Mietvertrag(Kündigung wird nicht bestätigt,was soll ich machen)
Hallo.Hab mein Mietvertrag am 28.4.15 per Einschreiben Einwurf ordnungsgemäß gekündigt.(3 Monatsfrist zum 31.7.15) Der Vermieter hat bis heute meine Kündigung noch nicht bestätigt.Laut Sendungsstatus der Post hat der Vermieter ein Postfach und der Brief liegt zur Abholung bereit.Bin jetzt ein bisschen verunsichert weil die Frist von 3 Werktagen ja schon abgelaufen ist.Muss ich mir Sorgen machen das er die Kündigung nicht anerkennt.habt ihr vielleicht ein paar Tipps.
9 Antworten
Wenn die Kündigung im Postfach des Vermieters ist gilt sie als zugestellt.
Wann und ob er sie das raus nimmt und liest oder nicht, ist egal.
Übrigens muß der die Kündigung nicht bestätigen.
Gibt es bei Einwurfeinschreiben. Das kann man ja online verfolgen und ausdrucken.
Das kann man ja online verfolgen und ausdrucken.
Was aber oft nicht stimmt! Siehe auch:
http://www.pcwelt.de/ratgeber/Einwurfeinschreiben-sind-nicht-immer-rechtssicher-6113602.html
User K. ist noch einer der gerne diskutiert, der Text in seinem Profil sagt schon alles aus.
Die meisten User haben seiner Meinung nach nichtz recht und geben überwiegend falsche Antworten.
Soll er doch glauben und handeln wie er will, aber nicht anderen Usern seine Meinung aufzwingen
Ich bin einigermaßen verwundert über all die falschen Antworten hier.
Der Vermieter hat ein Postfach, das wohl als Adresse angegeben wurde. Ein Einwurfeinschreiben wäre durch Einlegen in dieses Postfach in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt. Der Tracking-Status wäre dementsprechend "zugestellt". Egal, ob der Empfänger sein Postfach leert oder nicht.
Stattdessen aber lautet der Status immer noch "liegt zur Abholung bereit". So, wie bei einem Übergabeeinschreiben.
Das bedeutet jetzt, dass der Vermieter möglicherweise durch einen Fehler der Post die Kündigung nicht rechtzeitig bekommen hat und deshalb ebenso möglicherweise nicht anerkennt.
Da hilft nur eins: Den Vermieter am besten telefonisch kontaktieren und ihn fragen, ob es möglich ist, einen Termin für eine Vorbesichtigung zu vereinbaren. Auf diese Frage hin wird der Vermieter entweder sofort den Erhalt der Kündigung bestätigen nach dem Motto "ja, sicher, wann machen wir das am besten, damit es rechtzeitig vor dem Auszug am 31.7. ist" oder er wird fragen, "wieso Vorbesichtigung"? Darauf antworten, wegen der Kündigung, die man doch am 28.4. zur Post gebracht hat und die Ihnen doch vorliegen müßte.
Nun kommt es darauf an: Legt sich der Vermieter quer und akzeptiert eine Kündigung nur zum 28.8., womöglich mit Recht, müßtet ihr wegen evt. Schadensersatz auf die Post los gehen, die mit Eurem Einwurf-Einschreiben falsch verfahren ist.
Du hast fristgerecht gekündigt. Nur darauf kommt es an. Eine Kündigungsbestätigung ist möglich aber nicht nötig und auch gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Welche Frist von 3 Werktagen?
Es gibt weder eine Pflicht zur Kündigungsbestätigung, noch eine Frist!
"2. Kündigungsbestätigung
Bei einer fristgemäßen Kündigung des Mieters gibt es kein Widerspruchsrecht des Vermieters gegen die Kündigung. Der Vermieter kann nichts gegen die Kündigung unternehmen, soweit fristgerecht gekündigt wurde.
Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und bedarf deshalb keiner Bestätigung. Sie sollten aber dem Eingang der Kündigung beim Vermieter durch Zeugen oder ein Einschreiben mit Rückschein belegen können. Wenn es zum Streit kommt und der Vermieter behauptet die Kündigung sei zu spät eingegangen, verschiebt sich der Kündigungszeitpunkt eventuell."
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietrecht-Kuendigungsbestaetigung-und-Kaution---f38472.html
Außerdem ist heute erst der 09.05.! Einschreiben mit Rückschein verwenden und nicht am falschen Ende sparen!
