Darf der Vermieter Miete für einen zum Grundstück gehörenden Garten verlangen?
10 Antworten
Darf der Vermieter Miete für einen zum Grundstück gehörenden Garten verlangen?
Wenn der Garten nicht mitvermietet ist, darf der Vermieter diesen Garten auch separat vermieten
Natürlich darf ein Vermieter Miete für den Garten verlangen. In der Praxis sieht das meist so aus, dass der Garten in der Miete inklusive ist und dass im Mietvertrag "inklusive Gartennutzung" oder eine ähnliche Formulierung steht.
Das kommt doch darauf an, ob der Garten und seine Nutzung / Pflege im Mietvertrag inbegriffen sind oder nicht, d.a.h, ob die Wohnung mit Garten/-anteil vermietet wurde. Wenn nicht, dann kann er natürlich Miete verlangen.
Zunächst einmal: Was wurde denn vermietet? Ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück? Schau mal in den Mietvertrag, ob der Garten darin als Mietsache enthalten ist. Ist das nicht der Fall kann der Vermieter den Garten auch anderweitig vermieten.
... aber das wird doch kein Vermieter machen und dann anschließend sich mit den Mietminderungen der Mieter rumschlagen. Ich kenne jedenfalls keinen, der darauf reinfällt.