Muß der Mieter den Garten einzäunen oder der Vermieter damit der Hund nicht rumläuft?

12 Antworten

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Das ist Sache des Mieters. Will er, daß sein Hund nicht herum-, oder davon läuft, muß er solbst für die nötige Sicherheit aufkommen. Dein kulantes Entgenkommen ist mehr als genug.

ivonne82  29.10.2009, 17:09

muss dir voll recht geben!

Wäre auch mein Rat: sieh zu, dass du ihn so schnell wie möglich los wirst.

Verstehen kann ich nicht, dass du noch keine Miete angemahnt hast und zwar schriftlich!

Nur, wenn im MV steht, dass der Garten eingezäunt ist, bist du dazu verpflichtet. Ansonsten kann dich dein Mieter um Erlaubnis fragen ob er einen Zaun anbringen kann! Deswegen die Miete um 80% mindern (etwaige Mängel sei mal dahingestellt) ist eine Frechheit.

Du wärst gut beraten, wenn du sofort - aufgrund der 3 fehlenden Mieten - die fristlose Kündigung aussprichst. Wenn dein Mieter dann voll nachzahlt, ist die Kündigung hinfällig, mindert er um 80 oder weniger % musst du widersprechen, wenn kein Grund vorliegt.

Dein Mieter scheint ausgebufft zu sein, deshalb rate ich dir, geh zum örtlichen Haus-und Grundbesitzerverein, der Jahresbeitrag liegt bei ca. 60-100 € und du bekommst Rat und Hilfe, man erstellt auch entsprechende Schreiben für dich und besorgt dir, wenn nötig, einen Anwalt.

Ansonsten sehe ich schwarz für dich.

coloredhorse 
Beitragsersteller
 15.10.2009, 10:21

Haus und Grund geben nur Rat und verweisen an Anwalt. Mein Anwalt rät mir zu fristlosen Kündigung. Mieter ist eine ehemalige Kollegin und wir wollen keinen Streit. Mittlerweile haben wir aber die Kündigung rausgegeben. Haben ständig die fertigstellung verhindert, Immer abgewunken wenn wir druck machen wollten zur Fertigstellung. Mein Mann ist der Feigling der nicht nach Miete fragt. Ich habe am 1.10. Brief geschrieben mit angebotener Mietminderung in Höhe von 29%. Das war denen zu wenig. Warmmiete beträgt 545€ und nun wollen sie für 3 Monate- also von August bis Oktober erst mal 400 € zahlen und wenn der Gaten eingezäunt ist und das Rollo an der Terrasse ferig ist dann noch mal 230€!!! Das Rollo an der Terrasse brauchen wir nicht einbauen sagt der ASnwalt. Steht nicht im Mietvertrag! Alles ist nur gekommen weil mein Mann als Vermieter nicht nachhakt obwohl ich seit Wochen darauf dränge. Als er dann doch ging sagte er: Ich soll von meiner Frau aus fragen was mit der Miete ist!!! Nun könnte ich meinen Mann erschlagen und der Anwalt sagt schönen Gruß an den kleinen Feigling!!

guterwolf  15.10.2009, 15:37
@coloredhorse

Männer! Lass die Kündigung laufen. Warum bietest du denn Minderung an? Ich würde zusehen, dass ich sie raus kriege, Ärger ist vorprogrammert.Deine Mieter diktieren dir was sie wollen und du kuscht, würde ich mir nicht gefallen lassen. Nur, jetzt hast du Minderung angeboten und wenn sie annehmen , kannst du die Kündigung in die Tonne kloppen. Wollen sie die 400 € pro Monat zahlen oder für 3 Monate zusammen? Wenn letzteres bleib bei deiner Kündigung!!!

Und nen schönen Gruß an deinen kleinen Feigling!

coloredhorse 
Beitragsersteller
 22.10.2009, 00:32
@guterwolf

Nun heißt es heute vom Mieterschutzbund sie werden 632€ zahlen für alle 3 Monate. Ich dreh noch bald durch

Zum einen musst du weder die Mitbenutzung des Gartens noch das halten von Hunden erlauben wenn das nicht im Mietvertrag so vereinbart wurde, dass ist aber nur die eine Seite, keinesfalls rechtfertigt das eine Mietkürzung von 80%, um eine Mietkürzung in der Höhe zu rechtfertigen müsste die Wohnung noch im Rohzustand sein, also ohne fenster und türen etc. naja kann auch nur raten dich umgehend an einen Anwalt zu wenden und das Mietverhältnis so schnell als möglich aufzukündigen mit soeinem Mieter gibt es auch langfristig nichts als Ärger

Also erst einmal das Einzäunen... Wenn der Garten als geschlossen oder eingezäunt im Mietvertrag erwähnt ist, musst Du den Zaun zahlen bzw. es muss schriftlich vereinbart worden sein, dass noch ein Zaun errichtet wird. Wenn nicht, muss der Mieter Dich um Erlaubniss fragen, wenn er eine Einfriedung jeglicher Art errichten möchte..... Nun zur Miete: 3 Monate hintereinander keine Miete Zahlen ist ein Grund für eine Fristlose Kündigung. Weise den Mieteinbehalt zurück und sprich gleichzeitig eine Fristlose Kündigung aus.... Normalerweise würde ich eine Frist setzen, in der die Mieter zahlen sollten, aber bei denen scheinst Du einen heftigen Fehlgriff getan zu haben. Wer auf die Idee kommt, 80% Mieteinbehalt zu verlangen, weil der Garten keinen Zaun hat, hat nicht mehr alle Latten an seinem Zaun.

ich kann mir nur schwer vorstellen, dass er die miete kürzen darf, wenn er dir nicht sagt, warum. Er muss dir ja eine Möglichkeit zur Nachbesserung geben... Bescheuerter Mieter, mit dem habt ihr bestimmt noch viiiiiiiel Freude