Bis wann kann Vermieter vereinbarte Kaution verlangen
HAllo, im Mietvertrag ist eine Kaution vereinbart gewesen. Die wurde aber nicht geleistet und es wurde seitens des Vermieters nie angemahnt. Jetzt während des Auszug verlangt er diese. Die Wohnung wurde 15 Monate bewohnt. Bis wann kann ein Vermieter die Kaution verlangen?
12 Antworten
Die Kaution - Mietkaution hätte mit den ersten Mietzahlungen zu Beginn des Mietverhältnis geleistet werden müssen, was offenbar nicht gemacht wurde. Nachträgliche Forderungen die Mietkaution zu bezahlen, sind unwirksam! Die Tatsache das Vermieter erst jetzt kommt, lässt darauf schließen, dass beim Auszug durch den Vermieter einige Mängel festgestellt wurden, die eventuell vom Mieter verursacht wurden. Offenbar will sich der Ex - Vermieter die Kaution unter den Nagel reissen, wenn du verstehst. Wenn du so naiv sein solltest zu bezahlen, siehst du keinen Cent mehr davon wieder, also nicht zahlen, so meine Meinung.
Abslut richtig ! Genauso ist es . Richtiger und deutlicher kann man es nicht formulieren.
solange bis er sie hat, das kann sogar zur Kündigung führen, Verträge sind einzuhalten.
Der Anspruch des Vermieters unterliegt der gewöhnlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend am Ende des Jahres in welchem der Anspruch entstand (Einzugsjahr).
Der Mieter ist verpflichtet eine Kaution in mindestens drei Monatsraten zu entrichten.
Die 1. Rate ist mit der ersten Miete, jede weitere Rate mit der jeweils folgenden Monatsmiete zu überweisen.
Die Frage wurde gestellt bis wann der VM die Kaution verlangen kann. Daher Frage durchaus richtig beantwortet.
Soweit am Ende des Mietverhältnisses -nach dem Auszug - der VM Kaution verlangen kann oder nicht, habe ich im Kommentar zu Nemisis2010 erläutert.
Rein rechtlich gesehen, bist du verpflichtet solange das Mietverhältnis noch besteht, dem Vermieter die vereinbarte Kaution zuzahlen.
Ein Grund warum der Vermieter gerade kurz vor Beendigung des Mietverhältnis die Kaution fordert, könnte darin zu sehen sein, dass der Vermieter noch eine Sicherheit für Forderungen, die nach eurem Auszug noch entstehen können haben möchte. In der Regel steht beim Auszug ja auch noch die Entabrechnung über die Nebenkosten aus. Für eine mögliche Nachforderung möchte der Vermieter hier auch eine Sicherheit haben.
Am besten ihr setzt euch mit eurem Vermieter zusammen und besprecht, welche Forderungen der Vermieter aus dem Mietverhältnis noch haben könnte und versucht darüber eine Einigung zu finden.
Zur Information noch:
Wenn der Vermieter aber auf die Kautionszahlung besteht, könnte er beim Amtsgericht den Erlass eines Mahnbescheides beantragen.
Um die Sache hinaus zuziehen hättet ihr zwar die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen, der aber im Ergebnis keinen Erfolg bringt und euch dadurch nur mehr Kosten entstehen.
Selbst wenn die Hauptsache während des Verfahren vom Vermieter für "Erledigt erklärt" wird - etwa weil nun bei Beendigung des Mietverhältnis keine Forderungen mehr bestehen -, habt ihr in jedem Fall die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das ist zwar richtig, trifft aber die Frage nicht. Der Mieter ist bereits ausgezogen.