Mieterrecht: Zaun auf dem Grundstück?
Hallo,
Wir haben ein Haus mit Garten gemietet. Der Garten ist eingezäunt, der Zaun defekt.
Der Vermieter sagt er brauche den Zaun nicht mehr.
Muss er den Zaun reparieren? Immerhin haben wir gemietet MIT Zaun.
9 Antworten
§535 BGB ist doch eigentlich selbsterklärend und eindeutig:
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Hier geht es nicht um ein Grundstück, sondern um ein Haus mit Grundstück. Das ist ein wesentlicher Unterschied. So ist das Haus die hauptsächliche Mietsache, und der Garten gehört dazu. Aus diesem Grund ist es falsch, hier die Regeln einer Pacht anzusetzen.
Der Vermieter muß den Zaun nicht erneuern, Einzäunung ist freiwillig.
Und du hast keine Möglichkeit den Zaun wieder herzurichten?
Ein Zaun ist nicht unbedingt erforderlich.
Man könnte auch an der Grenze Pflanzen wie z.B. Liguster oder Eiben einpflanzen die sich für eine Hecke eignen.
Ein Zaun ist nicht unbedingt erforderlich.
Das ist so nicht ganz richtig. Zum Einen gehört der Zaun zur Mietsache, zum Anderen besteht ggfs. Einfriedungspflicht ja nach LBO und örtlicher Satzung.
Einfriedungspflicht - und seit wann ist dies mit einer Hecke nicht möglich?
Ergänzend, wir kennen den Mietvertrag nicht und somit ist nicht klar wer für die Reparatur des Zaunes zuständig ist.
Einfriedungspflicht - und seit wann ist dies mit einer Hecke nicht möglich?
Weil die örtliche Satzung dies ggfs. einschränken kann.
Ergänzend, wir kennen den Mietvertrag nicht und somit ist nicht klar wer für die Reparatur des Zaunes zuständig ist.
Niemand, laut Kommentar des OP. Wurde ja schon defekt angemietet.
Ich vermute auch, dass der OP keine Hecke will, weil die keine sichere Abgrenzung zur Straße hin bedeutet (Tiere/kleine Kinder).
Klar kAnn man den Zaun richten, bei 1.000m2 Grundstück aber sehr kostspielig und daher meiner Meinung nach Vermietersache...
Frag mal. Ich darf das demnächst für ca. 270m Grundstücksgrenze machen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der komplette Zaun marode ist.
Denn dies hättest du schon vor Mietbeginn erkennen müssen.
Oder hast du den Zaun während der Mietdauer nicht repariert wie es die Angelegenheit des Mieters wäre. Kleinere Schäden sind vom Mieter zu erbringen. Größere Schäden, wie z.B. Sturmschäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, damit dieser dies seiner Gebäudeversicherung mitteilen kann.
Ergänzend noch die Frage, seit wie vielen Jahren wohnst du denn schon in dem Haus.
Also: wie festgestellt, war er schon bei Mietbeginn kaputt (und es ist wohl im Mietvertrag nix drin, dass er vom Vermiter noch gerichtet wird) = also maue Ausgangslage...
aber was habt ihr denn auf der praktischen Seite für ein Problem?
- braucht Ihr nen Zaun (z. B. wegen Hund oder Kind)?
- und/oder stört Euch der Anblick des putten Zauns?
wenn der Vermieter sagt "brauch-i-nimmer", kann/wird das Durchsetzen ein langwieriger und nervenaufreibender Akt sein - hätte man damals bei der Mietpreisverhandlung nutzen müssen/können :-) - zu spät...
Folge: wenn Ihr einen Zaun oder ähnliches braucht (s. o.) ist es unterm Strich wahrscheinlich einfacher Ihr löst ads selbst (auf Eure Kosten letztlich), mein Vorschlag wäre aber, die Lösung dann auch nach Euren Vorstellungen/Zielen und Möglichkeiten auszusuchen: Loch nur flicken oder Euer "Traummodell", je nach facon...
... oder wie schon vorgeschlagen mit Hecke, "Sack Erde davorstellen" oder anderem...
übrigens: "Einfriedung" ist nicht nur ein intakter Zaun mit allem Pipapo sondern jede Art der Kenntlichmachung der Grundstücksgrenze (Hecke, Poller, Mauer, Grabben, Wäscheleine, Schilderreihe, .... - da sind die Grenzen seeeeehr weit und ein Loch im Zaun löst da noch gaaaanz lange keine Verpflichtungen aus...
Der Mangel hätte ja bei Vertragschluss auffallen müssen und Gegenstand von Verhandlungen sein müssen, wenn Dich das gestört hat.
Jetzt würde ich sagen, hast Du kaum noch Rechte, wenn nicht irgendwelche unlieblsamen Tiere oder Menschen durch den defekten Zaun ständig auf das Grundstück kommen.
Auf jeden Fall würde ich den Vermieter schriftlich auf den Mangel aufmerksam machen, und zwar so, dass das später noch nachweisbar (z.B. per Fax) ist. Die gehen nämlich dann gerne bei Mietende schon mal hin und schieben Dir den defekten Zaun in die Schuhe, um so die Kaution einzubehalten.
Mit ein rechtzeitigen Mängelanzeige Deinerseits würde er sich vor Gericht aber die Zähne ausbeissen und sämtliche Kosten blieben bei ihm hängen.
Die Mietsache ist aber das Grundstück. Grundsätzlich spricht man auch nicht von Miete sondern von Pacht. Das ist ein Unterschied.
Der Zaun wird nur zum vertragsgegenstand, wenn er explizit genannt ist.
Ist er das nicht, gibt es keinen Anspruch.
Grundsätzlich sollte man sich überlegen ob man solche Entscheidungen rechtlich herbeiführt. Ich als Verpächter würde beim ersten anzeichen eines Streits einfach den Vertrag kündigen, dann hab ich meine Ruhe.