicht. Diese hast nur Du.
nun ja, die Leute im Jobcenter machen auch nur ihre Arbeit.
Manche Leistungsbezieher lassen sich halt alles gefallen und deswegen wird sowas immer wieder versucht.
die Strolche versuchen es eben immer wieder, damit sich die Politiker die Taschen füllen können!
Die beschriebenen Paragraphen sind eindeutig. Darüber kann man denken, wie man will. Hier will der Staat verstehen, warum er jemandem etwas bezahlen soll. Wenn jemand Geld vom Staat einfordert, dann nimmt sich der Staat die Freiheit, alle sonst in Frage kommenden Möglichkeiten zu prüfen.
nur ich bezeihe etwas Hartz4 leider, mein Sohn um den es hier ja geht bezieht kein Hartz 4, nur wohngeld Kindergeld und den Unterhalt, der regelmäßig vom Kindsvater gezahlt wird an mich
Ja, Du beziehst etwas vom Staat, also prüft er, ob er zahlen muss.
er zahlt doch Unterhalt jeden Monat pünktlich
Vielleicht gerade deshalb, da hofft Arge, daß er auch für Dich bezahlen kann!
wieso soll er für mich zahlen, wir waren nie verheiratet oder sonst irgendwas!
Also beziehst nur du Hartz4 oder? Dann sag dem Jobcenter (schriftlich!!!) das es denen einen "scheidreck" angeht was dein Ex Freund für Einnahmen hat. Ok er sollte eher sowas schreiben wie "ich bin nicht bereit meine Einnahmen und Ausgaben offenzulegen da ich keine Leistungen beziehe". Da er keine Leistungen bekommt fallen sämtliche Paragraphen zwecks mitmirkundspflicht eh flach (denk dran fals die noch mehr nerven), da eine fehlende Mitmirkungspflicht laut SGBII NUR Snaktionen mit sich zieht.. wie will man jemanden Sanktionieren der nichts bekommt? Das kann er denen auch so schreiben. Also ihnen klar machen das er weiß was die Paragraphen bedeuten meistens ist dann schon ruhe, da die durch solche "Kleinigkeiten" schon merken das sie keinen dummen erwischt haben der es nciht einfach hin nimmt sondern guckt was die Paragraphen bedeuten
Hast Du Dir schon mal die Paragraphen durchgelesen?
das machen doch die wenigsten, denn die meisten sind doch erst einmal schockiert, darauf setzen die!
ja habe ich und diese Mitwirkungspflicht würde ja nur anfallen wenn er leistungen bezieht oder mein Sohn und beises ist nicht der Fall.
Liege selbst gerade im Clinch mit Jobcenter - Team Unterhalt-. Rate einen Fachanwalt zu nehmen. Die hoffen das die Betroffen aus Angst schweigen unf zahlen. Ob diese Schreiben rchtens sind oder sich im rechtsfreien Raum bewegen, kann ein Anwalt am besten beurteilen. Bei mir stehen die Aussichten sehr gut.
so sehe ich das ja eben auch, nein leben nicht zusammen verstehen uns aber gut schon alleine wegen unserem Sohn undmein ex hat noch nie Leiszungen bezogen immer hat er gearbeitet,das sind doch alles nur noch Idioten da drin man man man