Bafög und Unterhalt, wird es bei minderjährigen Kindern angerechnet?
Sorry, der ganze Text ist weg. Also meine Tochter wird demnächst 16 und besucht ab September eine Berufsfachschule. Sie wird dort im Internat untergebracht. Kosten 420€ pro Monat. An den We ist sie bei mir. Wird eventuell ein schülerbafög auf den Unterhalt angerechnet, den ihr Vater zahlen muss?
3 Antworten
Da Deine Tochter dann weder bei Dir noch beim Vater wohnt, seid Ihr beide, also sowohl Du als auch der Vater, gemeinsam Unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht jedes Elternteils wird dabei ähnlich wie bei der Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kinder berechnet.
Bei einem auswärtig untergebrachten Kind kann man denselben Satz als Unterhaltsbedarf ansetzen wie bei einem Studenten, also 735,- Euro monatlich.Darin enthalten sind die 420,- Euro fürs Internat. Diese 735,- Euro werden auf beide Elternteile aufgeteilt, und zwar im Verhältnis ihrer Nettoeinkommen, soweit sie den Selbstbehalt von 1.080,- Euro übersteigen. Solltest Du also z.B. netto 2.000,- Euro verdienen, und der Vater netto 2.500,- Euro, so wird der Unterhalt im Verhältnis 920 : 1.420 aufgeteilt.
Zum Schluss wird das Kindergeld verrechnet, d.h. der Unterhaltsbetrag, der auf den Vater entfällt, reduziert sich um 95,- Euro.
Angenommen, der Unterhaltsbetrag von Dir würde sich nach der Aufteilung nach den beiderseitigen Einkünften auf 300,- Euro belaufen, und derjenige des Vaters sich auf 435,- Euro (zusammen 735,- Euro), so könnte er 95,- Euro halbes Kindergeld abziehen und müsste noch 340,- Euro zahlen. Umgekehrt musst Du 95,- Euro "drauflegen", Dein Anteil beträgt also 395,- Euro.
Im Topf sind also weiterhin 735,- Euro. Davon werden zunächst einmal die 420,- Euro fürs Internat gezahlt, der Rest von 315,- Euro wäre an die Tochter zu zahlen. Aber natürlich nur, wenn die Tochter auch wirklich alle Ausgaben für ihren Bedarf selber zahlt. Falls Du weiterhin für Sie z.B. Kleidung einkaufst, so kannst Du das natürlich von Deinem Anteil am Unterhalt abziehen.
Ich würde sagen ja,weil durch Schülerbafög hat sie ja Einkommen
Dass schon, aber das Internat fällt unter Mehrkosten, die dann auf den Unterhalt umgelegt werden. Und falls es zum Einkommen zählt, dann übersteigt es bei weitem nicht die 4800€ die man dazu verdienen darf. Ich denke, der Weg zum Anwalt wird mir nicht erspart bleiben.
wo soll es denn angerechnet werden? Was willst du denn beantragen?
Berufsfachschule. Sie ist aber erst 16. und die internatskosten liegen bei 420€. An den we ist sie bei mir.
Schülerbafög beantragen. Auf den Unterhalt, der von ihrem Vater bezahlt werden muss.