Kaution nach einem 1 Jahr immer noch nicht zurück!

7 Antworten

Setzen sie dem Vermieter schriftlich und mit Nachweis eine Frist für die Auszahlung der Kaution von 14 Tagen und eine Nachfrist von weiteren 14 Tagen. Teilen sie ihm in diesem Schreiben mit, dass er nach fruchtlosem verstreichen der beiden Fristen damit zu rechnen hat, dass sie einen Mahnbescheid erlassen. Das sollten sie dann auch tun (Mahnung-online.de).

Der Vermieter kann, wenn überhaupt, in Höhe der Nachzahlung, die sie im letzten Jahr zu Betriebskosten hatten, einen Teil der Kaution einbehalten. Ich würde das aber so nicht akzeptiere und die volle Summe verlangen

Jein, er kann einen Teil für die Absicherung evtl. Nachzahlungen auf die Nebenkostenabrechnung zurückhalten. Wenn Du während der letzten Jahre immer - sagen wir einmal - 150 Euro nachzahlen mußtest und die Vorausszahlung nicht angepasst wurde, darf er wohl 200 - 250 Euro einbehalten. Allerdings müßte er die Abrechnung spätestens nach 14 Monaten erstellt haben. Wenn die Abrechnung für 2011 im Mai 2012 gekommen ist, sollte die Abrechnung 2012 spätestens Ende Juni 2013 gekommen sein. Mit anderen Worten: Er kann sich nicht ewig Zeit lassen und Du solltest Ihn schriftlich in Verzug setzen (Mahnung) Mit Anfragen und Telefonaten kommst Du nicht weiter, die sind auch nicht rechtsverbindlich.

werbon  11.09.2013, 07:59

spätestens nach 14 Monaten erstellt haben<

hier war sicherlich 12 Monate nach dem letzten Abrechnungszeitraum gemeint. :-)

Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution für evtl. Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechnungen einbehalten. Als angemessen wird ein Betrag in Höhe von 2 - 3 monatlichen Vorauszahlungen pro Abrechnung angesehen.

Allerdings hätte der VM spätestens 6 Monate nach Vertragsende über die Kaution abrechnen müssen. Sprich begründen warum er welchen Betrag noch einbehält und den Rest auszahlen.

Für die Abrechnung, wenn der Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist, hat der VM noch bis zum 31.12.13 Zeit.

Will dein ehemaliger Vermieter die Abrechnung mit deiner Kaution verrechnen?! Das darf er nicht! Die Kaution ist für evtl. Schäden beim Auszug in der Wohnung da und nicht für Abrechnungen. Du dürftest ja auch nicht die Mietzahlung mit der noch fälligen Miete verrechnen... Weise ihn darauf hin und verlange deine Kaution! ansonsten gehe zum Mieterverein, bzw. Rechtsanwalt für Mietrecht! Hast schon viel zu lange gewartet....

anitari  11.09.2013, 09:21

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube das die Kaution ausschließlich für Schäden an der Wohnung verwendet werden darf.

werbon  11.09.2013, 07:56

Will dein ehemaliger Vermieter die Abrechnung mit deiner Kaution verrechnen?! Das darf er nicht! <

Dazu haben Sie eine Rechtsgrundlage?


Selbstverständlich darf er das. Der Vermieter hat die Kaution in voller Höhe zurückzuzahlen , wenn keine Ansprüche aus dem Mietvertrag mehr gegen den Mieter hat. Andernfalls darf er die zur Deckung seiner Ansprüche erforderlichen Kosten von der Kaution absetzen und muss dann mit dem Mieter abrechnen. Er kann also einen angemessenen Teil der Kaution solange zurückhalten bis er die Betriebskostenabrechnung erstellen kann.

1 Jahr ist meines Erachtens schon etwas heftig. Wenn es keine Schäden gibt, ist es meiner Meinung nach auch überzogen die gesamte Kaution so lange einzubehalten. Einen Teil für die Nebenkostenabrechnung kann man ja noch nachvollziehen...

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