Welcher Unterhalt ist höher - Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt?

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Von der Differnz zwischen eurern Einkommen, davon bekommt sie 3/7. Also wenn du 300 Euro mehr verdienst z.B. als sie, bekommt sie davon 128 Euro begrenzt bis zur Scheidung. Nachehelichen Unterhalt bekommt sie bei einer Vollzeitstelle und so grossen kindern sowieso nicht. Dein Einkommen wird zuerst um den Kindesunterhalt bereinigt, dein Selbstbehalt gegenüber deiner Frau 1050 Euro. Denk dran bei volljährigen Kindern sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, auch die KM auch wenn das volljährige Kind dort wohnt. Sie ist gesteigert unterhaltspflichtig genau wie du und muss alles dafür tun um Barunterhaltzu zahlen. Bei einer Vollzeitstelle ja machbar. Für das 17 Jährige Kind zählt dein Einkommen alleine bis 18, auch dann wird die KM sich ab 18 jahren am Unterhalt in bar zu beteiligen haben. Das 18 jährige Kind ist einem minderjährigen gleich gestellt weil sie noch in die Schule geht damit sind beide Eltern gesteigert unterhaltspflichtig Selbstbehalt beider Eltern je 950 Euro, das gilt auch für dich für das 17 jährige Kind

Eifelmensch  15.04.2011, 19:56

Hallo Lilli,

zunächst werden beide unterhaltsrelevanten Einkommen um, je nach OLG-Bezirk 1/7 bzw. 1/10 Erwerbstätigenbonus bereinigt, erst dann wird die Differenz 50/50 ausgeglichen.

lilli2007  16.04.2011, 08:46
@Eifelmensch

ja du hast recht habe ich vergessen abzuziehen

Wenn ich richtig informiert bin, dient der Trennungsunterhalt dazu, den Lebensstandard zum Zeitpunkt der Trennung aufrechtzuerhalten; also grob gesagt: Einkommen zusammenzählen und durch zwei Teilen; dann ergibt sich der jeweilige Ausgleichsanspruch.

nachehelicher Unterhalt ist an andere gesetzliche Voraussetzungen geknüpft;

Trennungsunterhalt kann u.U. teurer sein.

Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Die Tendenz geht aber eher dahin, dass der Trennungsunterhalt höher sein dürfte.

Nachehelichen Unterhalt gibt es eigentlich nur noch, wenn ehebedingte Nachteile geltend gemacht werden können.

Grundsätzlich gilt nach der Scheidung das Prinzip der Selbstverantwortung.

Wenn sie Vollzeit arbeitet sollte sie erst gar keinen Anspruch auf Unterhalt haben.

Eifelmensch  15.04.2011, 19:57

Das kommt auf die jeweiligen Verdienste an!