Mein Vermieter hat meine Kündigung per Whatsapp bestätigt, ist dies rechtens?
Nachdem ich meinen Mietvertrag gekündigt habe, bekam ich die Bestätigung per Whatsapp. Auf Nachfrage nach einer schriftlichen Bestätigung meinte dieser, dass er die Kündigung bereits per Whatsapp bestätigt hat. Kann ich mich nin sicher fühlen, oder soll ich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen?
16 Antworten
Eine Kündigung bedarf keiner Bestätigung.
Im Streitfall muß der Kündigende den Zugang der Kündigung beweisen. Das kannst du mit dieser Nachricht. Ausserdem war dein Freund dabei als du die Kündigung in den Briefkasten des Vermieters gesteckt hast^^
Der Vermieter muss Dir den Erhalt überhaupt nicht bestätigen. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
Für eine Wohungskündigung seitens des Mieters benötigt man keine Bestätigung. Du hast gekündigt und das genügt.
Dafür braucht man rechtlich gesehen keine schriftliche Bestätigung.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Bestätigung Ihrer Kündigung, bei der es sich um eine einseitige Willenserklärung Ihrerseits handelt, für deren form- und fristgerechten Zugang beim Vermieter Sie alleine beweispflichtigt wären, falls da mal Zweifel aufkommen sollten.
Nehmen Sie die Nachricht als eine nett gemeinte geste des Vermeiters
Form des Zugangs der Kündigung beim Vermieter.