Unterhalt Priviligiert oder nicht?

6 Antworten

Wenn das Kind noch bei der Mutter wohnt, dann wäre es nur dann ein privilegiertes Kind, wenn es zwischen 18 - 21 wäre, unverheiratet ist und eine allgemeinbildende Schule besuchen würde, was eine Berufsschule nun einmal nicht ist.

Dann würde sein Selbstbehalt wie bei minderjährigen Kindern bei bereinigten 1080 € Netto liegen.

Aber die besagten 1300 € bereinigtes Netto stehen ihm nur bei einer Beschäftigung und nicht bei Arbeitslosigkeit zu, da liegt der Selbstbehalt bei 880 € bzw.dem Grundbedarf nach dem SGB - ll, also dem, was einem ohne eigenes Einkommen an ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter zustehen würde.

Dein Freund hat Anspruch auf Nachweise vom Sohn, denn ab dem 18 Lebensjahr muss der Sohn seine evtl.Unterhaltsansprüche dann bei beiden Elternteilen selber geltend machen, denn ab da muss der Unterhalt aus dem Gesamteinkommen beider Elternteile ermittelt werden.

Der Sohn kann zwar ab der Vollendung des 18 Lebensjahres einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter stellen, aber ohne Prüfung der Bedürftigkeit durch das Einkommen und Vermögen der Mutter und von ihm selber wird es kein ALG - 2 geben.

Denn unter 25 wohnhaft bei der Mutter bildet er mit dieser eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), wenn er seinen AGL - 2 Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kann, er hätte dann also unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Mutter keinen eigenständigen Anspruch auf ALG - 2 Leistungen.

Das Jobcenter wird aber sicher deinen Freund anschreiben und dann ist er auch verpflichtet Angaben und Nachweise über sein Einkommen zu erbringen, dann wird das Jobcenter ermitteln ob dein Freund leistungsfähig ist oder nicht und was er dann ggf.an Unterhalt zu zahlen hätte.

Ab dem 18 Lebensjahr wird dann auch das volle und nicht mehr nur das hälftige Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

In einer schulischen Ausbildung müsste der Sohn auch erst einmal Bafög - beantragen, die würden dann auch berechnen was ggf.gezahlt werden müsste, denn BAB - stünde ihm wohnhaft bei der Mutter nicht zu, selbst wenn es eine betriebliche Ausbildung wäre.

Man muss bei der Schule unterscheiden zwischen Schule die einen höheren Schulabschluss zum Ziel hat oder Schule die einen berufsqualifizierenden Abschluss zur Folge hat.

Besucht er z.B. die höhere Handelsschule Bereich Wirtschaft, dannn ist er ein privilegiertes Kind!

Ab 18 sind BEIDE Elternteile unterhaltsverpflichtet. Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen. Verweigert er die Schulbescheinigung: Unterhalt umgehend einstellen! Zudem wird ab 18 auch direkt an das Kind gezahlt und nicht mehr an die Kindsmutter.

Da er nun Hartz 4 beantragen möchte, macht er offensichtlich ja nichts mehr in Richtung Schule?! Nun ist die Frage: was genau macht er und was genau beabsichtigt er mal zu machen und vor allem wann gedenkt er es zu machen?

Der Selbstbehalt bei privilegierten Kindern liegt bei 1300,- Euro, wenn sie volljährig sind. Das ist erstmal die Ausgangsposition. Kann der Mindestunterhalt (323 plus Kindergeld) durch die Eltern nicht erbracht werden, dann wird runtergestuft auf 1080,- / 880 Euro. Es würde also ausreichen wenn er noch zur regulären Schule geht, wenn Mutti den Mindestunterhalt alleine stemmen kann... Dann ist der andere Elternteil (erstmal) raus! Aber Mutti könnte den Kindsvater in Regress nehmen. Bedeutet: sie fordert, dass er auch etwas zum Unterhalt beiträgt, da man bei privilegierten Kindern noch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat. Die Frage wäre dann nur: lohnt es sich für Mutti, weil sie ggf. ein paar Euro spart auf einen Prozess zu plädieren mit ungewissem Ausgang... Denn mit mehr Einkommen steigt auch der Bedarf des Kindes und so sind es unterm Strich oft nur ein paar Euro die der Besserverdienende wirklich einspart (wenn überhaupt).

Der Selbstbehalt liegt bei den meisten OLGs bei 1300,- im ersten Schritt. Hierzu sollte man sich die unterhaltsrechtlichen Leitlinien raussuchen des Oberlandesgerichtes, welches für einen zuständig ist:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Aber zurück zum Kind: anschreiben und nachfragen was er macht. Schulbescheinigung abfordern (Zeugnisse gleich mit), Ausbildungsvertrag oder irgendeinen Nachweis darüber was er jetzt macht und plant zu machen... Bankdaten abfordern! Kein Unterhalt mehr an die Mutter zahlen!!!! Kind zum Jugendamt schicken, die sollen die Bedarfshöhe errechnen...

