Stillschweigende Duldung von Haustieren?

3 Antworten

Sofern ein Anlaß dazu gegeben ist, könnte die Hundehaltung untersagt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kann man davon ausgehen, dass der Vermieter damit das Haustier stillschweigend geduldet hat?

Nein. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung stellt es vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar, wenn man einen Hund oder eine Katze ohne die vorherige Genehmigung des Vermieters ungefragt hält. Das gilt auch dann, wenn ein unwirksames Tierhaltungsverbot mietvertrglich vorgeben ist :-O

Kann der Vermieter nun noch fordern, dass der Hund raus muss?

Ja. Und in dem Fall vertragswirdigen Gebrauchs muss er nicht einmal einen nachvollziehbare Interessensabwägung vornehmen. Entweder zieht der Hund oder mit ihm der Mieter aus: Wenn ein Beseitigungsverlangen fruchtlos bliebe, darf ihm fristlos gekündigt werden :-O

G imager761

Elocin2910  14.07.2019, 14:05

Laut eines Falles, muss mal schauen ob ich den noch finde, kann der Vermieter das nach 6 Monaten nicht mehr, denn dann soll das eine stillschweigende Einverständnis darstellen.

Was heisst vertragswidriger Gebrauch, im Mietvertrag darf keine Klausel mehr die Hundehaltung generell verbieten, also wäre es auch kein vertragswidriger Gebrauch.

imager761  14.07.2019, 17:17
@Elocin2910
kann der Vermieter das nach 6 Monaten nicht mehr, denn dann soll das eine stillschweigende Einverständnis darstellen.

Falsch. Noch einmal: Das Mietrecht kennt - im Ggs. zu abmahnwürdigem Verhalten im Arbeitsrecht - keine keine stillschweigende Duldung und keine schädliche Frist zu Beseitigungsverlangen oder Abmahnung.

Nur Kleintiere, die keine Gift- oder Ekeltiere sind und in Käfig, Terrarium oder Aquarium gehalten werden, dürfen ungefragt angeschafft werden; Hund oder Katze nur nach vorheriger (idealerweise schriftlicher ) Zustimmung.

im Mietvertrag darf keine Klausel mehr die Hundehaltung generell verbieten, also wäre es auch kein vertragswidriger Gebrauch.

Erneut: Falsch :-O Auch wenn die Klausel unwirksam vereinbart wurde, gibt dies explizit keinen Freibrief für ungefragte Haltung her, das hat der BGH m. Urt. VIII ZR 168/12 v.. 20.03.2013 nun höchstrichterlich entschieden.

Insoweit ist es vertragswidriger Gebrauch, einfach einen Hund zu halten wie einen Dritten ohne Zustimmung des VM als Bewohner aufzunehmen und darf ebenso unverzüglich beseitigt verlangt oder widrigenfalls fristlos MV gekündigt werden. Auch hierüber ist die h. M. der Gerichte ausnahmslos einhellig :-O

Elocin2910  14.07.2019, 17:47
@imager761

Ich meine da trotzdem gegenteiliges gelesen zu haben, zumindest was die 6 Monate angeht.

Das das kein Freibrief zur Hundehaltung ist, wenn es nicht im Mietvertrag steht, ist klar.

Ich persönlich würde das auch nie machen ohne die explizite Zustimmung des Vermieters.

Gibt es nicht seit 1-2 jahren ein neues Gesetz,dass Vermieter Haustiere nicht mehr verbieten können...??

Ansotica  13.07.2019, 22:00

Sie müssen es gut begründen, pauschale Ablehnung ist verboten.