Flohmarkt verbot vom Vermieter
Hallo, kann meine Genossenschaft, mir verbieten einen kleinen Garten Flohmarkt oder in meiner Wohnung einen zu machen??? Ich Wohne in einem Doppelhaus, in dem zwei Wohnungen sind und die anderen 3 Wohnungen sind nicht bewohnt, würden also auch niemanden stören. Im Mietvertrag steht das ich mich mit den anderen Mietern absprechen muss, für die Benutzung des Gartens. Danke im Voraus.
4 Antworten
Ja , dies kann er sehr wohl verbieten ! Es werden Fremde in Haus und Garten sein , und das ist für die anderen Mieter nicht zumutbar !
eigendlich nicht
ja können sie
das ist untypische nutzung, die ins gewerbliche geht, sicher können sie das untersagen
wenn ihr jetzt 12 seid und da ne decke ausbreitet, wird wohl niemand etwas sagen....
Deine Genossenschaften dürfen dir nix vorschreiben aber falls sie deinen Vermietern ansprechen und er auch dagegen ist kannst du ein Problem mit ihm kriegen ... Du solltest dich bevor du so einen Flohmarkt in deinem Garten machst mit deinem Vermieter drüber sprechen ob er einverstanden ist,damit deine Nachbaren nix mehr machen können.