Unterhalt zahlen von Bargeld Erbe?

5 Antworten

Das kann passieren, ein Erbe ist zwar Vermögen, aber für den Unterhalt kann auch das Vermögen herangezogen werden.

Die allerwichtigste Frage ist hier aber, ob die Eltern noch leben und Ihr Testament anpassen können. Durch ein Testament läßt sich die Unterhaltspflicht nämlich vermeiden, indem ihnen der Zugriff auf das Erbe zunächstmal schlicht verwehrt wird. Solange sie auf das Erbe nicht zugreifen können, müssen sie daraus auch keinen Unterhalt zahlen.

Ab dem Moment, wo Du die Erbschaft machst, musst Du den Mindestunterhalt von z.Zt. 379,- Euro monatlich zahlen. Das wären bis zur Volljährigkeit des Kindes rund 25.000,- Euro, Dir bleibt also noch die Hälfte übrig von der Erbschaft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo backrob,

so einfach liegen die Dinge nicht.

Steht nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung, ist gerade im Hinblick auf den Kindesunterhalt auch der Stamm des Vermögens anzugreifen (§ 1586 BGB, BGH NJW-RR 1986, 66). Dabei ist ein gewisses "Schonvermögen" ähnlich wie im Sozialrecht anzuerkennen.

Näheres findest du vielleicht hier:

https://www.unterhalt.com/ratgeber.html

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, denn Unterhalt wird nur aus dem Einkommen gezahlt. Anders wäre es allerdings, wenn das Geld gut angelegt wird. Denn dann würden die daraus resultierenden Zinsen (Kapitaleinkünfte) angerechnet. Auch wenn du von der Erbschaft eine Wohnung kaufen würdest und du deswegen die Miete sparst, wäre dies anzurechnen. Ebenso, wenn du Eigentum anschaffst und es vermietest.

Was Einkommen ist kannst du in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien nachlesen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Roland Sperling  20.05.2019, 17:53

Die Antwort ist leider falsch, weil - wenn das Einkommen nicht ausreicht - eben auch das Vermögen heranzuziehen ist.

Kessie1  20.05.2019, 17:54
@Roland Sperling

Das wäre eine Einzelfallentscheidung. Denn wenn davon auszugehen ist, dass der Unterhaltsverpflichtete aus diesem Grund selbst bedürftig wird bzw. im alter sein wird, dann nicht. Aber generell hast du mit deinem Einwand natürlich recht.

Nein, wenn Du keinen Titel unterschrieben hast, dann nicht.

Laufen denn überhaupt Unterhaltsschulden auf?

backrob 
Beitragsersteller
 19.05.2019, 17:08

Hallo Menuett, das Amt zahlt den Unterhalt seit der Scheidung 2015. Unterschrieben habe ich nichts. Aus Gesundheitlichen gründen bin ich nicht mehr Berufstätig.

Menuett  19.05.2019, 17:12
@backrob

Gut, dann fordern die ja regelmäßig Deine Einkünfte an.