Abmelden/Ummelden trotz bestehendem Mietvertrag?
Hallo,
Ich habe einen Mietvertrag mit-unterschrieben und wir wohnen zu zweit in der Wohnung. Nun möchte ich gerne ausziehen aber der Vermieter aktzeptiert keine Kündigung nur von mir. Da müssten wir beide kündigen. Meine Freundin bleibt aber in der Wohnung.
Wie ist das jetzt. Kann ich mich einfach auf eine neue Adresse ummelden mit neuem Mietvertrag obwohl der andere Mietvertrag weiter läuft?
Danke für eure Hilfe ! Lg
11 Antworten
Entweder müßt ihr den jetzigen Mietvertrag gemeinsam kündigen, oder Deine Freundin und der Vermieter stimmen Deiner Entlassung aus dem Mietvertrag ausdrücklich zu.
Eine An- bzw. Ab- oder Ummeldung hat keinen rechtlichen Einfluß auf einen Mietvertrag. Ebensowenig beendet ein Auszug ein bestehendes Mietverhältnis.
Du solltest beachten, daß Du bei dieser mietvertraglichen Konstellation weiter mit Deiner Freundin gesamtschuldnerisch gegenüber dem "alten" Vermieter haftest. Insofern läge es in Deinem Interesse, daß dieses Mietverhältnis beendet wird. Wenn Deine Freundin nicht zur gemeinsamen Kündigung bereit ist, könntest du gerichtlich ihre Zustimmung hierzu erzwingen.
Der Vermieter wäre allerdings bei einer Beendigung des Mietverhältnisses nicht verpflichtet, Deine Freundin als "neue" Mieterin zu akzeptieren, oder auch die Wohnung zu den gleichen Konditionen an sie weiter zu vermieten.
nein
Ja, unabhängig vom bestehenden Mietvertrag, kannst Du dich bei der jetzigen Wohnung abmelden und bei deiner neuen Wohnung anmelden. Das hat nichts miteinander zu tun!
Wie die Vorredner schon anmerken, ändert das aber nichts an der Tatsache der gesamtschuldnerischen Haftung, so lange Du im Mietvertrag weiterhin als Mieter geführt wirst! Du bleibst weiterhin, auch wenn Du da nicht mehr lebst/wohnt, in der Haftung? Wird keine Miete gezahlt, haftest Du weiterhin!
Du kannst aber verlangen, dass man Dich aus dem Mietvertrag lässt, notfalls mit dem Anwalt und dem Gericht.
Lese mal hier oder Google mal selbst:
http://www.mietrecht.org/kuendigung/kuendigung-eines-gemeinsamen-mietvertrages/
Du darfst so viele Mietverträge unterschreiben, wie Du willst. Anmelden solltest Du Dich da, wo Du am ehesten zu erreichen bist (ladungsfähige Anschrift !).
Natürlich kannst Du das.
Nur hast Du dann 2 Wohnungen bzw. Mietverträge an der Backe.
Mit dem Vermieter vereinbaren : beide kündigen, die Freundin erhält einen neuen Mietvertrag zu den gleichen Positionen des alten vertrages.
Logisch, dass das der Vermieter ja gerade nicht will! Sonst hätte der Fragesteller diese Probleme ja jetzt nicht!! Vorteil derzeit für den Vermieter ist ja, dass er zwei Personen zur Haftung hat, also bessere Sicherheiten für diesen!
Heißt im Übrigen Konditionen, nicht Positionen!
Hallo, danke aber um die vertragliche Sache gehts mir nicht. Lg
Hallo , danke. Und haben umgekehrt die Mietverträge Einfluss auf die Anzahl der Anmeldungen oder auch nicht? Lg