Unterhalt während Umschulung?

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Die Frage ist ja erst einmal wie viel er ALG - bekommt ?

Denn bis zu 880 € muss er nicht zahlen,weil er als nicht leistungsfähig gilt,dann müsstest du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen,der beträgt ab 2016 dann für ein Kind von 0 - 5 Jahren 145 € und von 6 - 11 Jahren 194 € pro Monat.

Der Unterhaltsvorschuss wird max.für 72 Monate gezahlt,längstens jedoch bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres,also ab 12 ist dann Schluss,egal ob diese 72 Monate verbraucht sind oder nicht.

Wenn er ALG - bekommt ist es tatsächlich so,dass er nur 165 € pro Monat dazu verdienen darf,ohne das ihm etwas abgezogen würde.

Außerdem würde er durch seine Umschulung nicht als Arbeitslos gelten,deshalb würde auch sein Selbstbehalt von 880 € auf 1080 € Netto ansteigen.

Also selbst wenn er jetzt mal angenommen 800 € ALG - bekommen würde und einen 450 € Job annehmen und auch jeden Monat verdienen würde,hätte er nur seine 165 € ohne Abzug,es würden ihm dann von seinen 450 € Einkommen 285 € von den angenommenen 800 € ALG - abgezogen.

Er käme dann also auf 515 € + 450 € Einkommen = 965 € und würde wieder nicht leistungsfähig sein.

Also bist du wieder auf den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt angewiesen.

Es sei denn du hast einen Titel über den Unterhalt,dann muss er selbst bei seiner Umschulung zahlen,auch wenn er unter seinem Selbstbehalt liegen würde,dann müsste er versuchen den Titel abändern zu lassen.

Dann müsste vom Gericht individuelle entschieden werden,ob diese Umschulung überhaupt notwendig war bzw.ob eine Senkung des Selbstbehaltes möglich wäre und er zusätzlich noch 165 € dazu verdienen könnte,so dass er ggf.zumindest seinen Mindestunterhalt zahlen könnte.

blackrose3008 
Beitragsersteller
 15.12.2015, 09:01

Unterhaltsvorschuss bekomme ich nicht, bin verheiratet. Ja das ist dann blöd gemacht. verstehe ich auch nicht, er ist mit seiner Freundin zusammen gezogen,bekommt für Wohnung und Schulweg Zuschläge, nur an den Unterhalt denkt keiner.

isomatte  01.04.2016, 05:53
@blackrose3008

Wenn du verheiratet bist dann gibt es freilich keinen Unterhaltsvorschuss mehr !

Und wenn er eine Umschulung macht dann wird dies sicher als berufstätig gewertet und dann liegt der Selbstbehalt ab dem 01.01.2016 bei 1080 € Netto,dass stünde ihm zu,auch wenn er mit seiner Freundin zusammen lebt.

Denn diese ist ihm nach dem BGB - nicht zum Unterhalt verpflichtet,dass würde erst der Fall sein wenn sie heiraten würden,dann könnte ihr Einkommen den Bedarf indirekt mindern,also den Selbstbehalt verringern.

Ob er jetzt in der Umschulung gar nichts dazu verdienen kann ist mir nicht bekannt,aber wenn er ALG - 1 in der Umschulung weiter bekommt,dann wird sicher auch der Zuverdienst nach dem SGB - lll gelten,er dürfte dann ohne Anrechnung nur 165 € pro Monat dazu verdienen.

Alles darüber hinaus würde ihm von seinem ALG - 1 abgezogen,er hätte also dann max. 165 € mehr als jetzt.

Würde man als von einem Selbstbehalt von 1080 € Netto ausgehen,dann dürfte er über 900 € ALG - 1 haben und noch zusätzlich angenommen 165 € dazu verdienen und er würde dann immer noch unter seinem Selbstbehalt liegen,also nicht leistungsfähig sein.

verreisterNutzer  01.12.2018, 03:24
@isomatte

Nein, 400€ sind Abrechnungsfrei, während einer Umschulung.

verreisterNutzer  01.12.2018, 03:27
@verreisterNutzer

Davon mal abgesehen, geh doch selber arbeiten. Im Endeffekt muss er dem Staat den Unterhaltsvorschuss sowieso zurück zahlen..

