Muss ich Unterhalt zahlen?
Folgende situation
sohn, 13 lebt bei seinem Vater.
der verdient ca 7,500€ NETTO plus Kindergeld
Ich arbeite Vollzeit und habe 1500€ netto
jetzt verklagt er mich auf Unterhalt….
er verdient das Fünffache!
12 Antworten
Das mit der Düsseldorfer machst du maI, also nachgoogeln. Unter Umständen ist es dann nicht mehr soviel für dich
Ich habe seltenst gehört, dass ein geschiedener Partner auf seine Ansprüche verzichtet, weil er mehr verdient als der andere. Warum sollte er auch.
Ihr habt das Kind gemeinsam, und Kind kostet. Wir haben mal ausgerechnet, dass es uns pro Kind an die 70- 80 000 Euro gekostet hat, bis es mit Studium fertig war und in Beruf war.
Warum soll er das alleine stemmen? Egal, wieviel er verdient?
Ich war nicht verheiratet mit ihm
Unter besonderen Umständen führt Reichtum des betreuenden Elternteils allerdings dazu, dass ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entsteht, wenn sich der betreuende Elternteil nicht am Barunterhalt beteiligt. Die Folge ist, dass auch der betreuende Elternteil, der eigentlich durch die Betreuung bereits seinen Beitrag zum Unterhalt leistet, auch zum Barunterhalt verpflichtet ist (BGH, 10.07.2013, Az.: XII ZB 297/12). Das ist z. B. der Fall, wenn der betreuende Elternteil ein deutlich höheres Einkommen als der barunterhaltsverpflichtete Elternteil hat.
Die Folge: der Elternteil, der die Kinder betreut und deutlich mehr Geld zur Verfügung hat, kann vom anderen Elternteil keinen Kindesunterhalt verlangen (z.B. OLG Dresden, 04.12.2015, Az.: 20 UF 875/15).
Bei diesem Unterschied an Nettoeinkommen wird er wohl keinen Erfolg mit einer Klage vor dem Familiengericht haben, dass sollte ihm sein Anwalt den er sicher hat auch gesagt haben.
Siehe den Link von @ Roland Sperling !
Nein, in diesem Fall muss der Vater den Unterhalt allein leisten. Lies: https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/hoeheres-einkommen-des-betreuenden-elternteils/
Nein. Zwar gilt in der Regel das der nicht betreuende Elternteil Barunterhalt leisten muß und der betreudene Elternteil seine Unterhaltspflicht durch die Pflege und Betreuung des Kindes leistet. Das gilt aber eben nur "in der Regel". Bei großen Gehaltsunterschieden gilt diese Regel nicht.
Relativ klar wird die Sache wenn der betreuende Elternteil mindestens drei mal soviel verdient wie der eigentlich barunterhaltspflichte Elternteil. Dann wird der reiche Elternteil den Unterhalt alleine tragen müssen. In ihrem Falle ist es sogar Faktor 5.