Wer kommt für einen Gartenzaiun auf? Mieter o. Vermieter? Ständig fremde Leute im Garten!

12 Antworten

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Ein Gartenzaun kann nur mit Zustimmung des Vermieters aufgebaut werden, wobei hier auch die baurechtlichen Vorschriften zu beachten sind. In den meisten kommunalen Satzungen ist die Gartenumrandung geregelt d.h. es dürfen nur entsprechende Hecken oder Zäune und diese in ganz bestimmter Form angebracht werden.

In Deinem Fall kann der VM natürlich die Kosten übernehmen, muss es aber nicht.

ist dieser Garten für alle bestimmt oder nur für euch, also zahlt ihr die miete mit dafür oder wie ist das? NOrmalerweise sollten bei solchen festen Anbringungen der Vermieter bezahlen, wenn er es denn für notwendig hält. LG

nimaph 
Beitragsersteller
 28.07.2010, 11:18

Einfamilienhaus! Nur für uns!

schelm1  28.07.2010, 11:25
@nimaph

Dann fragen Sie mal den Vermeiter danach, was Sie denn so auf Ihre Kosten an Grenzbefestigungen errichten dürfen!

EinKommentar  28.07.2010, 11:37
@schelm1

Also dann denke ich schon, wenn es dich in eurer Ruhe und in eurer privatsphäre stört dann muss da abhilfe geschaffen werden. Du kannst ja ein Deal vorschlagen wenn er sich sträubt, er zahlt den Zaun und ihr übernimmt die Montage, oder umgekehrt, schau was billiger ist.

Ihr habt den Garten ohne Zaun gemietet, somit besteht kein Anspruch darauf. Aber redet mit eurem Vermieter. Vielleicht spendiert er euch einen Zaun (das erhöht ja auch den Wert seines Hauses). Sonst bittet ihn um Erlaubnis, selbst für einen Zaun zu sorgen. Das muss nicht der teuerste sein.

Da du scheinbar Mieter bist, kommt der Vermieter für den Zaun auf. Sprich mit ihm über dein Anliegen.

schelm1  28.07.2010, 11:18

Warum sollte der Vermieter in diesem Falle für etwas "aufkommen"? Der hat doch keinerlei Handlungsbedarf!

Pauli1965  28.07.2010, 11:34
@schelm1

Weil der Vermieter wohl der Besitzer des Grundstückes ist. den sollte man mal ansprechen, ober bereit ist einen Zaun zu ziehen.Einfach so einen Zaun ziehen als Mieter geht ja wohl nicht.

schelm1  28.07.2010, 12:05
@Pauli1965

Einfach so einen teueren Zaun vom Vermieter zu verlangen, der im Mietvertrag offenbar nicht zugesichert ist, geht aber auch nicht!

Wie ist die Nutzung des Gartens im Mietvertrag geregelt?

nimaph 
Beitragsersteller
 28.07.2010, 11:21

Ist ein Einfamilienahaus! Nur wir nutzen den Garten! Steht nichts im Mietvertrag.

schelm1  28.07.2010, 11:26
@nimaph

Also suchen Sie das freundliche Gespräch mit dem Vermieter zur Klärung Ihrer Möglichkeiten.

schelm1  28.07.2010, 11:19

Die Nutzung sagt doch rein Garnichts über Grenzanlagen aus!