Kann der Vermieter den Garten wem anders zuteilen?
Wir mieten seit 9 Jahren eine Wohnung und den Garten hinter dem Haus (im Mietvertrag festgehalten) Mein Mann wohnt schon seit 40 Jahren hier, aber vor den 9 Jahren mit seinen Eltern. Wir kümmern uns seit 40 Jahren alleine um den Garten. Die Wohnung überuns soll neu vermietet werden. Die Interessierten wollen die Wohnung nur mit Garten. Der Vermieter möchte ihnen den Garten geben. Kann er das einfach so? Kann er mir den Garten wegnehmen? Ich könnte mir vorstellen, den Garten mit dem anderen Mieter zu teilen. Kann ich dann Ansrpuch auf bestimmte Sachen erheben (Planschbecken aufstellen, Kind darf auf dem Rasen spielen, eigener Beetteil)? Ich würde überhaubt nur einer Teilung zustimmen, wenn ich meine Forderungen auf jeden Fall bekommen kann. Kann ich aber auch den Garten behalten?
7 Antworten
Warum redet ihr nicht mit den Nachmietern und versucht eine Einigung (Teilung). Ein gemeinsames zweites Gespräch bietet sich dann mit dem Vermieter an. Warum müssen alle Probleme immer sofort juristisch gesehen werden??
Die Nachmieter kenne ich gar nicht und sie würden auch nicht einziehen, wenn sie gar keinen Garten bekämen. Ich habe nun nochmal mit dem Vermieter telefoniert und bin einverstanden, wenn der Garten gerecht geteilt würde, aber da er selbst für uns schon sehr klein ist, bleibt nach einer Teilung kaum was über. ICh habe ein paar Punkte genannt, die mir bei einer Teilung wichtig wären und er wird es den Nachmietern nun so vortragen. Ob sie damit einverstanden sind wird sich zeigen.
Da der Garten euch komplett lt. Mietvertrag mit vermietet wurde, habt ihr auch das alleinige Recht zur Nutzung. Das kann der Vermieter nicht einseitig ändern bzw. beschneiden. Er kann auch deswegen euch nicht die Wohnung oder den Garten kündigen, wenn ihr ihm nicht gehorcht.
Wäre erstmal die Frage was im Mietvertrag genau drinne steht. Mietet ihr diesen Garten oder dürft ihr in nutzten?
Ich weiß nicht, heißt es wir dürfen ihn nur nutzten? Ich muss mich auf jeden Fall auch drum kümmern.
Es steht: Der Vermieter vermietet (…) bestehend aus: 4 Zimmer, frul, abstellraum, küche, bad, wc, keller.
Der Gartenanteil beträgt ca. KOMPLETT (handschriftlich in die Lücke
eingetragen) m2. Das vermietete Grundstück hat ca. / (strich,
handschrftl) m2.
Sie nutzen das alleine, was Ihnen im Mietvertrag zugesichert ist.
Nein, der Vermieter kann nicht einfach so etwas ändern und Ihr müsst auch nicht plötzlich etwas teilen!
Und ich an Deiner Stelle, würde mich da auch auf keine noch so kleine Teilung einlassen - es sei denn, der Garten hat eine Fläche von 2.000 qm.
Bei kleineren Grundstücken, wäre nach meinen Beobachtungen, der Stress schon vorprogrammiert. Wenn Ihr das Grundstück bereits so lange alleine pflegt, dann haben sich auch bei Euch Gewohnheiten eingeschlichen und sei es nur die lieb gewonnenen Pflanzen, die der neue Mieter nun einfach ausbuddelt und weg schmeißt.
Hier ist einzig der Vermieter in der Pflicht. Er muss die obere Wohnung halt ohne Garten anbieten und auch dafür wird sich ein Mieter finden. Nicht jeder hat Spaß am Garten!
Ehrlich gesagt, finde ich das Ansinnen des Vermieters schon recht frech :-/
Alles Gute und ein friedliches Miteinander ;-)
Lass Dich auf keine Diskussionen ein! Hier habt ihr eindeutig das Recht auf Eurer Seite und es gibt, wie schon erwähnt, auch Mieter ohne Interesse am Garten!
Danke für die Antwort. Zumal wir auch ein Kind haben, das sehr gerne alleine im Garten buddelt und spielt. Ich will auch einfach mal ein Planschbecken aufstellen (das Kind ich schon so groß, dass es auch alleine dort sein kann ordertich herumspritzt). Ich hoffe, die haben eh keine Lust auf teilen. DEr Garten ist so klein, ich würde bei halber Rasenfläche das Planschbecken nur gerade so aufstellen können… Das hat gar keinen Sinn, geschweigedenn jemand sitzt auf der anderen Hälfte und will in Ruhe Sonnenbaden :-D