Anwalt meiner EX verlangt Auskunft über mein Einkommen?!
Hallo,
momentan bezahle ich titulierten (beim Jugendamt) Unterhalt für meine beiden Kinder. Jetzt bekomme ich ein Schreiben vom Anwalt meiner EX, mit der Aufforderung mein Einkommen für 1 Jahr rückwirkend mit Belegen in tabelarischer Form an den Anwalt zu senden.
Gleichzeitig werde ich aufgefordert den Unterhalt beim Jugendamt erneut "zu Gunsten ihrer Kinder titulieren zu lassen" - SONST droht Anwalt mit Gericht und "unerheblichen Kosten, die auf Sie zukommen werden".
Muss ich den Forderungen einer nichtjuristischen Person Folge leisten?!! - oder ist das ein Versuch mich einzuschüchtern?
Danke
5 Antworten
Der Anwalt hat sicher von "nicht unerheblichen Zusatzkosten" geschrieben.
Selbstverständlich musst du in Abständen deine Einkommensverhältnisse offen legen. Das sollte eigentlich automatisch jedes Jahr erfolgen.
Wenn du dem Ersuchen des Anwalts nicht Folge leistet, bekommst du eben einen Gerichtsbeschluss, mit den o,.a. Zusatzkosten
Eigentlich hat der Unterhaltsberechtigte das Recht alle ZWEI Jahre das Einkommen seines Unterhaltspflichtigen zu prüfen?!!
und "unerheblichen Kosten
LOL - dann lass es mal auf dich zukommen.
Natürlich bist du nicht verpflichtet, dem Anwalt etwas zukommen zu lassen.
Eifelmensch, da hast du Recht. Ich habe nur Anwalt seiner Ex gelesen, dabei aber nicht berücksichtigt, dass es der Anwalt der Kinder sein muss. Denn Auskunft muss nur gegenüber den Kindern erteilt werden, nicht gegenüber dem Ehepartner.
Äh, die Mutter ist der gesetzliche Vertreter in punkto Unterhalt. Selbstredend geht die Auskunft an die Mutter.
Der Unterhaltsberechtigte hat nach § 1605 BGB alle 2 Jahre Anspruch auf Einkommensauskunft. Die Auskunft umfasst regelmäßig einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr rückwirkend. Der Aufforderung des Anwaltes, der ja von der Mutter beauftragt wurde, musst du also nachkommen.
Erneut titulieren musst du nur dann, wenn sich dein Einkommen erheblichn geändert hat, sonst nicht. Vermutlich hast su sowieso einen dynamischen Titel unterzeichnet. Bei solch einem Titel passen sich die Zahlbeträge automatisch an veränderte Verhältnisse (Alter der Kinder, Steigerunge der DDT) an.
Muss ich den Forderungen einer nichtjuristischen Person Folge leisten?
Hier handelt sich um ein ganz normales Zivilverfahren, das im vorliegenden Fall unter natürlichen Personen abläuft. Daher verstehe ich die Intention deiner Frage nicht.
Anwälte wollen immer einschüchtern. Wenn du der Einkommensauskunft jedoch nicht nachkommst, läufst du offenen Auges in eine Auskunftsklage. Dann hättest du nicht nur deine Anwaltskosten zu tragen, sondern, da du den Klagegrund gesetzt hättest, auch die Kosten des Anwaltes deiner Kinder.
Nun ja, ein Anwalt kann Dir erst einmal so ziemlich alles schreiben, was er will. Die Frage ist nur, was kann er wirklich gerichtlich durchsetzen? Je lauter er brüllt, desto weniger Aussicht auf Erfolg denke ich mal, auch aus Erfahrung. Ich würde mich erst einmal nur anwaltlich beraten lassen und gar nichts weiter machen. Die erste Beratung kannst Du auch auf PKH beantragen, die wäre bei niedrigem Einkommen für Dich kostenlos.
Nun ja, ein Anwalt kann Dir erst einmal so ziemlich alles schreiben, was er will. Die Frage ist nur, was kann er wirklich gerichtlich durchsetzen?
Z. Bsp. die Auskunftserteilung nach § 1605 BGB ;-)
Am Einfachsten direkt beim zuständigen Gericht fragen - diese Auskünfte gibts dort (meist an bestimmten Sprechtagen ) kostenlos.
Doch, siehe 1605 BGB!