Einschreiben mit Rückschein verwenden und nicht am falschen Ende sparen!
Dein Rat ist genau der falsche! Wenn Einschreiben, dann EINWURFEINSCHREIBEN. Sobald es ins Postfach oder in den Briefkasten durch den Postman / die Postfrau eingeworfen /eingelegt ist, ist es rechtssicher zugestellt. Nachweis möglich durch das Protokollieren der Zustellung (Datum und Uhrzeit) durch den Postmenschen. Da spielt es keine Rolle, ob der Empfänger derzeit in Dubai Urlaub macht.
Sobald es ins Postfach oder in den Briefkasten durch den Postman / die Postfrau eingeworfen /eingelegt ist, ist es rechtssicher zugestellt.
Die Zustellung per Einwurfeinschreiben ist keineswegs rechtssicher:
"In rechtlicher Hinsicht entspricht dieses Einschreiben nicht den Erfordernissen einer förmlichen Zustellung, so dass eine derartige damit auch nicht bewiesen werden kann." (Quelle: http://ar-law.de/news/rechtssichere-zustellung-von-briefen-durch-einschreiben.html)
Es gibt genügend Umstände, die die angebliche Rechtssicherheit des Enwurfeinschreibens vernichten können:
Kann der Empfänger z.B. belegen, dass jemand anderes die Post entgegen genommen hat bzw. das Postfach / den Briefkasten geleert hat und nicht rechtzeitig übergeben hat, gilt die Zustellung als nicht oder zumindest als nicht fristgerecht erfolgt.
Wer hatte nicht schon mal Post von anderen Menschen oder Nachbarn in seinem Briefkasten. Ich hatte auch schon an Vormieter gerichtete Enwurfeinschreiben in meinem Briefkasten. Wenn der Vermieter solche Vorkommnisse belegen kann ist das Resultat: Zustellung nicht erfolgt!
Sicherheit darüber, dass eine Zustellung erfolgt ist, gibt das von mir genannte Einschreiben mit Rückschein! Allerdings kann es dabei passieren, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, wenn man so knapp versendet.
Für absolute Sicherheit über erfolgte und fristgerechte Zustellung gibt es die Möglichkeit der Zustellung über einen Gerichtsvollzieher mit der Postzustellungsurkunde.
In den meisten Fällen genügt allerdings wahrscheinlich ein Einwurfeinschreiben, denn wer wird schon einen Rechtsstreit anfangen um nur einen Monat länger Kaltmiete zu erhalten.
Dennoch ist RECHTSSICHERHEIT etwas anderes!!
Welche Frist von 3 Werktagen?
Fragesteller meint sicher die sog. Karenzzeit.
Einschreiben + Rückschein wäre die schlechteste aller Zustellarten. Denn dann hätte der VM lediglich die Benachrichtigungskarte in seinem Postfach das auf der Post ein Einschreiben für ihn liegt.
Einschreiben + Rückschein wäre die schlechteste aller Zustellarten.
Nicht wenn es um den Beweis der Zustellung an sich geht. Das Einwurfeinschreiben kann lediglich die Einhaltung der Kündigungsfrist inkl. der Karenztage belegen, wenn die Zustellung an sich nicht bestritten wird. Für letzteres gibt es genügend Wege - siehe mein Kommi weiter unten.
Rechtzeitig und vorausschauend versenden ist eine Lösung, die persönliche Zustellung unter Zeugen eine andere.
Hierbei kommt es darauf an, wie regelmässig der Vermieter das Postfach leert.
Siehe dazu auch:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gueltigkeit-Kuendigung-Einschreiben-an-Postfach---f249944.html
DH für deine Antwort und den interessanten Link!
Interessant finde ich hier aber immer wieder, dass die Antworten die meisten DH´s erhalten, die unvollständig sind und nicht auf mögliche Risiken, Gefahren oder Versäumnisse hinweisen.
Interessant finde ich hier aber immer wieder, dass die Antworten die meisten DH´s erhalten, die unvollständig sind und nicht auf mögliche Risiken, Gefahren oder Versäumnisse hinweisen.
Das passiert vielleicht mal aber es ist nicht die Regel.
DH von mir! Obwohl das hier zu ergänzen ist:
Das gilt nur, wenn es für die Zustellung an/in das Postfach einen Beleg / Beweis gibt!
;)