Muss der Nachbar in einer Doppelhaushälfte der Hundehaltung zustimmen?
In eine Doppelhaushälfte zieht ein neuer Mieter mit Hund. Der Vermieter ist einverstanden, muss er den Mieter der anderen Doppelhaushälfte auch um Zustimmung bitten, falls der eine Hundeallergie hat o.ä.? Beide Wohnungen haben ja eigene Haustüren.
8 Antworten
Nein muss er nicht.
Die Häuser sind zwar aneinander gebaut aber trotzdem getrennt.
was eurer neuer Nachbar macht hat euch nicht zu interessieren. (Außer ihr wollt schlafen und seine Partymusic ist noch 3 Häuser weiter zu hören ZB.)
Er muss lediglich seinen Vermieter um Erlaubnis fragen und der Vermieter hat ja zugestimmt.
Danke. Ich bin der Vermieter bzw. Verwalter ;)
Nein der Vermieter ist damit einverstanden
Wenn der Vermieter der Hundehaltung zustimmt, reicht das völlig aus.
Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, ist alles okay.
Den Nachbarn musst Du nicht um sein Einverständnis bitten.
Nein, er muss nicht zustimmen.
ALLERDINGS: Man wohnt ja mit ihm Tür an Tür bzw. sogar Wand an Wand. Daher würde ich einfach um des Friedens willen, wenigstens ankündigen, dass ein Hund kommt und einfach versuchen es dem anderen "schmackhaft" zu machen. Zum Beispiel den Abschreckungseffekt gegenüber Einbrechern und so weiter anführen :-)
Liebste Grüße
AnnaTeresa