Muss der Vermieter die Kündigung des Mietvertrags bestätigen?
Hallo,
ich habe meinem Vermieter , der in Südafrika wohnt, die Kündigung des Mietvertrags bereits per Mail, Einschreiben, SMS und per Fax zugesandt. In der Emal habe ich ihm eine Nachmieterin vorgeschlagen. Daraufhin hat er mir geantwortet dass er mich "autorisiert" seine Emailadresse an die potenzielle Nachmieterin weiterzugeben, allerdings hat er mir mit keinem Wort die Kündigung bestätigt. Ich habe ihn daraufhin 2x per mail gebeten mir doch kurz das Kündigungsfax unterschrieben zurückzusenden oder mir wenigstens per Mail die Kündigung zu bestätigen. Keine Reaktion mehr. Auch hat er mir nicht geantwortet wie wir das mit der Kaution etc handhaben. Ist die Kündigung nun akzeptiert? Muss ich unbedingt eine Bestätigung von ihm erhalten oder ist das ok so? Kann ich die letzte Miete einbehalten, wenn ich bis dahin keine Bestätigung der Kündigung erhalte und er mir nicht mitteilt wie das mit der Kaution läuft. ich weiss nicht ob es wichtig ist, der Mietvertrag ist nur ein "untermietvertrag", sprich er hat die Whg angemietet und mir untervermietet. Die Kündigungsfrist ist deshalb auch nur 1 Monat. Danke für Eure Hilfe. Bin doch ziemlich verunsichert jetzt.. Grüsse Sabine
13 Antworten
Es reicht, wenn der Mieter den Zugang der Kündigung beim Vermieter beweisen kann. Die Reaktion des Vermieters ist in diesem Falle deutlich und als Zugangsbeweis durchaus dienlich. Ihre Begründung für die kurze Kündigungsfrist ist nur schlüssig, wen die auch so im Untermeitvertrag verinbart wurde.
Warum hast Du die Kündigung in Deinem Fall nicht EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN geschickt?? Dann hättest Du die Bestätigung bereits vorliegen! Auch innerhalb Deutschlands ist es wichtig Kündigungen per Ein/Rü zu verschicken""
Du benötigst keine Bestätigung. Falls noch Kaution offen in jedem Fall die letzte Monatsmiete einbehalten falls er sich nicht automatisch bereit erklärt sie zurück zu zahlen.
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.
Es bedarf keiner Zustimmung, somit hat der Erklärende auch kein Recht auf die Zustimmung.
Und was den Einbehalt der letzten Miete betrifft, so kannst du prinzipiell alles.
Du kannst den Betrag anschließend mit der Kaution verrechnen.
Ist er nicht.
Als Mieter kannste prinzipiell alles erstmal machen.
Der Vermieter kann es sich zwar einklagen, das wird das aber binnen eines Monats nicht hinbekommen.
Mein Ratschlag ist praxisnah.
Wieso soll er das unbedingt innerhalb eines Monats hinbekommen muessen? Die Kautionsabrechnung (abzuegl. eines moeglichen Einbehalts bei zu erwartenden Betriebskostennachforderungen) muss er fruehesten 3 Monate nach Beendigung des Mietverhaeltnisses machen, eher 6 Monate. Ausserdem hat die Mietforderung rein gar nichts mit der Kaution zu tun. Die wird ganz fuer sich eingefordert. Die dabei entstehenden Kosten plus Verzugszinsen gehen natuerlich zu Lasten des Mieters.
Na dann hat se halt vergessen, die letzte Miete zu überweisen.
In jedem Falle aber kommt dann der Kontakt zum Vermieter wieder zustande.
Ich hätte Furcht um meine Kohle, wenn ich dreimal nach derselben frage und keine Antwort bekäme.
Er muss sie nicht bestätigen. Du hast sie per Einschreiben eingereicht und hast somit was auf der Hand. Und z.a. Nein, die Miete darfst Du nicht einfach einbehalten.
Miete mit Kaution zu verrechnen ist unzulässig! Wenn du das machst, bist du Mietschuldner. Es ginge nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters. Dein Ratschlag ist also definitiv falsch.