Er ist doch schon Arbeitslos, was willst du da noch anknabbern?

Eine Umschulung in Vollzeit ist nicht ohne, wie soll er denn noch für 450€ arbeiten...

sobald er genug verdient, kannst du dich auf eine Zahlung freuen, ansonsten so gut wie unmöglich.

isomatte  01.12.2018, 04:23
@verreisterNutzer

Selbst wenn sie arbeiten gehen würde, was man nicht weiß, würde die Unterhaltspflicht weiterhin bestehen, zumindest erst einmal solange das Kind noch minderjährig ist und das Kind vom neuen Ehemann nicht adoptiert würde.

Den Unterhaltsvorschuss muss der Barunterhaltspflichtige nur dann zurückzahlen, wenn er leistungsfähig war und Unterhalt hätte zahlen können.

Das Jugendamt würde sicher prüfen ob eine Umschulung / neue Ausbildung notwendig war und ob ihm zugemutet werden kann einen Nebenjob anzunehmen, damit er zumindest den Mindestunterhalt zahlen könnte.

isomatte  01.12.2018, 04:59
@verreisterNutzer

Nur weil man eine Umschulung macht bedeutet das nicht automatisch das man dann 400 € ohne Anrechnung auf sein ALG - 1 dazuverdienen kann.

Das gilt meines Wissens nur dann, wenn man vom Arbeitgeber der Umschulung bezahlt würde oder vom Träger der Maßnahme Geld bekommen würde, dann bleiben bis zu 400 € anstatt die 165 € ohne Anrechnung, weil man da in der Regel auch mehr als unter 15 Stunden die Woche arbeitet bzw. verbringt.

Würde man neben der Umschulung einen ganz normalen Nebenjob machen, dann dürfte man nur unter 15 Stunden die Woche arbeiten und da in der Regel nur ohne Anrechnung 165 € zzgl.evtl. berufsbedingter Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten dazuverdienen, vorausgesetzt man würde nicht schon eine Vergütung von der Umschulung / Maßnahme bekommen.

Sicherlich wird ihm ein Teil seines Verdienstes auf das Alg angerechnet, warum auch nicht? Er ist schließlich auch verpflichtet,  alles dafür zu tun, den Zustand "Arbeitslosigkeit" zubeenden. Er muss doch auch Bewerbungen nachweisen. Das Jobcenter sollte ihm da mal etwas mehr Druck machen.

Beim Unterhalt ist es genauso.  Er muss alles daran setzen,  soviel zu verdienen, um den Mindestunterhalt leisten zu können. Besorge dir einen Beistand vom Jugendamt. Der wird ihn schon regelmäßig an seine Unterhaltspflicht erinnern. 

Weil bei einem 450 Euro Job könnte er ja dann auch seiner Unterhaltspflicht nachkommen.

Der maximal mögliche Zuverdienst sind bereinigt 165€ / Monat. Außerdem darf keine 15/h pro Woche gearbeitet werden. Was mehr als 165€/Monat sind, wird vom Arbeitslosengeld abgezogen. Ab 15h/Woche entfällt das Arbeitslosengeld, da keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt.

Die eigentliche Frage ist natürlich, ob die Umschulung unterhaltsrechtlich zulässig ist. Dies läßt sich nicht pauschal beantworten.

Natürlich darf er so viel verdienen wie er will. Der größte Teil davon wird aufs ALG angerechnet. Ich weiß aber nicht, ob der Unterhalt für der Anrechnung abgezogen wird.

blackrose3008 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 23:47

Das ist ja die interessante Frage. Aber keiner kann mir da wirklich Auskunft zu geben.😢