Macht er nichts, dann gibt es kein Geld. Da kann er Hartz 4 beantragen wie er lustig ist. Denn die werden zwar sagen: die Eltern sind ihm unterhaltsverpflichtet. Aber das sind sie nach dem Sozialgesetzbuch, aber nicht nach dem Unterhaltsrecht! Nur bei Bedürftigkeit ist Unterhalt zu zahlen. Und Bedürftigkeit setzt eine Ausbildung voraus, Schule, ein FSJ, ein Studium, Übergangszeit von 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten...

Handelt es sich nicht um privilegiertes Kind, dann ist dein Freund auch nicht mehr gesteigert erwerbsobliegend! Hat er nichts, kriegt das Kind auch nichts... Bei 1300,- bereinigtem Netto ist Schluss und liegt er drunter, dann hat das "Kind" Pech gehabt, wenn es von ihm nichts mehr gibt...

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

  • Nach § 1603 Abs. 2 BGB ist ein volljähriges Kind privilegiert, wenn es:das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • bei den Eltern (oder einem Elternteil) lebt und unverheiratet ist
  • sich in einer allgemeinen Schulausbildung befindet

Allgemeine Schulausbildung .... hier dürfte davon auszugehen sein, dass der 18-jährige zumindest noch berufsschulpflichtig ist - bis zum Ende des Schuljahres in dem er 18 wird / wurde.

https://bildung.sueddeutsche.de/schulpflicht/

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&ei=mkHWXaEZ34CL6A_Apo7AAg&q=schulpflicht+bundesl%C3%A4nder&oq=schulpflichtig+bu&gs_l=psy-ab.1.1.0i22i30l10.4192.7574..9346...0.2..0.77.211.3......0....1..gws-wiz.......0i71j0i67j0.cXxWO-2Rkd8

Jetzt hat uns Mami mitgeteilt ,das der Sohn nun Hartz4 beantragen will.

Wollen kann der Sohn viel.

Woher soll ein Anspruch auf Leistungen nach SGB II resultieren? Bezieht die Mutter selbst solche Leistungen oder reicht ( gemäß Regelungen von BGB II ) deren Einkommen zur Deckung des Lebensunterhaltes von Mutter und Sohn - sprich der BG? Wenn ja - besteht für den Sohn ehedem kein Anspruch auf Leistungen dieser Art.

Desweiteren - mit der Kindesmutter hat Dein Vater gar nichts mehr zu tun. Alleine der Sohn muss sich um seinen Unterhaltsanspruch bemühen.

Und letztendlich soweit Anspruch besteht ist auch der Unterhalt an das Kind zu leisten.

Mit Vollendung des 18. Lj. sind beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet - ergo muss auch die Mutter ihre Einkünfte offen legen.

Es ist zu klären ob "das Kind" Bafög-/BAB-Ansprüche hat, welche sonstigen Leistungen u.U. vom Arbeitsamt beantragt werden können.

Nur weil er unter 25 ist muss man nicht mal eben Unterhalt zahlen das hätte das amt gerne!

Er sollte zum Jugendamt gehen und das von dort aus klären lassen den!

Das Der Sohn oder auch die mutter keine Bescheinigungen vorlegen ist eher ein Zeichen das da was nicht stimmt! Außerdem ist ab 18 auch die mutter unterhaltspflichtig! Und müsste Dan eben Hartz 4 beantragen!

Ohne unterlagen kann er kein Hartz 4 bekommen!

lollo1972 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 09:02

Sohn sollte zur Volljährigkeitsberatung zum Jugendamt ,hat dies aber nicht getan,mein Freund hat da vom Jugendamt auch schriftlich,das die Finanzielle Situation der Mutter auch nicht bekannt ist und so keine Neuberechnung gemacht werden konnte.

herakles3000  21.11.2019, 09:06
@lollo1972

Dan sollt er sich erstmal weigern Unterhalt zu zahlen bis das alle geregelt wurde aber am besten mit Absprache des Jugendamtes!

Eine Berufsschule ist kein Schnupperkurs für verschieden berufe!

Er sollte damit am besten zum, anwalt da da so einiges nicht stimmt was man ihn mitgeteilt hat!

lollo1972 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 09:07
@herakles3000

Jugendamt ist raus,

herakles3000  21.11.2019, 09:08
@lollo1972

Dan hat der Sohn wohl kein Anspruch sonst könnte er den Unterhalt übers jugendamt sich holen und das sich das Geld vom Vater! Also muss er zum anwalt!

lollo1972 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 09:09
@herakles3000

ja denk ich auch

Wendet Euch ans Jugendamt. Da kann man Euch das sicher besser erklären.

Aber: Dem lieben Sohn steht noch kein eigenständiges ALG II zu. Das ist erst ab 25 möglich.

Was arbeitet denn die Mutter?

lollo1972 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 08:53

keine Ahnung was die Mama macht ,sagt nur das sie unter 1000 Euro Gehalt hat

beangato  21.11.2019, 09:10
@lollo1972

Noch ein Grund mehr, ins Jugendamt zu gehen. Das Jugendamt wird sie auffordern, Gehaltsnachweise vorzulegen.

Würde der Sohn einen ALG - II- Antrag stellen, würde die Mutter mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft bilden.